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E-Scooter: Lohnt sich das für mich?

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

E-Scooter sind heutzutage nicht mehr aus den Großstädten wegzudenken. Für viele gilt das wendige Fortbewegungsmittel als eine praktische Alternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Für wen macht ein E-Scooter Sinn? Welche Regeln sind bei der Nutzung zu beachten? Und ist der E-Scooter nachhaltig?

E-Scooter, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • E-Scooter: Lohnt sich das für mich?
  • Was versteht man unter E-Scootern?
  • Welche Vorschriften nach der StVO sind einzuhalten?
  • Parken und Abstellen von Leih-E-Scootern
  • Versicherungsrechtliches und Haftung
  • Sicherheit beim Fahren / Unfallstatistik
  • Leihe und Kauf: Kostenfrage?
  • Wie nachhaltig ist der E-Scooter?
  • Fazit
  • Mehr zum Thema 

E-Scooter: Lohnt sich das für mich?

E-Scooter sind heutzutage nicht mehr aus den Großstädten wegzudenken. Für viele gilt das wendige Fortbewegungsmittel als eine praktische Alternative zu Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Für wen macht ein E-Scooter Sinn? Welche Regeln sind bei der Nutzung zu beachten? Und ist der E-Scooter nachhaltig?

Was versteht man unter E-Scootern?

E-Scooter, auch E-Stehroller oder E-Tretroller genannt, sind Elektro-Kleinstfahrzeuge und seit dem 15.06.2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Erlaubt sind in Deutschland E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde.

Welche Vorschriften nach der StVO sind einzuhalten?

Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern müssen sich im Grunde genommen an dieselben Regeln halten wie auch Fahrradfahrer/-innen. Das heißt, sie dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Wenn es keine solche Radwege gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn, auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Einbahnstraßen dürfen sie in Gegenrichtung nur befahren, wenn die Straße für den Radverkehr freigegeben ist. Fußgänger genießen immer absoluten Vorrang. Das gilt erst recht auf kombinierten Rad- und Fußwegen. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten!

Eine Helmpflicht ist nicht vorgesehen und das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre. Einen besonderen Führerschein benötigt man für das Fahren eines E-Scooters allerdings nicht.

Parken und Abstellen von Leih-E-Scootern

In vielen Städten gibt es inzwischen ausgewiesene Parkzonen oder vorgeschriebene Abstellflächen für Leih-E-Scooter. Diese werden meist in der jeweiligen App angezeigt. Beim Abstellen muss häufig ein Foto des E-Scooters in die jeweilige App hochgeladen werden. Wer den E-Scooter falsch abstellt, kann mit einer Gebühr durch den Anbieter belegt werden. Außerdem trägt das korrekte Abstellen dazu bei, dass auf Gehwegen herumstehende E-Scooter Fußgänger/-innen nicht behindern oder gefährden.

Versicherungsrechtliches und Haftung

Der E-Scooter muss versichert sein und eine Versicherungsplakette haben. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritte durch Unfälle mit dem E-Scooter erleiden. Die Versicherung kostet je nach Anbieter etwa 40 bis 80 Euro pro Jahr. Zudem bieten manche Versicherungen die Möglichkeit an, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.

Sicherheit beim Fahren / Unfallstatistik

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist eine gewisse Zeit notwendig, um sich im Verkehr sicher bewegen zu können. Vor allem sollte man sich zunächst mit dem Anfahren, Abbiegen und Bremsen seines neuen Gefährts vertraut machen. E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern Kraftfahrzeuge! Leider sprechen die Unfallzahlen eine deutliche Sprache:

Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2024 in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 26,7 % mehr als im Jahr zuvor. Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben; 2023 waren es noch 22 Todesopfer. 1.513 Menschen wurden 2024 schwer verletzt und 11.433 leicht.(Quelle Destatis)

Häufig war bei den Unglücksfällen Alkohol im Spiel. Was viele nicht wissen: Für E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Das heißt, ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die noch härter bestraft werden kann. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren.

Und auch die Benutzung eines Handys bei der Fahrt kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Leihe und Kauf: Kostenfrage?

E-Scooter kann man leihen (rechtlich gesprochen: „mieten“) oder kaufen. Bei der Leihe werden in der App des jeweiligen Anbieters die verfügbaren E-Scooter in der Umgebung angezeigt. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man kann jeden E-Scooter nutzen, der in der Nähe gerade frei ist.

Die Kosten für das Mieten eines E-Scooters per App belaufen sich auf die Gebühr zur Entsperrung plus Preise für die Nutzung zwischen 15 und 25 Cent pro Minute.

Auf der Webseite der Verbraucherseite finden Sie weitere Tipps, worauf man bei der Miete eines E-Scooters achten sollte.

Die Preise für den Kauf eines E-Scooters sind sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest veröffentlichte 2025 einen E-Scooter Test, bei dem sie sieben E-Scooter prüfte. Sie kosten zwischen 400 und fast 900 Euro, über die Qualität sagen die Preise jedoch wenig aus.

Wie nachhaltig ist der E-Scooter?

E-Scooter schneiden in der Ökobilanz deutlich besser ab als das Auto, aber nur dann, wenn sie die Autofahrt komplett ersetzen. Wird der E-Scooter anstatt des Fahrrads oder der eigenen Füße genutzt, so ist auch das sehr viel schlechter für die Umwelt. Weiter negativ für die Umweltbilanz eines E-Scooters ist der hohe CO2-Ausstoß bei der Herstellung des Fahrzeugs und seines Akkus. Und gerade die Lebensdauer von Sharing-Scootern ist offenbar nicht besonders lang.

Wie klimaschonend der Gebrauch von E-Scootern ist, hängt also stark davon ab, wie lange man sein Gefährt nutzt und mit welchem Fahrzeug man sich stattdessen fortbewegt hätte.

Fazit

Der E-Scooter kann Zeit sparen und den Weg zur Arbeit erleichtern. Wenn man durch die Nutzung eines E-Scooters dabei auf das Auto verzichten kann, so kann man sicherlich einen Beitrag dazu leisten, die Städte zu entlasten und der Umwelt Gutes zu tun. Dies gilt auch, wenn sich der E-Scooter mit anderen Verkehrsmitteln kombinieren lässt.

Mehr zum Thema

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Stand: 31.03.2026
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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