Schilder an Tanklastzügen
Von: Alois Kiesel - Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Gefahrgut
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Orangefarbene Tafeln
- Form
- Inhalt
- Kennzeichnung der Gefahr / Kemlerzahl
- Vierstellige Nummer (UN-Nummer)
- Anbringung der orangefarbenen Kennzeichnung
- Placards
- Erwärmte Gefahrgüter
- Umweltgefährdende Stoffe
- Fahrzeuge mit begrenzten Mengen
- Weitere Schilder
- Hinweisschilder auf besondere Fahrzeugeigenschaften
Gefahrgut
Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen.
Die Vorschriften und Regelungen für die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz, für Straßentransporte in der Gefahrgutverordnung "Strasse, Eisenbahn und Binnenschiffart" sowie dem ADR enthalten. Die Gefahrgüter sind dort entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften in Klassen 1 bis 9 sowie verschiedenen Unterklassen eingeteilt.
Gefahrgüter können beispielsweise sein:
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Explosiv (Gefahrgutklasse 1.4) Beispiel: Feuerwerkskörper
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Gasförmig (Gefahrgutklasse 2) Beispiel: Schweißgasflaschen
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Brennbar (Gefahrgutklasse 3) Beispiel: Benzin, Diesel
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Giftig (Gefahrgutklasse 6.1) Beispiel: Schädlingsbekämpfungsmittel
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Radioaktiv (Gefahrgutklasse 7)
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Ätzend (Gefahrgutklasse 8) Beispiel: Salzsäure und Natronlauge
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Umweltgefährdend (Gefahrgutklasse 9) Beispiel: bestimmte gefährliche Abfälle

hier: Transport von Benzin
Orangefarbene Tafeln
Damit sich Rettungs- und Einsatzkräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen können, sind Form und Inhalt der orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben. Im Brandfall dürfen sich die Tafeln bei einer 15 minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen.
Form
Die rückstrahlenden orangefarbenen rechteckigen Tafeln müssen eine Grundlinie (Breite) von 40 cm, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen schwarzen Rand von höchstens 15 mm Breite haben.
Inhalt
Bei Tanklastzügen sind die orangefarbenen Tafeln durch eine waagrechte schwarze Linie in der Mitte der Tafel geteilt.
-
Über dem Strich steht eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl).
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Unter dem Strich steht eine vierstellige Nummer, die eindeutig einem bestimmten Gefahrgut zugeordnet ist (UN-Nummer).
Kennzeichnung der Gefahr (Kemlerzahl)
Diese Nummer informiert die Feuerwehr bei einem Unfall, welche Hilfsmaßnahmen notwendig und welche verboten sind.
Beginnt diese Nummer beispielsweise mit dem Großbuchstaben X, so darf ein Brand nicht mit Wasser gelöscht werden. Das Gefahrgut würde mit Wasser heftig chemisch reagieren.
Die Ziffern weisen auf folgende Gefahren hin:
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion |
---|---|
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Wird eine Ziffer zweimal nacheinander angegeben, weist dies auf eine Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Folgt auf eine Ziffer eine Null bedeutet dies, die Gefährdung durch das Transportgut konnte durch die erste Ziffer ausreichend angegeben werden.
Beispiel:
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23° C) (Benzin)
30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23° C bis 61° C) (Heizöl, Diesel)
Vierstellige Nummer (UN-Nummer)
Diese Nummer hat immer vier Stellen. Sie ist dem Transportgut eindeutig zuzuordnen. Ihre Bedeutung kann einem Verzeichnis der gefährlichen Güter entnommen werden. Dieses Verzeichnis befindet sich im Kapitel 3.2 der Anlage A zum ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Teil 3.
Beispiel:
1202 Dieselkraftstoff, 1203 Benzin

Kennzeichnungstafel seitlich am Tank
Anbringen der orangefarbenen Kennzeichnung
Tanklastzüge müssen grundsätzlich vorne und hinten mit je einer orangefarbenen Tafel ausgestattet sein. Der bei Tanklastzügen sichtbare große Tank ist oft in getrennte Tankkammern unterteilt.
In diesem Fall sind an beiden Seiten der Tankabteile (rechts und links am Fahrzeug) zusätzliche orangefarbene Kennzeichnungstafeln mit der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und der UN-Nummer anzubringen.
Auf diese zusätzlichen Tafeln kann unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden. Beispielsweise dann, wenn sich in allen Tankabteilen das gleiche Gefahrgut befindet.
Möglich ist auch eine Kennzeichnung des Fahrzeuges vorne und hinten mit orangefarbenen Tafeln ohne Eintrag der Kemlerzahl und der UN-Nummer. Dann muss allerdings jede Tankkammer mit Warntafeln versehen werden.

nicht entzündbare, nicht giftige Gase
Placards (Großzettel) symbolisieren die Gefahr
Neben den orangefarbenen Tafeln gibt es weitere Kennzeichnungen für Gefahrgüter in Tanklastzügen.
Auf einer Spitze stehende Quadrate mit einer Seitenlänge von mindestens 25 cm weisen durch ihre aufgedruckten Symbole und ihre Farben auf die Gefahren hin.
Die Muster für die Symbole und die Farben befinden sich im Kapitel 5.2.2.2.2 des ADR Teil 5 und werden Gefahrzettelmuster genannt. Hier kann eine Informationsbroschüre beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestellt oder heruntergeladen werden. Sie enthält eine Infokarte mit den Gefahrenzetteln.
Es können verschiedene Großzettel an einem Tanklastzug angebracht sein. Sie weisen dann auf verschiedene Gefahren hin.
Die Großzettel werden in der Regel an den beiden Seiten des Tanklastzuges sowie hinten am Fahrzeug angebracht. Bei Tanklastzügen mit mehreren Kammern, gefüllt mit Gefahrgut unterschiedlicher Gefahr, ist jede Kammer seitlich durch die entsprechenden Großzettel zu kennzeichnen. Alle seitlich angebrachten Placards müssen dann einmal hinten am Fahrzeug erscheinen.

Erwärmte Gefahrgüter
Tanklastzüge, die Gefahrgut in erwärmtem Zustand transportieren, tragen hinten und an beiden Seiten eine zusätzliche Kennzeichnung:
Ein Dreieck mit roten Linien, abgerundeten Ecken und einem symbolisierten Thermometer im Inneren (Seitenlänge mindestens 25 cm).

umweltgefährdende Stoffe
(Fisch + Baum)
Umweltgefährdende Stoffe
Auf Fahrzeugen muss für Gefahrgüter, die als Hauptgefahr umweltgefährlich sind oder neben ihrer Hauptgefahr zusätzlich noch umweltgefährlich sind, wie z.B. Benzin, Diesel und Heizöl, das Kennzeichen Fisch und Baum angebracht werden.
Das Zeichen ist dann nahe bei dem Gefahrenzeichen für die Hauptgefahr anzubringen.
Fahrzeuge mit begrenzten Mengen

(Begrenzte Menge)
Von "begrenzte Menge" - engl. "Limited Quantity" spricht man im Gefahrgutrecht, wenn die Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück "begrenzt" sind.
Beispiel: Ein Karton mit 20 Spraydosen Haarspray von je 400ml Volumen. Die Menge des Gefahrgutes (Druckgas) ist begrenzt (hier 400 ml je Dose). Die Menge je Karton ist begrenzt (20 Stück).
Das ADR enthält genaue Regelungen für Verpacker zu den höchsten zulässigen Mengen je Innenverpackung sowie je Versandstück. Nicht vorgeschrieben ist jedoch die zulässige Menge je Fahrzeug. So kann die gesammte Ladung eines 40 t Sattelzuges aus Kartons mit "in begrenzten Mengen verpackten" Spraydosen bestehen. Für die Verpackung und Beförderung gelten bei begrenzten Mengen wesentlich erleicherte Bedingungen.
Wenn das Fahrzeug mehr als 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat und die Ladung aus mehr als 8 Tonnen Versandstücken mit begrenzten Mengen besteht, ist das Fahrzeug zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist vorne und hinten am Fahrzeug bzw. der Beförderungseinheit anzubringen. Das neue Kennzeichen muss eine Seitenlänge von 25 mal 25 cm haben.
Weitere Schilder
Weißes rechteckiges Schild (40 cm x 30 cm) mit dem Großbuchstaben A

Dieses Schild symbolisiert eine genehmigungspflichtige Beförderung von Abfällen zur Beseitigung. Fahrzeuge, die Abfälle auf den öffentlichen Straßen befördern müssen mit zwei rechteckigen, reflektierenden, weißen Abfallwarntafeln mit einem schwarzen A gekennzeichnet sein. Während der Beförderung müssen die Abfallwarntafeln jeweils vorn und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein. Falls es sich bei der Ladungum Gefahrgut handelt, ist zusätzlich die entsprechende Kennzeichnung erforderlich.
Quadratische Plakette mit weißem "K" auf grünem Grund
Das Fahrzeug fährt nur zwischen Be- / Entladestelleunddem nächstgelegenen Güterbahnhof / Hafen (d.h. Kombination desVerkehrsweges Straße mit dem Verkehrsweg Schiene oder Schiff – Kombinierter Verkehr). Diese Fahrzeuge sind von der Steuer befreit. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß §3 KraftstG Nr. 9.
Blaues rechteckiges Schild mit der weißen Aufschrift TIR

Die Buchstabenkombination TIR zeigt an, dass das Fahrzeug unter Zollverschluss, also verplombt, unterwegs ist. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren für internationale Transporte. Bei der Einfahrt in den ersten Nicht-EU-Staat zahlt der Transportunternehmer anfallende Zölle und Steuern. Verplombt läuft die Zollabfertigung an der Grenze schneller ab.
Hinweisschilder auf besondere Fahrzeugeigenschaften


Gewicht über 3,5 t
Rot-weiß-gestreifte Tafeln weisen auf Fahrzeuge hin, die besonders breit sind (Überbreite). Die Streifen verlaufen nach außen und unten in einem Winkel von 45 Grad. Die Vorderseite der großen Parkwarntafel (423 x 423 mm) ist mit weiß - rot reflektierender Folie ausgerüstet.
Gelb-rote reflektierende Warntafeln kennzeichnen die Konturen von bestimmten Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm.
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- ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
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