Online-Shopping: Vorsicht bei Billigprodukten aus dem Ausland
Von: Referat 35, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Deutschsprachige Internetseiten mit Produkten aus Drittstaaten
- Zollprüfung außereuropäischer Päckchen
- Rücksendung oder Vernichtung nicht rechtskonformer Produkte
- Zusätzliche Einfuhrkosten, Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung, Nachhaltigkeitsaspekte
- Tipp für Verbraucher/-innen
Der Kauf eines Produkts findet heutzutage immer seltener im Laden um die Ecke statt. Mithilfe des Internets erhalten Verbraucher/-innen, dank der Globalisierung, eine schier unendliche Angebotspalette für den gesuchten Artikel. Und da der Preis ein wichtiges Kaufkriterium darstellt, landet in vielen Fällen ein vergleichsweise günstiges Produkt im virtuellen Einkaufskorb.
Deutschsprachige Internetseiten mit Produkten aus Drittstaaten
Doch hier fangen die Probleme mitunter an. Selbst wenn Kund/-innen über eine deutschsprachige Webseite einkaufen, heißt das nicht, dass auch die dort angebotenen Produkte aus Deutschland oder Europa kommen. Oft stecken hinter den Internetanbietern Unternehmen aus dem asiatischen Raum und damit aus sogenannten Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur europäischen Union gehören.
Zoll prüft Inhalt außereuropäischer Päckchen
Bei einer Internet-Bestellung aus einem außereuropäischen Land erfolgt immer zuerst eine zollamtliche Abfertigung. Die Zollbeamt/-innen dürfen hier, trotz des Brief- und Postgeheimnisses, die Sendung öffnen und den Inhalt begutachten. Denn Produkte müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, damit sie in den europäischen Markt eingeführt werden dürfen. Handelt es sich z. B. um eine LED-Lampe, muss diese formalen Anforderungen genügen, wie z.B. die Angabe der Herstelleradresse oder des CE-Kennzeichens, das quasi den Reisepass für Europa darstellt. Die Lampe muss aber auch technischen Vorgaben entsprechen, die der Sicherheit der Verwender/-innen oder dem Umweltschutz dienen. Dabei sollen Schäden bei der Verwendung vermieden werden.
Rücksendung oder Vernichtung der Produkte
Besteht bei der Begutachtung durch den Zoll der Verdacht, dass das Produkt nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, wird die Gewerbeaufsicht hinzugezogen. Hat das Produkt tatsächlich formelle oder technische Mängel, so darf es nicht eingeführt werden. In der Regel bleibt für die/den Einführenden (also die Person, die das Produkt bestellt hat) dann nur die Möglichkeit, das Produkt vernichten zu lassen oder zurück an den/die Absender/-in zu schicken. Ärgerlich ist es allemal, da man das Produkt nicht erhält und später auch nicht klar ist, ob die Kosten für die Bestellung wieder durch den Internetanbieter erstattet werden.
Zusätzliche Einfuhrkosten und Schwierigkeiten, seine Rechte durchzusetzen
Bei einer Bestellung aus einem Drittstaat sollte man ebenfalls bedenken, dass der/die Importeur/-in je nach Warenwert Einfuhrabgaben zahlen muss. Bis zu einem Warenwert von 150 Euro zahlt er/sie eine Einfuhrumsatzsteuer, die sich am bestehenden Mehrwertsteuersatz orientiert. Ab einen Warenwert von 150 Euro muss zusätzlich ein Zollbetrag beglichen werden, der aus dem Zollwert der Ware und dem produktspezifischen Zollsatz berechnet wird. Daher sollte man prüfen, ob der/die Händler/-in diese zusätzlichen Kosten übernimmt.
Ein Nachteil bei einem Produkt aus einem Land außerhalb Europas ist, dass Verbraucherrechte wie z.B. die Gewährleistung nur schwer durchsetzbar ist. Bei Verbraucherverträgen gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der/die Käufer/-in sich für gewöhnlich aufhält, wenn der/die Gewerbetreibende seine/ihre Tätigkeit in irgendeiner Weise auf diesen Staat ausrichtet - in diesem Fall also ein Produkt dorthin verkauft. Jedoch ist es unter Umständen schwierig, diese Rechte in Drittstaaten durchzusetzen, wenn der/die Gewerbetreibende nicht mitarbeitet. Gewährleistungsrechte sind relevant, wenn die Ware „mangelhaft“ ist – also z.B. bereits kaputt geliefert wird oder sehr schnell kaputt geht. Gerade außerhalb der von der Verkaufsplattform eingeräumten Rücksendefristen muss man darauf hoffen, dass der/die Verkäufer/-in sich an die Regeln hält. Aber auch, wenn die Ware gar nicht erst ankommt, kann es schwierig werden, seine Rechte durchzusetzen. Zudem sind Fälle bekannt, in denen die Produkte mindere Qualität aufwiesen. Dies ist meistens auch der Grund für den Preisunterschied.
Problematisch kann es werden, wenn Verbraucher/-innen ein fehlerhaftes Produkt aus einem Drittstaat kaufen und dann aufgrund dieses Fehlers einen Schaden erleiden. Findet man kein verantwortliche Person oder reagiert diese nicht, können Betroffene ihre Ansprüche nur schwer durchsetzen.
Datensicherheit und Lockangebote
Verkaufsplattformen, über die Produkte aus Drittstaaten angeboten werden, setzen zum Teil auf innovative Methoden, um Trends schnell bedienen zu können. Sie erheben im großen Umfang Verbraucherdaten und werten diese aus. Solche Auswertungen können zum Beispiel auch zur gezielten Ansprache bei Werbung eingesetzt werden. Verbraucher/-innen können durch Datenschutzeinstellungen ein Stück weit beeinflussen, wieviel sie von sich Preis geben wollen. Sollte man sich durch die Werbeansprache gestört fühlen, kann man sich als einfache Maßnahme z.B. auch vom Newsletter abmelden und Push-Nachrichten ausschalten.
Einige Plattformen setzen zudem Kaufanreize wie zeitlich begrenzte Blitzangebote, Mengenrabatte, Gutscheincodes oder sie setzen Spielelemente ein. Beim Einsatz solcher Mittel besteht immer das Risiko, dass man mehr kauft und mehr Geld ausgibt, als man eigentlich wollte. Zwar dürfen Online-Plattformen Nutzende nicht täuschen, manipulieren oder anderweitig bei ihrer freien Entscheidung maßgeblich beeinträchtigen oder behindern (vgl. Art 25 Abs. 1 der VO (EU) 2022/2065). Aber die Grenze zwischen zulässiger Werbung und verbotenen Methoden der Beeinflussung ist nicht immer eindeutig zu ziehen. Außerdem kann es schwierig sein, eine Bestellung wieder „rückgängig zu machen“.
Tipp für Verbraucher/-innen: Vor Bestellung informieren
Es ist daher in den meisten Fällen wichtig, eine gewisse Sorgfalt insbesondere beim Online-Kauf walten zu lassen. Nicht alles, was auf den ersten Blick günstig erscheint ist es auch. Auf der Internetseite des Zolls finden sich Hinweise zu Verboten und Beschränkungen, die für Produkte gelten. Bestehen Kennzeichnungspflichten, kann man darauf achten, dass die Verpflichtungen eingehalten sind. Teilweise ist Verbraucher/-innen auch gar nicht bewusst, dass sie im außereuropäischen Ausland bestellen. Bei Verkaufsplattformen kann es sich daher lohnen, einen Blick auf den/die Verkäufer/-in zu werfen.
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