EU-Energielabel: Lichtquellen
Von: Miriam Bätzing, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)
In diesem Beitrag finden Sie
- Kein eigenes EU-Energielabel mehr für Leuchten
- Das alte EU-Energielabel für Haushaltslampen
- Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen
- Tipps beim Lampenkauf
- Tipps zum Energiesparen
Kein eigenes EU-Energielabel mehr für Leuchten
Mit dem Stichtag 1. September 2021 gilt gemäß der delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen ein neues EU-Energielabel im stationären wie im Online-Handel. Dieser Schritt basiert unter anderem auf der Tatsache, dass die Leuchte im Gegensatz zur Lampe keinen eigenen Energieverbrauch hat.
Das alte EU-Energielabel für Haushaltslampen
Bereits seit 1998 werden Haushaltslampen – umgangssprachlich einst Glühbirne genannt – mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet. Das derzeit noch gültige Label besitzt eine Effizienzskala von Klasse E (höchster Energieverbrauch) bis A++ (niedrigster Energieverbrauch) und existiert in unterschiedlichen Ausführungen – je nach Lampentyp. Seit September 2018 müssen alle Lampen, die neu im Handel zum Verkauf angeboten werden, mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen.
Mit Inkrafttreten der neuen delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 verändert sich auch die Kennzeichnungspflicht für Haushaltsleuchten. Die bisherige Verordnung (EU) 874/2012 wird durch die neue zum aufgehoben.
Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen
Mit dem Stichtag 1. September 2021 gilt für Lichtquellen (umfasst alle Haushaltslampen und solche, die in einem umgebenden Produkt in Verkehr gebracht werden) das neue EU-Energielabel, welches bereits seit dem 1. März 2021 für eine erste Gruppe von Haushaltsgeräten (u. a. Geschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen) gilt.
Während Online-Händler binnen 14 Arbeitstagen auf das neue Label umstellen muss, wird dem stationären Handel eine 18-monatige Übergangsfrist zum Umstellen eingeräumt.
In dieser Zeit werden das alte EU-Energielabel für Haushaltslampen und das neue EU-Energielabel für Lichtquellen parallel existieren. Mit dem Stichtag 1. März 2023 darf auch der stationäre Handel nur noch das neue Label verwenden.
Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen besitzt eine nun mit anderen Produktarten einheitliche Energieeffizienzskala von G (höchster Energieverbrauch) bis A (niedrigster Energieverbrauch). Die Klassen A+ und A++ fallen komplett weg. Zunächst werden alle Energieeffizienzklassen der neuen Skala erlaubt sein. Mit der Zeit werden die Effizienzanforderungen jedoch weiter verschärft. Der gängige Höchststandard für neue Lampen wird zunächst bei Klasse C, seltener auch B, liegen und die effizientesten Modelle kennzeichnen.
Neben einem neuen Design verfügt das neue Label auch über einen QR-Code. Über diesen haben Verbraucher künftig Einblick auf die EPREL-Produktdatenbank, in der sich weitere Produktinfos finden lassen.
Die Abbildung 2 zeigt exemplarisch das ab dem 1. September 2021 gültige Energielabel gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015.
Tipps beim Lampenkauf
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Achten Sie beim Kauf von Haushaltslampen auf das EU-Energielabel. Eine Lampe der Klasse C spart gegenüber der Klasse F deutlich Energie.
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Achten Sie auch auf eine hohe Lebensdauer: LED-Lampen sollten mind. 20.000 Stunden brennen – besonders effiziente LED-Lampen erreichen sogar eine Lebensdauer von 50.000 Stunden und darüber hinaus.
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Berücksichtigen Sie neben der Energieklasse auch die gewünschte Helligkeit, Lichtfarbe, Fassung und Schaltfestigkeit bei Lampen.
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Im Handel finden Sie ein Angebot aus Lampen und Leuchten, die fest verbaut sind und nicht getrennt werden können. Geht die Lampe kaputt, können Sie diese nicht austauschen – das ist schlecht für die Umwelt und für Ihren Geldbeutel.
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Wenn Sie Leuchten besonders häufig ein- und ausschalten, sind Energiesparlampen mit Vorheizfunktion oder LEDs zu empfehlen. Auf der Verpackung werden sie als „besonders schaltfest“ ausgewiesen.
Tipps zum Energiesparen
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Nutzen Sie das Tageslicht so lange wie möglich aus.
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Schalten Sie Licht nur nach Bedarf ein und verzichten Sie auf eine „Festtagsbeleuchtung“ in der ganzen Wohnung.
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Ergänzen Sie einzelne Bereiche wie Flure mit Bewegungsmeldern oder andere Bereiche durch Zeitschaltuhren oder Dämmerungsschalter, die den Lichtbedarf „mitmanagen“ und Lampen aus- oder einschalten oder die Helligkeit regulieren.
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