You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Produkte und Energie >> 
  • Energielabels

EU-Energielabel: Lichtquellen

Von: Miriam Bätzing, Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. (Bundesverband)

Was ist der Unterschied zwischen Lampe und Leuchte? Eine Leuchte ist ein Gerät, in das eine Haushaltslampe (auch Leuchtmittel oder umgangssprachlich Glühbirne genannt) eingesetzt werden kann. Mit Hilfe des EU-Energielabels können Verbraucherinnen und Verbraucher Lichtquellen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz besser vergleichen und so Geld sparen.

Verschiedene hängende Lampen, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Kein eigenes EU-Energielabel mehr für Leuchten
  • Das alte EU-Energielabel für Haushaltslampen
  • Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen
    • Tipps beim Kauf
    • Tipps zum Energiesparen

Kein eigenes EU-Energielabel mehr für Leuchten

Die Pflicht, Leuchten (sofern das Leuchtmittel austauschbar ist) selbst mit einem EU-Energielabel zu kennzeichnen, entfiel mit Wirkung der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 zum Stichtag 1. September 2021. Grund dafür ist, dass eine Leuchte als „Gehäuse plus Elektrik“ per se keinen festen Stromwert verbraucht. Allerdings blieben Ausnahmen bestehen: Produkte mit fest verbauten Leuchtmitteln oder bestimmte Komponenten können weiterhin kennzeichnungspflichtig sein.

Das alte EU-Energielabel für Haushaltslampen

Seit 1998 wurden Haushaltslampen – umgangssprachlich einst Glühbirne genannt – mit einem EU-Energielabel gekennzeichnet. Das alte Label besaß zuletzt eine Effizienzskala von Klasse E (höchster Energieverbrauch) bis A++ (niedrigster Energieverbrauch) und existierte in unterschiedlichen Ausführungen – je nach Lampentyp. Schon seit September 2018 müssen alle Lampen, die neu im Handel zum Verkauf angeboten werden, mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen.

Mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 wurde die bisherige Verordnung (EU) 874/2012 aufgehoben.

Das neue EU-Energielabel für Lichtquellen

Seit September 2021 gilt für Lichtquellen (umfasst alle Haushaltslampen und solche, die in einem umgebenden Produkt in Verkehr gebracht werden) das neue EU-Energielabel.

Link zum Erklärvideo Energielabel bei Leuchtmitteln

EU-Energielabel für LeuchtmittelNach einer 18-monatigen Übergangsfrist darf der Handel seit März 2023 nur noch das neue EU-Energielabel für Lichtquellen verwenden. Es besitzt die nun mit anderen Produktarten einheitliche Energieeffizienzskala von G (höchster Energieverbrauch) bis A (niedrigster Energieverbrauch). Die Klassen A+ und A++ sind komplett weggefallen. Zunächst sind noch alle Energieeffizienzklassen der neuen Skala erlaubt. Mit der Zeit werden sich die Effizienzanforderungen jedoch stufenweise verschärfen. Die effizientesten Modelle liegen derzeit überwiegend bei Klasse C und (seltener) B.

Neben dem neuen Design verfügt das neue Label über veränderte Piktogramme, zusätzliche Effizienzangaben sowie einen QR-Code. Über diesen haben Verbraucherinnen und Verbraucher nun Zugang auf die EPREL-Produktdatenbank der Europäischen Union, in der auch in deutscher Sprache z. B. nach Gerätetypen, Modellkennung und Effizienzklassen gefiltert werden kann.

Abb. rechts: Beispiel Energielabel für Leuchtmittel gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2029/2015

Tipps beim Kauf

  • Achten Sie beim Kauf von Lichtquellen auf das EU-Energielabel. Eine Lampe der Klasse C spart gegenüber der Klasse F deutlich Energie.

  • Achten Sie auch auf eine hohe Lebensdauer: LED-Lampen sollten mind. 20.000 Stunden brennen – besonders effiziente LED-Lampen erreichen sogar eine Lebensdauer von 50.000 Stunden und darüber hinaus.

  • Berücksichtigen Sie neben der Energieeffizienzklasse auch die gewünschte Helligkeit, Lichtfarbe, Fassung und Schaltfestigkeit bei Lampen.

  • Im Handel finden Sie ein Angebot aus Lampen und Leuchten, die fest verbaut sind und nicht getrennt werden können. Geht die Lampe kaputt, können Sie diese oft nicht austauschen – das ist schlecht für die Umwelt und für Ihren Geldbeutel.

Tipp: Nutzen Sie beim Gerätekauf die praktische EU-Energielabel-App der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) .

Tipps zum Energiesparen mit Licht

  • Nutzen Sie das Tageslicht so lange wie möglich aus.

  • Schalten Sie Licht nur nach Bedarf ein und verzichten Sie auf „Festtagsbeleuchtung“ in der ganzen Wohnung.

  • Statten Sie einzelne Bereiche wie Flure mit Bewegungsmeldern oder z. B Außenbereiche mit Zeitschaltuhren oder Dämmerungsschaltern aus, die den Lichtbedarf „mitmanagen“, Lampen aus- oder einschalten oder die Helligkeit regulieren.

Fotonachweis: Panthermedia

Mehr zum Thema

  • Clever Energie sparen mit einfachen Tricks
  • Stromsparpotenziale im Haushalt
  • Broschüre: Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften
  • Verbraucherzentrale Bayern: Leuchten als Wegwerfprodukt

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 12.11.2025
Autor: Redaktion - Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Energiesparsiegel: Stromsparen durch schlauen Gerätekauf
  • EU-Energielabel: Wie erhält ein Gerät seine Einstufung?
  • EU-Energielabel: Welche Geräte sind kennzeichnungspflichtig?
  • EU-Energielabel: Fernsehgeräte
  • EU-Energielabel: Elektrogeräte in der Küche
  • EU-Energielabel: Heizen und Warmwasseraufbereitung
  • EU-Energielabel: Lichtquellen
  • EU-Energielabel: Kühl- und Gefriergeräte
  • EU-Energielabel: Waschmaschinen und Trockner
  • Verbraucherinformationspflicht zu umweltrelevanten Daten für PKW
  • Kennzeichnung von Autoreifen
  • CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
  • Unabhängige Energieberatung in Bayern

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden