Auskunft und Beratung
An wen können Sie sich in Verbraucherbelangen wenden?
- Informationsquellen im Internet
- Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
- Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
- Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
- Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
- Mängelanzeigen bei Produkten
- Ernährungsberatung
- Verbrauchermonitor
- Allgemeine Auskunft: Servicestelle
- Portale der Bayerischen Staatsregierung
Informationsquellen im Internet
Eine Übersicht über hilfreiche Internetseiten nach Themen sortiert finden Sie unter "Rat finden in Bayern".
Speziell für Flüchtlinge und Asylbewerber sowie deren Helfer haben wir Wissenswertes zusammengestellt, insbesondere auch Hinweise auf Übersetzungstools.
Weitere ausgewählte Websites finden Sie unter "Links".
Für individuelle Fragen und persönliche Beratungen stehen Ihnen in Bayern zwei Verbraucherverbände zur Verfügung:
Bei der Verbraucherzentrale Bayern können Sie persönlich in einer Beratungsstelle, telefonisch oder per E-Mail beraten lassen.
Landesweites Beratungstelefon: Je nach Thema (Ernährung und Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrecht, Versicherungen und Krankenversicherung) gibt es unterschiedliche Telefonzeiten und Kosten.
Mehr Infos zur landesweiten Beratung
Beim VerbraucherService Bayern des KDFB e.V. erhalten Sie qualifizierte Beratung ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder in einer Beratungsstelle vor Ort.
Die Landesgeschäftsstelle erreichen Sie telefonisch unter 089/51518743.
Mehr Infos zur landesweiten Beratung
Firmen, die sich recht- oder wettbewerbswidrig verhalten, können im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes von einem Verbraucherverband abgemahnt werden. Bitte wenden Sie sich an
- die einzelnen Verbraucherverbände in den Bundesländern
- bundesweit an den Verbraucherzentrale Bundesverband
- die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.
Wenn Sie Ihre Beschwerde bei diesen Organisationen anbringen, haben diese die Möglichkeit, Beschwerden bzgl. derselben Firma zu sammeln und weitere Schritte (Abmahnung bzw. Unterlassungsklage) vorzubereiten.
Soweit Sie in Ihrem Fall strafrechtlich relevante Tatbestände vermuten,
können Sie Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
Eine Übersicht über Anlaufstellen bei Mängeln in Lebensmitteln, Gesundheitsschäden durch den Verzehr, unhygienischen Zuständen in Geschäften oder Verstößen gegen das Lebensmittelrecht finden Sie in unserem Beitrag
Lebensmittelreklamationen - Wo und wie können Sie sich gezielt beschweren?
Entdecken Sie ein offensichtlich mangelhaftes Produkt beim Händler, haben Sie ein Produkt bei sich zu Hause, das den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, oder haben Sie sich durch die Verwendung des Produkts bereits verletzt, dann finden Sie Ansprechpartner wie z.B. die Gewerbeaufsichtsämter in dem Beitrag
Tipps zur Vorgehensweise bei unsicheren Geräten und Produkten.
Weitere
Informationsquellen zur technisch-chemischen Produktsicherheit
Online-Datenbanken im Chemiebereich, insbes. Gefahrstoffe
Organisationen und Regelwerke für Normung und Standardisierung
An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie spezielle Ansprechpartner zum Thema Ernährung. Diese können Ihnen innerhalb des Netzwerks „Ernährungs- und Verbraucherbildung“ konkrete Ernährungsberater für Ihr individuelles Anliegen in Ihrer Region nennen.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Ergänzend dazu finden Sie individuelle Ernährungsberatung oder diätetische Beratung unter anderem hier:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
VerbraucherService Bayern des KDFB e.V.
Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V.
Verband der Oecotrophologen e.V.
Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V.
oder bei Institutionen des Gesundheitswesens wie Krankenkassen, Ernährungsmedizinern oder Apotheken.
Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantwortet ein Expertenteam der Verbraucherzentrale Bayern im Internetforum "Marktplatz Ernährung". Die Antworten können alle interessierten Verbraucher online lesen. Das Angebot ist kostenlos.
Die Verbraucher haben das Wort
Der Bayerischen Staatsregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Erwartungen und Wünschen der Verbraucher zu kennen und darauf aufbauend eine zielsichere Verbraucherpolitik zu gestalten.
Deshalb wird regelmäßig der Bayerische Verbrauchermonitor durchgeführt.
Für eine allgemeine Auskunft wenden Sie sich bitte an die
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung:
Telefon: 089 12 22 20
E-Mail: direkt@bayern.de
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (jeweils nicht an Feiertagen)
Portale der Bayerischen Staatsregierung
Website der Bayerischen Staatsregierung
Portal zur Digitalisierung in Bayern (Informationen und Online-Behördengänge)
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