Modellbau - Kraftstoff (Methanol)
Von:
Anne Horn & Anne Kraushaarr- Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Verwendung von Methanol als Kraftstoff
- Warum wird Methanol als Kraftstoff verwendet?
- Methanol birgt Gefahren und Risiken
- Ausführung und Kennzeichnung der Behälter mit giftigem Kraftstoff
- Kennzeichnung der Behälter nach GHS
- Piktogramme
- Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- Aktuelle Rechtslage zur Abgabe von giftigem Kraftstoff (Methanol)
- Erlaubnis
- Sachkunde
- Abgabe
- Abgabenachweise (Giftbuch)
- Selbstbedienungsverbot, Versandhandel
- Fazit
Verwendung von Methanol als Kraftstoff
Im Modellbau werden für den Antrieb u. a. auch Verbrennungsmotoren eingesetzt. Als Kraftstoff wird hierfür teilweise ein giftiges, leicht entzündliches Methanol-Gemisch verwendet. Das Gemisch ist aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung als Gefahrstoff einzustufen! Es ist als verwendungsfertige Zubereitung oder auch zum Mischen in unterschiedlichen Gebindegrößen (i. d. R. ein bis zehn Liter) im Einzelhandel erhältlich. Fassware ist für die gewerbliche Nutzung und nicht für den privaten Endverbraucher bestimmt. Entsprechend der Tradition des deutschen Giftrechts hat der Gesetzgeber an die Kennzeichnung und Abgabe von toxischen Stoffen und Gemischen besondere formale und persönliche Bedingungen gestellt. Verstöße gegen diese Regelungen erfüllen teilweise den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder sind mit Strafe bedroht.
Warum wird Methanol als Kraftstoff verwendet?
Methanol ist einer der größten und wirtschaftlichsten Syntheserohstoffe, von dem weltweit 90% in der chemischen Industrie und die übrigen 10% als Energierohstoff genutzt werden. Da das Methanol günstige chemische Eigenschaften
-
niedriger Flammpunkt
-
niedrige Zündtemperatur
-
gutes Brennverhalten
besitzt, wird es gerne im Modellbau für die kleinen Leichtbaumotoren eingesetzt.
Methanol birgt Gefahren und Risiken
Der Nachteil von Methanol ist seine Giftigkeit und seine bereits in kleinen Mengen gesundheitsschädigende Wirkung für den Menschen. Beim Einatmen oder Verschlucken verursacht Methanol schon in geringen Mengen Benommenheit, Schwindel, Kopfschmerzen und führt zu Sehstörungen bzw. zur Erblindung. Bereits ab einer Dosis von 5 ml - etwa einem Schnapsglas - kann es bei Verschlucken tödlich wirken. Durch Benetzung der Haut wird diese entfettet, trocknet aus und wird rissig, wodurch es zur Bildung von Ekzemen kommen kann. Die Infektionsgefahr ist stark erhöht. Frauen und Kinder reagieren auf Methanol empfindlicher als Männer. Zudem ist Methanol leicht entzündlich, weswegen beim Lagern und Umgang besondere Schutzvorkehrungen zu treffen sind, etwa Feuer- und Rauchverbot, Vermeidung von Funkenbildung und ausreichende Be- und Entlüftung. Aufgrund seiner Gefährlichkeit ist die Zusammenlagerung von Methanol mit Arznei-, Lebens- und Futtermitteln sowie mit Stoffen, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind, verboten. Methanol ist unzugänglich für Kinder, möglichst im Originalbehälter, aufzubewahren. Wegen der Verwechselungsgefahr dürfen keine Lebensmittelgefäße verwendet werden.
Ausführung und Kennzeichnung der Behälter mit giftigem Kraftstoff (Methanol)

Schraubverschlusses
mit 2-teiliger Drehsperre
Der Kraftstoff darf nur in geeigneten Behältern mit kindersicherem Verschluss abgegeben und transportiert werden.
Zusätzlich müssen die Behälter einen tastbaren Warnhinweis haben und mit entsprechenden Piktogrammen und dem Signalwort "Gefahr" gekennzeichnet sein. Neben der genauen Bezeichnung des Inhaltes müssen auf dem Etikett die Gefahrenhinweise (H-Sätze) und die Sicherheitshinweise (P-Sätze) sowie der Hersteller angegeben sein.
Kennzeichnung der Behälter nach GHS
Mit Einführung eines weltweit einheitlichen Systems zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung (GHS) wird die bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen geändert.
Bei dem Modellkraftstoff handelt es sich in der Regel um ein Stoffgemisch nach der CLP-Verordnung, EG-Nr. 1272/2008.
Die nachfolgende Kennzeichnung gilt für Methanol (100%, die Kennzeichnung von Modellkraftstoff kann hiervon abweichen):
Piktogramme:
Signalwort: "Gefahr"
Gefahrenhinweise – H-Sätze
-
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
-
H301+H311+H331: Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
-
H370: Schädigt die Organe (Auge).
Sicherheitshinweise – P-Sätze, z.B.:
-
P210: Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
-
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
-
P280: Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
-
P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen (oder duschen).
-
P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
-
P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Aktuelle Rechtslage zur Abgabe von giftigem Kraftstoff (Methanol)
Erlaubnis
Die nationalen Regelungen für die Abgabe von toxischen Stoffen und Gemischen (z. B. Kraftstoff-Methanol) finden sich in der Chemikalien-Verbotsverordnung. Demnach dürfen toxische Stoffe oder Gemische gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung an private Endverbraucher nur abgegeben werden, wenn hierfür von der zuständigen Behörde eine Erlaubnis erteilt wurde (ausgenommen Apotheken) und die Abgabe durch eine sachkundige Person erfolgt. Die Erlaubnis erteilen in Bayern auf Antrag die Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt.
Die Erlaubnis erhält, wer
-
mindestens 18 Jahre alt ist,
-
die Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachgewiesen hat und
-
sachkundig ist oder im Unternehmen über eine betriebsangehörige sachkundige Person verfügt.
Sachkunde
Sachkundig ist, wer durch Prüfung bei der zuständigen Behörde (in Bayern auf Antrag die Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt) oder durch nachweislich entsprechende Berufsausbildung bzw. Studium die erforderlichen Kenntnisse erlangt hat. Alle sechs Jahre bzw. alle drei Jahre ist die Teilnahme an einer eintägigen bzw. halbtägigen Fortbildungsveranstaltung notwendig um die Sachkunde weiterhin nachweisen zu können (gültig ab 01.06.2019).
Abgabe
Die Abgabe von toxischen Stoffe und Gemischen darf durch den Sachkundigen nur erfolgen, wenn
-
Name und Anschrift des Erwerbers bekannt sind oder ein Ausweis vorgelegt wird,
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der Erwerber Stoffe/Gemische in erlaubter Weise verwenden oder weiterveräußern will,
-
keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung der Stoffe/Gemische vorliegen,
-
der Erwerber mindestens 18 Jahre alt ist,
-
der Abgebende den Erwerber über Gefahren, Vorsichtsmaßnahmen, Verhalten beim Verschütten oder Freisetzen und die ordnungsgemäße Entsorgung unterrichtet hat.
Abgabenachweise (Giftbuch)
Über die Abgabe der toxischen Stoffe/Gemische ist ein Nachweis mit folgendem Inhalt zu führen:
-
Datum der Abgabe
-
Verwendungszweck
-
Name und Anschrift des Erwerbers
-
Name des Abgebenden
Der Empfang der Stoffe/Gemische ist vom Erwerber im Abgabebuch oder auf einem Empfangsschein durch Unterschrift zu bestätigen. Das Abgabebuch bzw. der Empfangsschein, ist für mindestens drei Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.
Selbstbedienungsverbot, Versandhandel
Toxischer Kraftstoff (Methanol) darf im Einzelhandel nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung abgegeben werden. Eine Abgabe über Katalog- bzw. Internetbestellung durch den Versandhandel an private Endverbraucher ist grundsätzlich verboten.
Fazit
Die Abgabevorschriften sollen private Endverbraucher und die Allgemeinheit beim Umgang mit gesundheitsschädlichen oder toxischen Stoffen/Gemischen schützen. Das Bewusstsein über die Gefährlichkeit eines Stoffes/Gemisches soll durch die Aufklärung durch eine sachkundige Person geschärft werden.
Dabei soll ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht über die Gefahren aufgeklärt sind, gefährliche Stoffe oder Gemische erwerben können. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden, bei denen die Fähigkeit, eine Gefahr einzuschätzen oder das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Umwelt noch nicht ausreichend entwickelt ist.
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