You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Essen und Trinken >> 
  • Unerwünschte Stoffe

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in pflanzlichen Lebensmitteln

Von: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Nach dem Behandeln von Obst, Gemüse, Getreide, anderen Ackerbaukulturen oder von gelagerten Erntegütern hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob später in den Lebensmitteln noch Spuren der Pflanzenschutzmittel (PSM) vorhanden sind.

So kann ein weitgehender biologischer Abbau bis zum Erntetermin den Gehalt an PSM deutlich verringern. Die Zunahme an Pflanzenmasse während des Wachstums bewirkt eine "Verdünnung" des Stoffes und auch das Verdampfen von der Oberfläche oder das Abwaschen durch Niederschläge tragen zu Verminderung der Gehalte bei. Trotz dieser Reduktionsvorgänge ist es oft nicht vermeidbar, dass geringe Rückstände in den Lebensmitteln zu finden sind.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des LGL

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Autor: Dr. Magnus Jezussek - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Häufig gestellte Fragen zu Acrylamid
  • Aflatoxine
  • Mutterkorn und Mutterkornalkaloide
  • Rückstände Pflanzenschutzmittel
  • Mykotoxine
  • Nitrat-Gehalt in Trinkwasser
  • Ochratoxine
  • Frisch gepresster Orangensaft
  • Patulin
  • Pharmakologisch wirksame Stoffe
  • Radioaktivität in Lebensmitteln
  • Schwermetalle in Lebensmitteln
  • Verpackungen aus Kunststoff
  • Zimt und zimthaltige Produkte
  • ADI-Wert

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden