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E-Bikes und Pedelecs: Worauf muss ich achten?

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

E-Bikes und Pedelecs werden immer beliebter. Im Jahr 2025 hatte mehr als jedes zweite in Deutschland verkaufte Fahrrad einen Elektromotor. Die hohen Benzinpreise, der Klimawandel oder einfach nur der Spaß am unbeschwerten Fahrradfahren sorgen für eine hohe Nachfrage nach E-Bikes und Pedelecs. Wie nutzt man die Räder sicher? Was ist bei Pflege und Akku zu beachten und wer haftet wie bei Unfällen?

E-Bike - Pedelec, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was ist der Unterschied?
  • Besonderheiten bei der Nutzung und Verkehrsregeln nach der StVO
  • Haftung bei Unfällen und Betriebshaftung
  • Unfallstatistik von E-Bikes
  • Unterschiede bei Akku und Motoren
  • Reichweite und Akkupflege bei Pedelecs
  • Darf man Pedelecs in Bus und Bahn mitnehmen?
  • E-Bikes: Umweltschonende Alternative zum Auto
  • Mehr zum Thema 

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Was ist der Unterschied?

Umgangssprachlich wird meistens der Begriff E-Bike verwendet. Genau genommen handelt es sich bei E-Bike, Pedelec und S-Pedlec aber um drei verschiedene Kategorien.

Unter "E-Bike" wird ein Fahrrad verstanden, das über einen Elektromotor verfügt und auf Knopfdruck oder mit einem Drehgriff fährt. Eine Trittunterstützung ist nicht notwendig.

Am weitesten verbreitet sind jedoch sogenannte "Pedelecs" (kurz für: Pedal Electric Cycle), bei denen die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer mittreten müssen. Die Geschwindigkeit ist hierbei auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt. Das bedeutet, dass die Unterstützung durch den Hilfsmotor ab dem Erreichen der Geschwindigkeit von 25 km/h aufhört. Fahrräder mit einer solchen Unterstützung gibt es als Cityrad, Trekkingbike, Mountainbike oder auch als Lastenrad.

Daneben gibt es noch sogenannte "S-Pedelecs" (kurz für: Speed-Pedelec, schnelle Pedelecs). Ihre Unterstützung beim Treten kann sogar bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde reichen.

Achtung: Obwohl häufig vom "E-Bike" gesprochen wird, sind meistens normale "Pedelecs" gemeint. Insbesondere der Begriff "Pedelec" ist im Gesetz nicht definiert. Auch für den Begriff "E-Bike" existieren zumindest im Zulassungsrecht keine eindeutigen Beschreibungen.

Besonderheiten bei der Nutzung und Verkehrsregeln nach der StVO

Im Straßenverkehr gelten Pedelecs als Fahrräder. Das heißt, man benötigt keinen Führerschein für normale Pedelecs. Das Tragen eines Helms wird zwar allgemein angeraten, eine gesetzliche Pflicht gibt es dafür aber nicht. Auch eine Haftpflichtversicherung für das Pedelec muss nicht abgeschlossen werden.
Da Pedelecs als Fahrräder gelten, dürfen die Radwege, Fahrradstraßen, Fahrbahnen ganz normal benutzt werden. Und auch ansonsten gelten die für Fahrräder vorgesehenen Bestimmungen der StVO.

Anders sieht die rechtliche Lage bei den S-Pedelecs und E-Bikes aus:

Andere E-Bikes als Pedelecs, bei denen also ohne zusätzliches Treten gefahren wird bzw. mit deren Motorunterstützung auch Geschwindigkeiten von über 25 km/h erreicht werden, gelten hingegen als Mofas bzw. Kleinkrafträder. Hier benötigt man mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (Fahrerlaubnis der Klasse AM). Es gelten dann auch die für Kleinkrafträder vorgesehenen Bestimmungen der StVO. Das heißt, Fahrende müssen innerhalb geschlossener Ortschaften die Fahrbahn benutzen; sie dürfen nicht auf Radwegen fahren. Außerdem besteht wie beim Motorradfahren die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Helms.

