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Revolving-Kreditkarten: Gefahr der Schuldenfalle

Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Der Begriff „Kreditkarte" bezeichnet in den deutschsprachigen Ländern bislang in aller Regel eine klassische sog. Charge- oder Debitkarte. Vorsicht geboten ist hingegen bei "echten" Kreditkarten oder Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion. Hier kann man leicht in eine Schuldenfalle geraten.

Ärgerliche Frau blickt auf Kreditkarte in ihrer Hand und ein Handy, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Modernes Zahlungsmittel: Die Kreditkarte
  • Wie funktioniert das System des Revolving?
  • Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Modernes Zahlungsmittel: Die Kreditkarte

Die Kreditkarte als Zahlungsmittel bietet grundsätzlich viele Vorteile. Sie ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit, ist im Geschäftsleben auf der Straße einsetzbar und ermöglicht Geldtransfers online. Je nach Kreditkartenmodell wird das Konto erst Tage oder Wochen nach dem tatsächlichen Geschäft belastet. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten so einen kurzfristigen Kredit. Die Gebühren bzw. Transaktionskosten trägt stets die Verkäuferin oder der Verkäufer, bei der oder dem mit der Karte bezahlt wird.

Wie funktioniert das System des Revolving?

Vorsicht aber beim Gebrauch von sog. „Revolving - Kreditkarten“! Diese sind für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Weg in die Schuldenfalle. Bei diesen Kreditkarten muss monatlich nicht der ganze Geldbetrag, der mit der Karte im letzten Monat insgesamt beglichen wurde, an das Kreditinstitut zurückgezahlt werden (so bei der Charge- oder Debitkarte), sondern nur ein bestimmter Betrag. Die Ausgaben der Verbraucherin oder des Verbrauchers, die diese Summe übersteigen, werden als Schulden auf einem eigenen Kreditkonto gesammelt, für welches sehr hohe Zinssätze, teilweise über 20 % anfallen.

„Revolving Credits“ sind damit häufig noch teurer als Überziehungskredite beim Girokonto.

Beispiel: Verbraucher V bezahlt nach Umstellung seiner Kreditkarte auf das Revolving-Verfahren mit seiner Kreditkarte Rechnungen über 400 Euro. Davon werden zum monatlichen Stichtag 50 Euro zurückgezahlt, die restlichen 350 Euro werden auf ein Kreditkonto mit einem Zinssatz von 15 Prozent geschrieben. Im nächsten Monat begleicht er 500 Euro mit seiner Revolving-Kreditkarte, davon zahlt er ebenfalls 50 Euro zurück. Die restlichen 450 Euro werden wieder auf das Schuldenkonto übertragen. Damit haben sich hier bereits 800 Euro allein in zwei Monaten angesammelt, dazu kommen hohe Zinsbeträge.

Besonders schwierig wird es, den Überblick zu behalten, wenn mehrere „Revolving-Kreditkarten" gleichzeitig benutzt werden. Das gilt umso mehr, wenn man sich auf das sog. „Flipping" einlässt: Die Schulden der einen Revolving-Kreditkarte werden in diesen Fällen mit dem Kredit aus der nächsten beglichen - die Kette lässt sich dabei lange fortsetzen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind „Revolving Kreditkarten" oft nicht gleich als solche zu erkennen. Wichtig ist daher sich die Vertragsunterlagen genau durchzulesen. Dies gilt vor allem deswegen, weil die Teilzahlungsoption häufig voreingestellt ist, d.h. die Kundin bzw. der Kunde kann nicht wählen, ob sie oder er den gesamten Betrag monatlich abgebucht haben möchte oder lediglich eine Teilzahlung leistet. Auch gibt es Banken, die sogenannte Hybrid-Varianten anbieten. Danach kann die Kundin oder der Kunde entweder im Antrag oder danach wählen, ob eine vollständige Zahlung per Lastschrift erfolgen soll oder er/sie selbst den Betrag überweisen will.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Die Vertragsunterlagen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss lesen! Ergibt sich daraus, dass monatlich nur ein Teilbetrag zurück zu zahlen ist, handelt es sich um eine Revolving Kreditkarte.

  • Ein solches Angebot für Revolving sollte man nur in Anspruch nehmen, wenn man das Risiko als selbstkritischer Verbraucher oder Verbraucherin in Schach halten kann.

  • Oftmals ist ein herkömmlicher Konsumentenkredit billiger. Hierfür ein seriöses Kreditinstitut auswählen!

  • Sind Sie bereits im Besitz einer Revolving-Kreditkarte, sollten Sie versuchen, zum Monatsende stets alle Sollbeträge, ggf. durch eine Sondertilgung, auszugleichen. In diesen Fällen werden die hohen Zinsbeträge für Schulden nicht fällig.

Mehr zum Thema

  • BaFin-Artikel: Kostenlose Kreditkarten - ein teures Vergnügen?
  • Verbraucherdarlehen
  • Verträge mit Banken, insbes. Bankkonten
  • Verbraucherinsolvenz

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 08.07.2024
Autor: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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