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Nitrat-Gehalt in Trinkwasser

Von: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Immer wieder verunsichern Meldungen von erhöhten Nitratgehalten in Trinkwasser die Bevölkerung. Insbesondere für Säuglinge scheinen solche Erhöhungen nicht ungefährlich zu sein. Wir erklären, welche Grenzwerte maßgeblich sind, die Ursachen von erhöhten Werten und den Umgang damit.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Vorkommen
  • Auswirkungen auf die Gesundheit
  • Nitratsituation in den Regierungsbezirken Bayerns
  • Abhilfemaßnahmen zur Verringerung des Nitratgehalts im Trinkwasser

Vorkommen

Nitrat gehört wie Ammonium und Nitrit zu den Stickstoffverbindungen des natürlichen Stickstoffkreislaufs. Es ist sehr gut im Wasser löslich und verteilt sich dort sehr schnell.

Durch den biogenen Abbau von Stickstoffverbindungen kommt es zu einer Nitrat-Grundbelastung in Grund- und Oberflächenwässern und damit auch im Trinkwasser. Gehalte von etwa 25 mg/l Nitrat können in diesen Wässern noch als natürlich angesehen werden.

In vielen Fällen sind aber Grund- und damit auch Trinkwässer wesentlich stärker mit Nitrat belastet, weil zusätzlich Nitrat aus anthropogenen Kontaminationsquellen ins Wasser gelangt.

Bei erhöhten Nitratgehalten im Trinkwasser sind fast immer landwirtschaftlich genutzte Flächen mit intensiver Düngung im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage vorhanden. Besonders belastet sind oberflächennahe Grundwässer, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Wässer aus tieferen Grundwasserstockwerken enthalten in der Regel kaum Nitrat. In sauerstoffarmen bzw. sauerstofffreien Grundwasserleitern wird Nitrat zu Ammonium reduziert, in sauerstoffreichen bleibt es praktisch unverändert erhalten.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Die Trinkwasserverordnunglegt für Nitrat einen Grenzwert von 50 mg/l fest.

Vom Nitrat selbst geht nur eine sehr geringe unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den erwachsenen Menschen aus. Unter bestimmten Umständen (z. B. durch Bakterien im Mundraum oder Magen) kann Nitrat jedoch teilweise zu Nitrit umgewandelt werden, welches auf zwei Arten die menschliche Gesundheit gefährden kann:

  • Zum einen kann es insbesondere bei Säuglingen unter 3 Monaten eine sogenannte "Methämoglobinämie" auslösen. Nitrit bewirkt dabei, dass der rote Blutfarbstoff, das Hämoglobin, zum Methämoglobin umgewandelt wird. Methämoglobin ist im Gegensatz zum Hämoglobin nicht mehr in der Lage, Sauerstoff in die Gewebe zu transportieren. Daher kann sich eine Blausucht (Zyanose) entwickeln. Der resultierende Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen wie dem Zentralnervensystem und dem Herz kann bei entsprechender Ausprägung bis zum Tod führen.
  • Zum anderen kann Nitrit mit sekundären Aminen im Magen sogenannte "Nitrosamine" bilden. Sekundäre Amine sind stickstoffhaltige chemische Verbindungen, die in vielen Lebensmitteln vorkommen und auch bei der Verdauung entstehen. Einige Nitrosamine wirken im Tierversuch krebserzeugend. Ihre Entstehung sollte daher so weit wie möglich vermieden werden.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Nitrat wurde vom Gesetzgeber so festgelegt, dass bei Aufnahme des Wassers in üblichen Mengen weder die Gefahr einer Methämoglobinämie bei Säuglingen, noch eine endogene Bildung von Nitrosaminen in gesundheitlich erheblichem Ausmaß stattfindet.

Bei Einhaltung des Grenzwerts ist somit für alle Verbraucher, auch für die besonders empfindlich reagierenden Säuglinge, gewährleistet, dass bei regelmäßigem täglichem Verzehr des Trinkwassers keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden.

Nitratsituation im Trinkwasser in den Regierungsbezirken Bayerns

Mineralische und organische Düngemittel werden seit langer Zeit in der Landwirtschaft eingesetzt und haben zu ansteigenden Nitratgehalten im Grundwasser geführt. Grund- und Oberflächenwässer werden seitens der Wasserwirtschaftämter und des Landesamtes für Umwelt überwacht.

Trinkwasser wird in Bayern überwiegend aus Grundwasser gewonnen. Auf ansteigende Nitratkonzentrationen im Grundwasser muss daher entsprechend reagiert werden (siehe unten unter Abhilfemaßnahmen).
Neben den für Wasserversorgungsunternehmen verpflichtenden Untersuchungen des Trinkwassers auf Nitrat untersucht das LGL Trinkwasser im Rahmen von Sonderuntersuchungsprogrammen regelmäßig auf Nitrat.
Dabei wurden in keinem der zuletzt durchgeführten Programme (2011/12, 2014/15 und 2018) Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser festgestellt.

Abhilfemaßnahmen zur Verringerung des Nitratgehalts im Trinkwasser

Verantwortlich für die Einhaltung des Grenzwerts nach Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger. Überschreitet der Nitratgehalt des Rohwassers den Grenzwert nach Trinkwasserverordnung, kann durch verschiedene Aufbereitungsverfahren eine Reduktion des Nitratgehalts erzielt werden.

In zentralen Wasserversorgungsanlagen kann dies großtechnisch durch Aufbereitungsverfahren wie katalytische Nitratreduktion oder biologische Denitrifikation erfolgen. Alternativ kann nitratbelastetes Wasser mit nitratarmem Wasser gemischt werden, so dass Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben wird, dessen Nitratgehalt unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt.
Eine Verminderung erhöhter Nitratgehalte bei Kleinanlagen erfolgt meist durch Ionenaustauscher- oder Umkehrosmoseanlagen. Geräte zur Nitratentfernung müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie dauerhaft funktionieren und nicht verkeimen.

Neben diesen kurzfristigen technischen Lösungen gibt es auch langfristig angelegte Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung, die sich hauptsächlich an die Landwirtschaft richten. Durch diese Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation in Teilbereichen erkennbar.

Als letztmögliche Maßnahme kommt nur noch die Erschließung eines neuen Wassergewinnungsgebietes (Brunnenneubohrung) oder der Anschluss an eine andere Wasserversorgung in Betracht.

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Stand: 01.07.2025
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