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  • Kredite Finanzierung

Autofinanzierung: Bar, Kredit oder Leasing?

Von : Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zur Finanzierung eines Fahrzeugs gibt es für Verbraucher/-innen im Wesentlichen drei Varianten: Die Finanzierung aus eigenen Mitteln, eine Fremdfinanzierung durch Aufnahme eines Kredits oder ein Leasingvertrag. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug zu privaten Zwecken angeschafft wird. Eventuelle Steuervorteile bei der einen oder anderen Art der Finanzierung bleiben daher unberücksichtigt.

Neue Autos im Autohaus; Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Barkauf
  • Fremdfinanzierung
  • Kredit bei der Hausbank
  • Kredit bei einer anderen Bank
  • Finanzierung über Bank des Automobilherstellers
  • Vorsicht bei Ballonkrediten und Drei-Wege-Finanzierung
  • (Finanzierungs-)Leasing
  • Sonstige Finanzierungsmodelle

Autofinanzierung durch Barkauf

Wer über das nötige Geld verfügt, sollte den Weg über den Barkauf wählen (das schließt Überweisungen ein). Denn: Jede der nachfolgenden Finanzierungsarten ist für Verbraucher/-innen mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Ausnahme bestünde allenfalls dann, wenn das Geld angelegt ist und der Anlagezins wesentlich höher ist, als die Zinsbelastung durch einen aufzunehmenden Kredit. Beim derzeitigen Zinsniveau dürfte dies aber eher selten vorkommen. Ein weiterer Vorteil des Barkaufs besteht darin, dass Kaufende je nach Modell des Autos, Region, Jahreszeit und eigenem Verhandlungsgeschick erhebliche Preisnachlässe erzielen können. Statt einem Preisnachlass ist es auch denkbar, dass man Zusatzausstattungen ohne Aufpreis vereinbart. Viele Autohändler/-innen wollen das Geld nicht wirklich in „bar“ erhalten, sondern bevorzugen eine Überweisung auf das Bankkonto.

Fremdfinanzierung eines Fahrzeugs

Rund zwei Drittel der in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeuge werden auf Kredit gekauft oder geleast. Wer einen Kredit aufnehmen muss, steht vor der Wahl, ob dieser bei der Hausbank, einem anderen Kreditinstitut oder der Bank des Automobilherstellers/der Automobilherstellerin aufgenommen werden soll. Immer handelt es sich in diesen Fällen um Verbraucherdarlehensverträge, so dass die damit verbundenen Besonderheiten, wie Widerrufsrecht, Angabe des effektiven Jahreszinses usw. vom/von der Kreditgeber/-in zu beachten sind.

Es sollte genau überlegt werden, ob der gesamte Kaufpreis oder nur ein Teil über den Kredit finanziert werden muss.

Kredit bei der Hausbank

Die Zinskonditionen bei der Hausbank werden in der Regel schlechter sein, als die der Autobank. Der große Vorteil für Verbraucher/-innen besteht aber darin, dass sie gegenüber Händler/-innen als Barzahler/-innen auftreten. Damit besteht die Möglichkeit, erhebliche Rabatte auf den Kaufpreis zu erzielen. Ein solcher Rabatt kann den vermeintlich niedrigeren Zins schnell ausgleichen.

Kredit bei einer anderen Bank

Ebenso kann man einen Darlehensvertrag mit einer anderen Bank abschließen. Es sollten deswegen mehrere Angebote von verschiedenen Banken verglichen werden. Dies geht sehr gut, indem man den effektiven Jahreszins, Laufzeit und Gesamtkosten des Kredits vergleicht. Alle diese Angaben müssen sich auf dem Kreditantrag befinden.

Aber Vorsicht: Gerade Banken, die mit besonders günstigen Konditionen werben, verkaufen Kund/-innen neben dem eigentlichen Kreditvertrag gerne noch Zusatzpakete, wie beispielsweise so genannte Restschuld- oder Arbeitslosigkeitsversicherungen. Diese Kosten sind nicht in den Effektivzins eingerechnet und können den Kredit ganz erheblich verteuern.

Zinsbelastungen von effektiv 20% und mehr sind keine Seltenheit. Der Antrag sollte deswegen gründlich durchgelesen werden. Sind Teile unverständlich, sollten Verbraucher/-innen unbedingt innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist Rechtsrat durch die Verbraucherzentrale einholen, damit der Vertrag noch aus der Welt geschafft werden kann.

