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  • Gefahrstoffe

H-Sätze

Autor: Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

H-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von chemischen Stoffen und Zubereitungen ausgehen. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick zum Aufbau des Systems und zu weiterführenden Quellen.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Grundsätzliches
  • Aufbau des Systems
  • H-Sätze
  • Normen und Standards
  • Mehr zum Thema

Grundsätzliches

Die H- und P-Sätze enthalten die wichtigen Informationen über die Substanzen in Kurzform.

  • Die H-Sätze (Hazard Statements) sowie die ergänzenden EUH-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von den chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.
    Die EUH-Sätze sind innerhalb der EU zusätzlich anzugeben und beschreiben die über das GHS hinausgehenden Gefahren.
  • Die P-Sätze (Precautionary Statements) sind Sicherheitshinweise, die zu beachten sind.

Das GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalie gilt in Europa ab 01.12. 2010 für Stoffe und ab 01.06.2015 für Gemische, wie die Zubereitungen dann heißen werden. Bis dahin können beide Systeme nebeneinander benützt werden. Mehr zu GHS finden Sie in unserem Fachartikel.

Aufbau des Systems

Das System beinhaltet eine lange Liste möglicher Gefahren (H-Sätze) bzw. die nötigen Sicherheitsweise (P-Sätze).
Der Buchstabe "H" bzw. "P" wird vorangestellt, anschließend folgt eine dreistellige Zahlenkombination.

Neu sind außerdem die beiden Signalwärter:

  • ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
  • GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt

H-Sätze

Die aktuellen H-Sätze finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitssschutz und Arbeitsmedizin (baua).

Normen und Standards

GHS-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Stand: Juli 2009
H-Sätze: Art. 21; Anhang III (inkl. Anh. VI, 1.1.2.1.2) der GHS-Verordnung
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).

Mehr zum Thema

  • baua: Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente (H-Sätze)
  • baua: Sicherheitshinweise für gefährliche Stoffe und Gemische (P-Sätze)
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 11.03.2024
Autor: Uwe Scheibner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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