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Sicherheitsempfehlungen zum Skiwachsen

Von: Michael Stelter - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht

Bevor es auf die Piste geht, wachsen viele Skibegeisterte ihr Ski selbst. Um Gefahren und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, haben wir einige Sicherheitsempfehlungen.

Wachs auf der Ski Lauffläche, Copyright

In diesem Beitrag finden Sie

  • Sicherheitsempfehlungen
  • Mehr zum Thema
  • Im Handel findet man aktuell überwiegend fluorfreie Wachse. Diese sind trotz der verwendeten Fluorersatzstoffe wesentlich weniger gesundheitsschädlich. Bitte verwenden Sie daher ausschließlich diese neuen fluorfreien Wachse. Meistens sind die Verpackungen entsprechend gekennzeichnet.

  • Arbeiten Sie nur im Freien oder in gut gelüfteten Räumen.

  • Wenn die natürliche Lüftung nicht ausreicht und eine künstliche Lüftung nicht zur Verfügung steht, sollte eine Filtermaske verwendet werden, die organische Dämpfe filtert (Filterklasse A2P2), insbesondere bei Belagsausbesserungen mit brennenden Polysticks oder Belagsschweißern.

  • Rauchen Sie am besten gar nicht, grundsätzlich aber nie in Wachsräumen. 

  • Verwenden Sie nach Möglichkeit nur Wachseisen bzw. herkömmliche Bügeleisen. Wachsbrenner, Heißluftpistolen oder offene Flammen können durch ihre hohen Temperaturen sehr giftige Gase entwickeln. 

  • Stellen Sie die Bügeleisentemperatur so ein, dass das Wachs nicht raucht. 

  • Beachten Sie die Sicherheitsratschläge der Wachshersteller. 

  • Tragen Sie bei der Verwendung von Rotorbürsten eine Schutzbrille. 

  • Arbeiten Sie nur mit speziellen Belagreinigern ohne Trichlorethylen oder dergleichen. Die gebrauchten und damit getränkten Tücher sind leicht entzündlich und deshalb sorgsam im geschlossenen Behälter zu verwahren.

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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 09.12.2025
Autor: Michael Stelter - Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht
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