Finanzierung über die Bank des Automobilherstellers

Angebote wie 0%-Finanzierung oder Werbung mit sehr niedrigen Zinssätzen gibt es wie Sand am Meer. Ob dahinter wirklich ein gutes Angebot steckt, lässt sich nur durch cleveres Nachrechnen und den Vergleich mit Finanzierungsalternativen überprüfen. In diesem Fall treten Kund/-innen nicht als Barzahler/-innen auf, können also nicht die Rabatte aushandeln, die mittlerweile üblich sind.

Beispiel: Die Autobank X wirbt mit Konditionen von 2,9% Zinsen bei 48 Monaten Laufzeit. Verbraucherin V holt bei drei Banken alternative Kreditangebote ein. Die Direktbank A bietet bei 48 Monaten Laufzeit Konditionen zu einem Effektivzins von 7%, die Hausbank B 9% und die renommierte C-Bank 10%. Welchen Rabatt muss V bei ihren Verhandlungen erzielen, um die gleichen Konditionen wie bei X zu erhalten? Die Antworten lauten wie folgt: Beim Angebot der A-Bank müsste V 7,44% Abschläge aushandeln, bei der B-Bank 10,70% und bei der C-Bank 12,25%. Alle Nachlässe liegen im Bereich des Möglichen und Üblichen.

Das Beispiel zeigt, dass sich Nachrechnen lohnt, und dass man den Verlockungen der Werbung nur bedingt Glauben schenken darf. Es gibt aber durchaus umgekehrte Fälle, in denen sich die angebotenen Konditionen der Autobanken lohnen.

Vorsicht bei Ballonkrediten und Drei-Wege-Finanzierung

Unter einem Ballonkredit versteht man ein Finanzierungsmodell, bei dem der/die Käufer/-in zunächst eine Anzahlung leistet, anschließend sehr niedrige monatliche Raten und schließlich eine extrem hohe Schlussrate bezahlt. Gelockt werden Verbraucher/-innen mit den niedrigen Monatsraten. Dass die Schlussrate zwischen 10% und 65% der Darlehenssumme betragen kann, wird bei Vertragsschluss oftmals übersehen. Wer dann nicht zahlen kann, muss sich eine – meist teurere – Anschlussfinanzierung besorgen.

Ganz ähnlich funktioniert die Drei-Wege-Finanzierung, die ebenfalls von Autobanken angeboten wird. Auch hier leistet man eine Anzahlung und anschließend niedrige monatliche Raten. Anders als beim Ballonkredit müssen sich Verbraucher/-innen am Ende der Laufzeit entscheiden, ob sie das Fahrzeug an den7die Händler/-in zurückgeben, es weiter finanzieren oder die Schlussrate bezahlen. Die tatsächlichen finanziellen Belastungen sind bei diesen speziellen Kreditformen nur sehr schwer vergleichbar. Entscheiden sich Verbraucher/-innen dazu, das Fahrzeug zurückzugeben, besteht eine ähnliche Problematik wie bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs, weil der Restwert des Fahrzeugs bestimmt werden muss.

(Finanzierungs-)Leasing eines Fahrzeugs

Zunehmend werden auch Privatleute mit Leasingangeboten konfrontiert. Interessant sind hierbei die oft niedrigen Raten. Der Schein kann aber trügen, denn im Vergleich zum Kredit ist Leasing vielfach die teurere Alternative. Gerade in letzter Zeit wendet sich das Blatt aber, weswegen das Leasing in einem gesonderten Artikel dargestellt wird.

In aller Kürze: Beim Leasing handelt es sich um eine Form des Mietvertrags. Das bedeutet, dass Kund/-innen nicht Eigentümer/-innen des Fahrzeugs werden, sondern das Fahrzeug lediglich zum Gebrauch überlassen wird. Die Konstruktion ist wie folgt: Die Leasinggesellschaft, meist eine Bank, kauft das Fahrzeug und stellt es dem Kunden/der Kundin als Leasingnehmer/-in für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Am Ende wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die verschiedenen Formen finden Sie im Artikel zu Kfz-Leasing näher erläutert.

Sonstige Modelle der Autofinanzierung

Es gibt eine ganze Reihe andersartiger Finanzierungsmodelle. Häufig handelt es sich um Mischformen der hier beschriebenen Finanzierungsformen. Oft sind die Bedingungen und Konditionen nicht klar verständlich oder sehr kompliziert. Wer auf solche Angebote stößt, vor allem im Internet, sollte sich zu jedem gründlich informieren und nicht vorschnell handeln. Verbraucherzentralen und Automobilclubs kennen die Anbieter/-innen häufig und können mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Stand: 31.07.2023
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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