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Schilder an Tanklastzügen

Von: Kompetenzztentrum Gefahrgut - Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsicht

Bei einer Fahrt auf der Autobahn begegnen uns immer wieder Fahrzeuge mit orangen Schildern und auf der Spitze stehenden Quadraten mit unterschiedlicher Bebilderung. Die Bedeutung dieser Kennzeichnungen ist relativ einfach zu entziffern und dient der Kennzeichnung von Gefahrgut.

Tanklastzug mit Warntafeln, Copyright Fotolia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Gefahrgut
    • Gefahrgutklassen
    • Gefahrzettel und Placards
  • Orangefarbene Tafeln
    • Orangefarbene Tafeln mit Nummern und Buchstaben
    • Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
    • UN-Nummer
  • Orangefarbene Tafeln
    • Erwärmte Gefahrgüter
    • Umweltgefährdende Stoffe
    • Fahrzeuge mit Versandstücken mit Gefahrgütern in begrenzten Mengen
  • Mehr zum Thema

Gefahrgut

Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Damit gemeint sind insbesondere Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere, Sachen und wichtige Gemeinschaftsgüter.

Die Vorschriften für die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz, für Straßentransporte in der Gefahrgutverordnung „Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ sowie dem ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) enthalten.

Gefahrgutklassen

Die Gefahrgüter sind in den genannten Vorschriften entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Klassen 1 bis 9 eingeteilt: 

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (z. B. Feuerwerkskörper

  • Klasse 2: Gase (z. B. Schweißgasflaschen)

  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z. B. Benzin, Diesel)
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (z. B. Schwefel, weißer Phosphor, Natrium-Metall)
  • Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide (z. B. Kaliumnitrat)
  • Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. Chloroform)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe (z. B. Salzsäure, Natronlauge)
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Asbest, Lithium-Ionen-Batterien)

Gefahrenzeichen: Gefahrzettel, Placards und sonstige Kennzeichen

Vor Gefahren, die beim Transport auftreten können, wird durch Kennzeichen und Gefahrzettel bzw. Großzettel (sog. Placards) gewarnt. Gefahrzettel und Großzettel haben die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats. Je nach Gefahrgutklasse gibt es teils mehrere Unterklassen, die über die Gefahrzettelmuster in Abbildung 1 repräsentiert werden.

Orange Kennzeichnungstafel

Abbildung 1: Gefahrzettelmuster bzw. Großzettel zur Kennzeichnung von Gefahrgut

Versandstücke sind mit Kennzeichen und Gefahrzettel zu kennzeichnen. Die Gefahrzettel haben eine Seitenlänge von 10 cm. Bei kleineren Verpackungen dürfen sie auch kleiner sein.
Container und Tankfahrzeuge sind mit sog. Großzetteln und anderen Kennzeichen versehen. Großzettel bzw. Placards haben eine Seitenlänge von mindestens 25 cm. Sie werden bei Containern an allen vier Seiten angebracht, bei Tankfahrzeugen in der Regel an beiden Seiten sowie hinten am Fahrzeug. Bei Tankfahrzeugen mit mehreren Kammern, gefüllt mit Gefahrgut unterschiedlicher Gefahr, ist jede Kammer seitlich durch die entsprechenden Großzettel zu kennzeichnen. Alle seitlich angebrachten Placards müssen zudem einmal hinten am Fahrzeug angebracht sein.

Orangefarbene Tafeln

Damit sich Rettungs- und Einsatzkräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen können, sind Gefahrguttransporte grundsätzlich mit orangen Tafeln zu kennzeichnen. Form und Inhalt der orangefarbenen Tafeln sind vorgeschrieben. Im Brandfall darf sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung die Tafel nicht von ihrer Befestigung lösen und eine Beschriftung der Tafel muss noch lesbar sein.

Die rückstrahlenden orangefarbenen rechteckigen Tafeln müssen eine Breite von 40 cm, eine Höhe von 30 cm und einen schwarzen Rand von 15 mm Breite haben. Sie sind grundsätzlich mindestens vorne und hinten am Fahrzeug angebracht, in manchen Fällen auch seitlich.

Orange Tafel mit Nummern und Buchstaben

Vor allem Tankfahrzeuge haben orange Tafeln angebracht, welche wie in Abbildung 2 und 3 mit Zahlen beschriftet sind. Die Tafeln sind dabei durch eine waagrechte Linie in eine obere und eine untere Hälfte geteilt.

In der oberen Hälfte beschreibt die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr die Art und Ausprägung der Gefahr, die von den transportierten Stoffen oder Gegenständen ausgeht.

Die UN-Nummer in der unteren Hälfte gibt an, welche gefährlichen Stoffe oder Gegenstände transportiert werden. Sie ist immer vierstellig.

 

Orange Kennzeichnungstafel

Abbildung 2: Kennzeichnungstafel mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer
hier: Transport von Benzin
 

Rettungspersonal im Schutzanzug

Abbildung 3: Rettungs- bzw. Bergungspersonal mit Schutzanzug;
Kennzeichnungstafel seitlich am Tank

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

Diese Nummer informiert die Feuerwehr bei einem Unfall, welche Gefahren bestehen und welche Hilfsmaßnahmen notwendig und welche verboten sind.

Die Ziffern weisen auf folgende Gefahren hin:

Ziffer Beschreibung der Gefahr
2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Tabelle 1: Zuordnung von Ziffern zu Gefahren

Wird eine Ziffer zweimal nacheinander angegeben, weist dies auf eine Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Folgt auf eine Ziffer eine Null bedeutet dies, die Gefährdung durch das Transportgut konnte durch die erste Ziffer ausreichend angegeben werden.

Es gibt außerdem Kombinationen aus mehreren Ziffern, wenn mehrere Gefahren vorliegen.

Beginnt die Nummer mit dem Großbuchstaben X, so darf ein Brand nicht mit Wasser gelöscht werden. Das Gefahrgut würde mit Wasser heftig chemisch reagieren.

Beispiele für Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr:

33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) (z. B. Benzin)
30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C) (z. B. Heizöl, Diesel)
263 giftiges Gas, entzündbar (z. B. Kohlenmonoxid)
X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert (z. B. rauchende Schwefelsäure, Oleum)

UN-Nummer

Die Nummer hat immer vier Stellen. Sie ist dem Transportgut eindeutig zuzuordnen. Ihre Bedeutung kann einem Verzeichnis der gefährlichen Güter entnommen werden. Dieses Verzeichnis befindet sich im Kapitel 3.2 der Anlage A zum ADR.

Beispiele:

1202 Dieselkraftstoff,
1203 Benzin

Weitere Kennzeichnungen von Fahrzeugen, die Gefahrgüter befördern

Kennzeichnung erwärmter Gefahrgüter
Abbildung 4: Kennzeichnung erwärmter Gefahrgüter

Erwärmte Gefahrgüter

Tankfahrzeuge, die Gefahrgut in erwärmtem Zustand transportieren, tragen hinten und an beiden Seiten eine zusätzliche Kennzeichnung – ein gleichseitiges Dreieck mit roten Linien, abgerundeten Ecken und einem symbolisierten Thermometer im Inneren (Abbildung 4; Seitenlänge mindestens 25 cm).

Abbildung 5: Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe (Fisch und Baum)

Umweltgefährdende Stoffe

Auf Fahrzeugen muss für Gefahrgüter, die als Hauptgefahr umweltgefährlich sind oder neben ihrer Hauptgefahr zusätzlich noch umweltgefährlich sind, wie z.B. Benzin, Diesel und Heizöl, das Kennzeichen Fisch und Baum (Abbildung 5) angebracht werden. Das Zeichen ist dann nahe bei dem Gefahrenzeichen für die Hauptgefahr anzubringen.

Fahrzeuge mit Versandstücken mit Gefahrgütern in begrenzten Mengen

Abbildung 6: Kennzeichen für Begrenzte Mengen (Limited Quantity, LQ)

Von „begrenzte Menge“ – engl. „Limited Quantity“ spricht man im Gefahrgutrecht, wenn die Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück „begrenzt“ sind.

Das ADR enthält genaue Regelungen für Verpacker zu den höchsten zulässigen Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück. Nicht vorgeschrieben ist jedoch die zulässige Menge je Fahrzeug. So kann die gesamte Ladung eines 40 t Sattelzuges aus Kartons mit „in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern“ (z.B. Spraydosen) bestehen. Für die Verpackung und Beförderung gelten bei begrenzten Mengen wesentlich erleichterte Bedingungen.

Wenn die Beförderungseinheit mehr als 12 t zulässige Gesamtmasse hat und die Ladung aus mehr als 8 t Versandstücken mit begrenzten Mengen besteht, ist die Beförderungseinheit zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats mit zwei schwarzen Spitzen oben und unten mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm haben (Abbildung 6).

Transportiert eine Beförderungseinheit ausschließlich „begrenzte Mengen“ an Gefahrgut entfällt außerdem die Kennzeichnung mit orangen Tafeln.

Mehr zum Thema

  • Gefahrstoffe und gefährliche Stoffe
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Broschüre Gefahrgut
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Stand: 09.09.2026
Autor: Kompetenzztentrum Gefahrgut - Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsicht
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