Was sind Gefahrstoffe?
Von: Bayerische Gewerbeaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind Gefahrstoffe?
- Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Was sind Gefahrstoffe?
„Gefahrstoffe“ – definiert in der Gefahrstoffverordnung – sind Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die zu physikalischen Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren führen können. So fallen unter physikalische Gefahren beispielsweise Brandbildung, