EU-Energielabel: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
Von: Georg Abel, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
In diesem Beitrag finden Sie
- Die Energieverbrauchskennzeichnung: Das neue EU-Energielabel
- Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Die Energieverbrauchskennzeichnung: Das neue EU-Energielabel
Neben dem Preis sind beim Gerätekauf die Energieverbrauchswerte und somit die Stromkosten während der Nutzung wichtige Kaufkriterien. Das europaweit einheitliche EU-Energielabel ist eine durch die Europäische Union vorgeschriebene Verbraucherinformation für energieverbrauchsrelevante Geräte, z. B. Fernseher, Kühlschränke und Geschirrspüler. Die Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt Verbraucher/-innen dabei, energieeffiziente Geräte leichter zu erkennen und sich so für ein sparsameres oder beispielsweise auch leiseres Gerät zu entscheiden.
Bis 28.2.2021 unterteilte das bisherige EU-Energielabel Geräte generell in Effizienzklassen von G (hoher Energieverbrauch) bis A (niedriger Energieverbrauch) sowie die drei Zusatzklassen A+, A++ und A+++ (der bis dahin energieeffizientesten Klasse). Aufgrund abnehmender Aussagekraft und zunehmender Unübersichtlichkeit des Labels für Verbraucher wurde eine Überarbeitung beschlossen.
Seit dem 1.3.2021 gilt für die fünf Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte, elektronische Displays (inkl. Fernseher) sowie Leuchtmittel ein neues EU-Energielabel. Es besitzt eine nun für diese Produktgruppen einheitliche Skala von G bis A, wobei die höchste Klasse A und teilweise B in Hinblick auf technischen Fortschritt zunächst unbesetzt blieben. Die Plus-Klassen sind entfallen. Geblieben ist jedoch das bekannte Farbschema.
Das neue Label wird schrittweise auf andere Produktgruppen ausgeweitet. Bis August 2030 sollen alle energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen das neue EU-Energielabel erhalten. Achtung: Bis dahin kann für bestimmte Gerätegruppen weiterhin das alte Label mit den Plusklassen gelten!
Einstufung in eine Energieeffizienzklasse am Beispiel Geschirrspüler
Für die Einstufung eines Gerätes in eine Energieeffizienzklasse, z. B. Klasse A, ist grundsätzlich der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) entscheidend. Dieser Index basiert auf einer komplexen Berechnungsmethodik und berücksichtigt verschiedene Variablen.
Grundsätzlich gilt: Je kleiner der Index ist, desto größer ist die Effizienz eines Geräts.
Für jede Produktgruppe gelten dabei unterschiedliche Regelungen und Berechnungen, ab welchem Energieeffizienzindex ein Gerät die höchste Effizienz aufweist.
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Energielabel-Verordnungen änderte sich die Berechnungsmethoden für die Energieeffizienzindices aller betreffenden Produktgruppen. Die Anforderungen an die Energieeffizienz wurden bzw. werden seitdem schrittweise verschärft. Aus diesem Grund sind die neuen und alten Energieeffizienzklassen auch nicht 1:1 übertragbar. Vom 1.3.2021 an musste der Energieeffizienzindex für Haushaltsgeschirrspüler zunächst kleiner als 63 sein. Seit dem 1.3.2024 muss er für Neugeräte mit einer Nennkapazität von mindestens 10 Maßgedecken bereits unter 56 liegen..
Aus Verbrauchersicht ist der Energieeffizienzindex allein und ohne entsprechende Fachkenntnisse kaum nachvollziehbar. Daher wird der Energieeffizienzindex zum besseren Verständnis in die bekannten Energieeffizienzklassen des Labels übersetzt.
Die genaue Berechnung des Energieeffizienzindexes für Haushaltsgeschirrspüler kann in der entsprechenden Verordnung (Anhang III) nachgelesen werden: .
Über die Verbrauchskennzeichnung hinaus werden in der sogenannten Ökodesign-Verordnung (EU) Zielstellungen und Schritte zur umweltgerechten Gestaltung von Geschirrspülern formuliert, so z. B. die stufenweise Erhöhung von Mindestanforderungen.
Seit dem 1.3.2021 wurden die alten Ökodesign-Verordnungen zunächst für die fünf oben genannten Produktgruppen durch neue abgelöst. Ziel ist die weitere Verbesserung von Energieeffizienz und Reparierbarkeit im Sinne der Ressourcenschonung. Neue Geschirrspüler müssen seitdem über ein „eco“-Programm verfügen. Hinsichtlich der Energieeffizienz müssen die Geräte über einen Aus-Zustand, Stand-by oder beides verfügen und dabei max. 0,5 Watt verbrauchen und nach max. 15 Minuten automatisch in Aus-Zustand oder Stand-by schalten. Seit März 2024 ist die Energieeffizienzklasse E der neue Mindeststandard für Neugeräte.
Maßnahmen zur Resourceneffizienz betreffen die Ersatzteile. Diese müssen u.a. binnen 15 Arbeitstagen lieferbar und mit Standard-Werkzeugen austauschbar sein.
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