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Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Von: Jutta Kamensky, VerbraucherService Bayern

 

Bei Rumkugeln und Weinsauerkraut sagt schon der Name, dass diese Produkte Alkohol enthalten. Aber, dass in zahlreichen Lebensmitteln wie Fertigsuppen, Konfitüre oder Cremetörtchen Alkohol versteckt sein kann, fällt kaum auf. Selbst die Zutatenliste gibt oft keine klaren Hinweise auf den Alkoholgehalt. Beim Einkauf und Essen außer Haus hilft neben viel Erfahrung, der kritische Blick aufs „Kleingedruckte“. Da es keine vorgeschriebene Kennzeichnung mit „Kann Spuren von Alkohol enthalten“ gibt, hat der Rat „immer der Nase nach“ nach wie vor Gültigkeit. Andere Erkennungsmerkmale gibt es leider derzeit nicht.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Für wen ist Alkohol in Lebensmitteln problematisch?
  • Wie kommt der Alkohol in die Lebensmittel?
  • Lebensmittel mit natürlichem Alkoholgehalt
  • Lebensmittel mit verstecktem Alkoholgehalt
  • Kennzeichnung von Alkohol in Getränken
  • Kennzeichnung von Alkohol bei abgepackten Lebensmitteln
  • Kennzeichnung von Alkohol bei lose verkauften Lebensmitteln
  • Unerwünschten Alkoholkonsum vermeiden

Für wen ist Alkohol in Lebensmitteln problematisch?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung schätzt einen täglichen Alkoholkonsum von 10 Gramm Alkohol (z.B. 125 ml Rotwein) für gesunde Frauen und 20 Gramm (z.B. 500 ml Bier) für gesunde Männer als unbedenklich ein.

Für manche Menschen könnten aber bereits geringe Mengen unangenehme Folgen haben.

  • Bei trockenen Alkoholikern wird angenommen, dass bereits minimale Mengen Alkohol und selbst der Geruch davon zum Rückfall führen.

  • In der Schwangerschaft sollten Frauen von Alkohol komplett die Finger lassen, da sich selbst kleine Mengen negativ auf die Entwicklung des Fötus im Mutterleib auswirken können.

  • Auch Kranke Personen sollten ihren Alkoholkonsum unter Kontrolle haben.

  • Für die Kinderernährung sind alkoholhaltige Speisen und Getränke nicht geeignet. Ob Kinder und Jugendliche gefährdet sind, sich durch regelmäßiges Naschen von alkoholhaltigen Süßigkeiten an den Geschmack von Alkohol zu gewöhnen, ist bisher nicht geklärt. Möglicherweise senkt sich dadurch die Hemmschwelle zum Ausprobieren von „richtigem Alkohol“ oder von Alkopops.

  • Muslime müssen nach ihren Speisen- und Trinkgesetzen gänzlich auf Alkohol verzichten.

Wie kommt der Alkohol in die Lebensmittel?

Alkohol, auch Ethanol, Ethylalkohol oder Trinkalkohol genannt, hat sich seit langem als Konservierungsmittel bewährt. Als Produkt der alkoholischen Gärung wird Alkohol als Rauschmittel durchaus geschätzt in Bier, bei Wein und ähnlichen Getränken. Die Zugabe von Alkohol, entweder als ausgewiesene Zutat oder verborgen als Lösungsmittel für Aromen, verleiht vielen Speisen erst ihren speziellen Geschmack.

Lebensmittel mit natürlichem Alkoholgehalt

In Früchten, Fruchtsäften und Brot entsteht Alkohol durch den natürlichen Gärungsprozess. Der Kefirpilz produziert im Kefir Alkohol aus Milchzucker ähnlich wie im Kombucha. Essigsäurebakterien verwandeln Alkohol aus alkoholhaltigen Flüssigkeiten in Essigsäure. Dieser natürliche Alkoholgehalt wird als unbedenklich eingestuft, da er selten 0,3 Volumenprozente übersteigt und geschmacklich nicht an Alkohol erinnert. Da er sich „von Natur aus“ im Lebensmittel befindet, muss er nicht deklariert werden.

Lebensmittel mit verstecktem Alkoholgehalt

Die Liste der Lebensmittel, die Alkohol als Zutat oder versteckt als Aromaträger enthalten könnten, betrifft sämtliche Produktgruppen. Im Jahr 2007 untersuchte das Hessische Landeslabor 811 ausgewählte Lebensmittel auf ihren Alkoholgehalt. Es fand zwar in den meisten Produkten nur geringe Alkoholgehalte, die aus der Sicht der Forscher für die allgemeine Bevölkerung wenig Anlass zu Bedenken für die Gesundheit geben. Trotzdem sind diese Lebensmittel dennoch nicht völlig alkoholfrei.

Tabelle: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Lebensmittel Beispiele Möglicher Alkoholzusatz
Süßwaren
Speiseeis Schololaden- und Liköreis Likör (z.B. Amaretto), Branntwein (z.B. Calvados, Cognac, Rum), Weißwein
Süßigkeiten Cremeschnitten, Schokoriegel, Rum-Trauben-Schokolade, Pralinen, Ostereier, Weingummi Likör, Branntwein, Obstbrand (z.B. Kirschwasser)
Konfitüren, Kompott Zwetschgen-, Sauerkirsch- und Marillenkonfitüre Branntwein (z.B. Whisky, Rum), Obstbrand (z.B. Kirschwasser)
Süßspeisen Rote Grütze, Apfelkompott Rotwein, Weißwein, Branntwein (z.B. Rum), Likör (z.B. Amaretto, Eierlikör)
Fertigprodukte
Suppen und Soßen Ochsenschwanz-, Zwiebel- und Fischsuppe, Bratensoße Rotwein, Weißwein, Branntwein (z.B. Cognac), Likörwein (z.B. Sherry), Madeira
Fleischgerichte Hühnerfrikassee, Wildgerichte, Königsberger Klopse Branntweinessig, Weinessig, Weißwein, Rotwein
Fischgerichte Fischragout, Muscheln, Fischfilet, Forelle blau Branntweinessig, Weißwein
Gemüse Weinsauerkraut, Rotkohl Branntweinessig, Weinessig, Rotwein
Käsegerichte Käsefondue Weißwein, Obstbrand (z.B. Kirschwasser)
Backwaren
Kuchen und Kleingebäck Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte, Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen, Krapfen Branntwein (z.B. Rum), Obstbrand (z.B. Kirschwasser), Liköre aller Art, Rotwein, Weißwein

Quelle: In Anlehnung an: Verbraucherzentrale Hamburg (2001) Alkohol in Lebensmitteln

Kennzeichnung von Alkohol in Getränken

Laut Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) muss Alkohol bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, deklariert werden. Getränke mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol sind nicht deklarationspflichtig und dürfen als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. In echtem Malzbier, das nach dem Reinheitsgebot nur mit Wasser, Gerstenmalz und Hopfen gebraut wird, kann der Alkoholgehalt auch über 0,5 Volumenprozent liegen. Malztrunk oder Malzgetränke, die z.B. von Kindern gerne getrunken werden, unterscheiden sich vom echten Malzbier in der Herstellung und vor allem durch den Zuckerzusatz. Sie werden als alkoholfreie Erfrischungsgetränke angeboten mit maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol. Weist der Hersteller den Malztrunk mit 0,0 % Alkohol aus, dann ist diese Angabe bindend.

Kennzeichnung von Alkohol bei abgepackten Lebensmitteln

Kommt Alkohol als Zutat in das Lebensmittel, steht er auf der Zutatenliste als Inhaltsstoff unter dem Begriff „Alkohol“ oder mit dem Namen des jeweils verwendeten alkoholischen Getränks wie beispielsweise Grand Marnier oder Weinbrand.

Geringe Mengen Alkohol, die zum Lösen und Konservieren von Fruchtauszügen und Aromen gebraucht wurden, müssen nicht auf dem Etikett erscheinen. Das gilt auch für zusammengesetzte alkoholische Zutaten, die weniger als 2 Prozent im Endprodukt vorhanden sind.

Kennzeichnung von Alkohol bei lose verkauften Lebensmitteln

Schwarzwälder Kirschtorte, „Beschwipste Krapfen“ und andere Gebäcke, die lose in Bäckereien verkauft werden, benötigen keine Zutatenliste und damit auch keine Kennzeichnung von Alkohol. Das trifft auch auf Speisen in Gasthäusern, Eisdielen und Kantinen sowie auf kleine Einzelverpackungen wie Schokoladenostereier zu. Zu beachten ist, dass sich der Alkohol aus Soßen, die mit alkoholischen Getränken „verfeinert“ wurden, beim Kochen nicht vollständig verflüchtigt. Nach 30 Minuten Garzeit könnten noch immer 35 Prozent der zugegebenen Alkoholmenge vorhanden sein.

Unerwünschten Alkoholkonsum vermeiden

Wer ganz auf Alkoholgenuss verzichten will, fragt in Bäckereien, Eiscafés, Kantinen oder Restaurants nach, ob die Speisen mit Alkohol zubereitet wurden. Etwas Aufschluss über Alkoholgehalte gibt das sorgfältige Studieren der Zutatenliste sowie der Verkehrsbezeichnung der Lebensmittel. Für Hochprozentiges in Süßwaren ist die Nase ein guter Indikator. Beim Öffnen der Packung entweicht der Alkoholgeruch aus dem Produkt.

Mehr zum Thema

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Medienservice (2017): Broschüre Achten Sie aufs Etikett! - Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Bedanrszky, H.; Schlich, E.: Halal – Haram – Hazard. Anforderungen an Lebensmittel aus muslimischer Sicht. In: Ernährung im Fokus 4 – 07/2004 S.182-185
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
  • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Produktübersicht zu Alkohol in Lebensmitteln. Hamburg 2016

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Stand: 31.10.2023
Autor: Dipl. oec. troph. Jutta Kamensky - VerbraucherService Bayern
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