Haftung bei Unfällen und Betriebshaftung

Bei einem Unfall durch normale Pedelecs kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden auf. Hier sollte man jedoch vor der Inbetriebnahme des Pedelecs die Bedingungen der Versicherung genauer prüfen und gegebenenfalls nochmal beim Versicherer nachfragen.

Bei den anderen E-Bikes als Pedelecs (siehe oben) benötigen die Halterinnen und Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen.

Für normale Pedelecs gilt, dass die Halterinnen und Halter nur für Unfälle haften, die sie auch tatsächlich verschuldet haben. Ihnen muss also eine gewisse Schuld an dem Unfall nachgewiesen werden.

Dies ist bei den anderen E-Bikes anders: Hier haften die Halterinnen und Halter auch für die sogenannte Betriebsgefahr, das heißt, selbst wenn sie gar nicht an einem Unfall schuld sind, müssen sie unter Umständen für den Schaden aufkommen.

Unfallstatistik von E-Bikes

Die Zahl der getöteten Radfahrenden ist insgesamt gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Fahrenden zurückzuführen. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, starben 2024 441 Radfahrende, darunter 192 mit einem Pedelec.

Die Stiftung Warentest hat in einer Studie untersucht, ob mit einem Pedelec zu fahren gefährlicher ist, als mit einem normalen Fahrrad. Darin gibt sie auch Tipps, wie man sicherer fährt.

Jedenfalls sollte sich jeder vor Fahrtantritt mit der Motorunterstützung vertraut machen und einige Kilometer Probe fahren, bevor es auf die Fahrradtour geht!

Unterschiede bei Akku und Motoren

Auf dem Markt gibt es die unterschiedlichsten Modelle für Pedelecs und andere E-Bikes. Sie unterscheiden sich vor allem in der Leistung, also in Hinblick auf Akku und Motor.

Reichweite und Akkupflege bei Pedelecs

Je nach Kapazität benötigt der Akku im Durchschnitt etwa 4 bis 6 Stunden, bis er aufgeladen ist. Hochwertige Geräte können teils schon schneller vollgeladen sein. Die Reichweite hängt von der Fahrweise, aber auch vom Streckenprofil ab. In der Regel kann man bei handelsüblichen Pedelecs mit einer Reichweite von 50 bis 150 Kilometern rechnen. Aber auch hier gibt es große Unterschiede bei den Modellen. Wichtig beim Laden von Pedelecs und sonstigen E-Bikes ist, dass nur vom Hersteller zugelassene Ladegeräte verwendet werden, sonst kann es gefährlich werden (z.B. Brandgefahr). Defekte oder beschädigte Akkus sollten nicht mehr genutzt werden. Sie können entweder unentgeltlich beim Wertstoffhof oder beim Handel zurückgegeben werden. Keinesfalls gehören sie in den Hausmüll.

Darf man Pedelecs in Bus und Bahn mitnehmen?

Die Fahrradmitnahme ist grundsätzlich in allen Straßen-/Stadtbahnen und in Bussen erlaubt. Und da zumindest Pedelecs als Fahrräder gelten, dürfen auch sie mitgenommen werden. In aller Regel wird ein zusätzliches Fahrrad-Ticket erforderlich sein. Hier unterscheiden sich die einzelnen Verkehrsbetriebe allerdings bei den Bedingungen und im Preis. Bei der Mitnahme muss darauf geachtet werden, dass das Pedelec sicher abgestellt ist und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

E-Bikes: Umweltschonende Alternative zum Auto

Pedelecs und andere E-Bikes können eine hervorragende Alternative zum Auto darstellen. E-Bikes sind besonders praktisch bei längeren Strecken, die aus Zeit- oder Kraftgründen nicht mehr mit dem herkömmlichen Fahrrad gefahren werden. Auch für Pendlerinnen und Pendler sind E-Bikes eine umweltschonende Möglichkeit, um auf den Pkw zu verzichten.

Mehr zum Thema

  • Private Haftpflichtversicherung: Das Wichtigste im Überblick
  • Kfz-Versicherung: Prämie, Wechsel und Kündigung
  • UNFALL: Unfallgefahren und Unfallschutz für den Verbraucher
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Stand: 15.04.2026
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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