You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Essen und Trinken >> 
  • Unerwünschte Stoffe

ADI-Wert

Von: Dr. Hans Lepper - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“, duldbare tägliche Aufnahmemenge“) beschreibt die Menge eines Stoffes pro Kilogramm Körpergewicht, die ein Mensch lebenslang täglich mit der Nahrung aufnehmen kann, ohne dass eine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist.

Ausgangspunkt für die Ableitung sind in der Regel toxikologische Untersuchungen an Tieren. Dabei wird die Dosis ermittelt, die im Tierversuch keine bzw. keine gesundheitsschädliche Wirkung zeigt. Dieser Wert, der so genannte NO(A)EL-Wert (No Observed (Adverse) Effekt Level) wird durch einen Sicherheitsfaktor geteilt. Damit ergibt sich der ADI-Wert.

Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt verschiedene Unwägbarkeiten:

  • Übertragung von Tierversuchen auf den Menschen (Faktor 10)
  • Individuelle Unterschiede (Faktor 10)


Der ADI-Wert wird festgelegt von verschiedenen internationalen Expertengremien, wie z. B.:

  • Wissenschaftlichen Gremien der EFSA (European Food Safety Authority)
  • Die Ernährungs- und Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen. (FAO/WHO)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Mehr zum Thema

  • Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR)

Weitere Themen

  • Bestrahlung von Lebensmitteln - wirksam aber ungeliebt
  • Pflanzliche Farbstoffe
  • Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Kommentar zur Seite an Autor senden

Ähnliche Artikel
  • Häufig gestellte Fragen zu Acrylamid
  • Aflatoxine
  • Mutterkorn und Mutterkornalkaloide
  • Rückstände Pflanzenschutzmittel
  • Mykotoxine
  • Nitrat-Gehalt in Trinkwasser
  • Ochratoxine
  • Frisch gepresster Orangensaft
  • Patulin
  • Pharmakologisch wirksame Stoffe
  • Radioaktivität in Lebensmitteln
  • Schwermetalle in Lebensmitteln
  • Verpackungen aus Kunststoff
  • Zimt und zimthaltige Produkte
  • ADI-Wert

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden