Sozialvorschrift im Straßenverkehr - Schutz und Drittschutz
Von: Jürgen Springer - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht
Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell und wird momentan überarbeitet !
In diesem Beitrag finden Sie
- Tageslenkzeit
- Wöchentliche Lenkzeit / Doppelwochenlenkzeit
- Lenkdauer / Fahrunterbrechung
- Tägliche Ruhezeit
- Wochenruhezeit
- Ruhezeit auf Fährschiffen und Eisenbahnen
Transport von Personen und Gütern auf Straßen werden durch zwei unterschiedliche Fahrzeuggruppen realisiert. Beide Verkehrsmittel verbindet jedoch eines gemeinsam:
Die Fahrzeuge werden von Menschenhand bedient und gelenkt.
Damit Mensch und Ware sicher und pünktlich ihre Ziele erreichen, sind Regeln erforderlich. Nur ausgeruhte und damit leistungsfähige Fahrzeugführer sorgen für einen sicheren Transport. Der Drittschutz, aber auch der Schutz des Arbeitnehmers hinter dem Steuer selbst steht dabei im Focus. ...
Für Fragen rund um die Lenk- und Ruhezeiten sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Die Broschüre "Freie Fahrt - aber sicher!" kann zum Download oder kostenfrei beim Bestellservice der Bayerischen Staatsregierung angefordert werden.
Weitere Informationen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr finden Sie auch beim Bundesamt für Güterverkehr, BAG.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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