Fahrradhelme; Kennzeichnung und Benutzung
Von: Kompetenzzentrum Marktüberwachung, Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Modellauswahl und Helmgröße
- Einstellmöglichkeiten
- Gesetzliche Anforderungen
- Herstellerinformationen - Informationsbroschüre
- GS-Zeichen
- Helm-Anpassung und Schutzwirkung
- Austausch des Helms
- Tipps
Modellauswahl und Helmgröße
Bereits beim Kauf des Helmes sollten einige Dinge beachtet werden. Zunächst sind verschiedene Modelle und Größen zu probieren, nur so kann festgestellt werden, welcher Fahrradhelm am Besten für den eigenen Kopf geeignet ist. Nur wenn der Helm perfekt passt, an keiner Stelle des Kopfes einschließlich der Ohren und des Kinns reibt oder drückt wird der Helm auch regelmäßig verwendet werden.
Nehmen Sie sich also zur Auswahl viel Zeit und besuchen Sie gegebenenfalls mehrere Fachgeschäfte, um das für Sie optimal passende Modell zu finden. Zusätzlich zur größeren Auswahl bekommt man im Fachhandel meistens auch noch eine fachkundige Beratung. Wer auch bei kalter Witterung einen Fahrradhelm benutzen möchte, sollte beim Kauf ausprobieren, ob eine dünne Mütze oder eine spezielle Unterziehkappe noch unter dem Helm Platz findet.
Einstellmöglichkeiten
Selbstverständlich muss bei der Anprobe auch geprüft werden, ob die Längenverstellung und der Verschluss des Kinnriemens leicht zu bedienen sind und bei geschlossenem Kinnriemen die Ohren nicht bedeckt sind. Wichtig ist auch, dass die Stirn geschützt ist.
Gesetzliche Anforderungen
Natürlich sollten nur Fahrradhelme gekauft werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zur Überprüfung empfiehlt sich ein Blick in die Informationsbroschüre des Herstellers.
Herstellerinformationen - Informationsbroschüre
Diese Broschüre darf bei keinem Fahrradhelm fehlen. Sie muss - in deutscher Sprache - Angaben über die Einstellung des Helmes enthalten und beschreiben, wie der Helm auf dem Kopf zu tragen ist (Ohren frei, Stirn bedeckt).
Des Weiteren muss das Verfalldatum oder die Verfallzeit der PSA angegeben werden.
Neben der Broschüre muss der Fahrradhelm auch deutlich sichtbar und dauerhaft (während der Lebensdauer des Helmes) mit den folgenden Angaben versehen sein:
-
Nummer der Europäischen Prüfnorm "DIN EN 1078"
-
Name oder Zeichen des Herstellers
-
Angabe, um welche Art von Helm (zum Beispiel Helm für Radfahrer, Rollschuhfahrer, Skateboard-Fahrer) es sich handelt
-
Der Warnhinweis: "Dieser Helm sollte nicht durch Kinder beim Klettern oder anderen Aktivitäten verwendet werden, wenn ein Risiko besteht, sich zu strangulieren / hängen zu bleiben, falls sich das Kind mit dem Helm verfängt".
(vergleiche hierzu unseren Artikel: "Kinder-Fahrradhelme: Vorsicht auf dem Spielplatz!") -
Modellbezeichnung
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Größe oder Umfang des Kopfes in cm
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Gewicht des Helmes in Gramm
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Herstellerjahr und Quartal
-
Zusätzlich muss der Helm einen Warnhinweis tragen, falls Teile aus einem Werkstoff hergestellt sind, der bekanntermaßen bei Berührung mit Kohlenwasserstoffen, Reinigungsflüssigkeiten, Farben, Abziehbildern oder anderen äußeren Einflussfaktoren nachhaltig beeinflusst wird.
-
Wenn eine Verpackung für den Verkauf vorhanden ist, müssen die ersten vier in dieser Liste genannten Informationen auch auf der Verpackung angegeben sein.
-
Bei dem Fahrradhelm muss eine Konformitätserklärung des Herstellers zu finden sein; dies kann alternativ auch über die Infobroschüre (z. B. wo zum Download verfügbar) erfolgen.
GS-Zeichen
Manche Helme tragen freiwillige GS-Zeichen. Dieses Zeichen steht für "geprüfte Sicherheit" und sagt aus, dass der Hersteller bei einer anerkannten Prüfstelle den Helm untersuchen ließ und diese Prüfstelle dem Helm das GS-Zeichen zuerkannt hat.
Helm-Anpassung und Schutzwirkung
Wie bereits eingangs erwähnt, nützen Fahrradhelme nur dem, der ihn auch trägt. Voraussetzung für eine optimale Schutzwirkung ist die perfekte Anpassung an den Kopf:
-
Ziehen Sie den Helm nicht zu weit nach vorne in die Stirn! Das behindert die Sicht.
-
Allerdings darf der Radhelm nicht zu weit in den Nacken rutschen, sonst ist die Stirn nicht ausreichend geschützt.
-
Ziehen Sie den Kinnriemen immer fest, damit der Radhelm auf dem Kopf nicht verrutschen kann!
-
Die Riemen müssen so angebracht werden, dass sie nicht die Ohren bedecken. Dass Schloss darf nicht auf dem Kinn aufliegen.
Austausch des Helms
Wenn sich einmal ein Unfall mit dem Fahrradhelm ereignet hat, muss dieser ausgetauscht werden! Auch wenn keine sichtbaren Risse oder Beschädigungen zu sehen sind.
Die Angabe des Herstellungsdatums ist notwendig (vergleiche oben), da das Material mit der Zeit ermüdet und deshalb der Radhelm nach einigen Jahren ausgetauscht werden muss. Nähere Angaben sollten in der Informationsbroschüre des Herstellers zu finden sein. Macht der Hersteller keine Angaben zur Haltbarkeit empfiehlt es sich bei normaler Beanspruchung den Helm nach etwa 5 Jahren zu ersetzen. Starke Sonneneinstrahlung schadet Kunststoffen, weshalb man den Fahrradhelm nicht unnötigerweise in der Sonne liegen lassen sollte. Ebenso ist von selbsthaftenden Aufklebern auf dem Helm abzuraten, weil der Klebstoff Lösemittel enthalten kann, die dem Kunststoff schaden.
Tipps
Wer im Straßenverkehr darauf achtet, wird schnell feststellen, dass Radfahrer mit Radhelm nicht so leicht übersehen werden, wie Radler ohne Helm - besonders dann, wenn der Fahrradhelm eine leuchtende und auffällige Farbe wie z.B. rot, gelb oder orange besitzt. Helme für Radfahrer können eben Leben retten, und das nicht nur im Falle eines Unfalls sondern bereits viel früher.
Also, Helm auf!
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