EU-Energielabel: Staubsauger
Von: Miriam Bätzing, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
In diesem Beitrag finden Sie
- Das EU-Energielabel für Staubsauger
- Tipps beim Gerätekauf
- Tipps zum Energiesparen
Das EU-Energielabel für Staubsauger
Das wichtigste Merkmal des EU-Energielabels ist die Einordnung von Geräten in die Effizienzklassen A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch). Aufgrund technischen Fortschritts gibt es immer mehr effizientere Geräte, weshalb das EU-Energielabel um drei weitere Klassen (A+, A++, A+++) erweitert wurde. Seit September 2014 ist es für Staubsauger Pflicht, wobei der Klasse A die sparsamsten und der Klasse G die ineffizientesten Geräte angehören.
Die maximale Leistungsaufnahme darf seit September 2017 nur noch 900 statt wie bisher 1.600 Watt betragen. Damit änderte sich auch die Energieeffizienzskala des EU-Energielabels: sie reicht nun von Klasse A+++ bis Klasse D. Das Label gibt es in den drei Varianten Universal-, Teppich- und Hartböden-Staubsauger.
Das neue EU-Energielabel gilt noch nicht für die Produktgruppe Staubsauger. Angaben der EU-Kommission nach soll es voraussichtlich ab 2023 auf sie ausgeweitet werden. Bis 2030 sollen alle übrigen Produktgruppen das neue Label erhalten.
Tipps beim Gerätekauf
Achten Sie beim Kauf eines neuen Staubsaugers auf das EU-Energielabel. Staubsauger der Klasse A sind 50 Prozent effizienter als Geräte der Klasse F.
- Mehr Watt bedeutet nicht automatisch mehr Saugleistung, sondern zunächst nur mehr Stromverbrauch.
- Staubsauger können sehr laut im Betrieb sein. Schaffen Sie sich daher ein möglichst leises Gerät an – die Dezibel-Angaben finden Sie auf dem EU-Energielabel.
- Das EU-Energielabel gilt u. a. nicht für Saugroboter, Akku-Sauger und Nass-Sauger, sondern nur für Universal-, Teppich- und Hartböden-Staubsauger.
Tipps zum Energiesparen
- Vermeiden Sie es, fortwährend mit der maximalen Leistungsstufe zu saugen. Regulieren Sie die Leistungsaufnahme abhängig von dem Untergrund, auf dem Sie saugen.
Abb.: Beispiel für Energielabel nach Delegierter Verordnung (EU) 665/2013
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- "Haushaltsgeräte-Check" des LfU Bayern
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