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Verbraucherinsolvenz: Wenn die Schulden über den Kopf wachsen

Von: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Die Überschuldung von Bürgern ist ein sozialer Brennpunkt mit familienpolitischem Bezug. Trotz steigenden Wohlstands gibt es immer mehr Haushalte, die durch Überschuldung in Not geraten. In unserem Beitrag geben wir Ihnen weiterführende Hinweise, wenn Sie Anzeichen von Überschuldung bemerken.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Schuldnerberatung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren

Schuldnerberatung: Je eher, desto besser

Die Ursachen der Verschuldung von Bürgern sind vielfältig:

  • unvorhergesehene Ereignisse, die den Tilgungsplan durcheinander bringen, z.B. Verringerung des Einkommens durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Wegfall eines Zweitverdienstes;

  • unwirtschaftliches Verhalten und Unfähigkeit zum Verzicht auf nicht dringend benötigte Konsumgüter, während ein Darlehen noch zurückzuzahlen ist;

  • Verlust der Fähigkeit, die eigene künftige Leistungskraft realistisch einzuschätzen.

Die Folge ist, dass das Einkommen nach Abzug der dringend notwendigen Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, die fälligen Raten zu begleichen.

Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Hilfeangebotes erzielt. Daher sollte das Beratungsgespräch nicht hinaus gezögert werden.

Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, beispielsweise, wenn

  • dringende Anschaffungen nur über Ratenkäufe möglich sind,
  • das Konto des öfteren überzogen ist,
  • erste Mahnungen von Gläubigern (auch über Inkassobüros) eingehen.
Weitere Informationen und Schuldnerberatungsstellen finden Sie beim bayerischen Sozialministerium.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Am 01.01.1999 trat die neue Insolvenzordnung in Kraft. Nach diesem Gesetz können nun auch Privatpersonen - wie bisher schon juristische Personen - Antrag auf ein gerichtliches Entschuldungsverfahren stellen. Verschuldete Bürgerinnen und Bürger, die eine Insolvenzberatung anstreben, haben die Möglichkeit, sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle bzw. eine Rechtsanwaltskanzlei ihrer Wahl zu wenden.

Zum Weiterlesen: 
Der Weg zur Verbraucherentschuldung
(Broschüre des Freistaats Bayern)
Restschuldbefreiung - eine Chance für redliche Schuldner (Broschüre der Bundesregierung)
Reform der Verbraucherentschuldung - 2014 (Flyer der Bundesregierung)
Schulden abbauen - Schulden vermeiden (Broschüre der Bundesregierung)

Mehr zum Thema

  • Was mache ich mit meinen Schulden? (Online-Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
  • Inkassobüros: Befugnisse und Rechte
  • Inkassogebühren: Welche sind zulässig?
  • Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  • Schuldnerberatungsstellen

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 11.06.2015
Autor: Redaktion VIS-Recht - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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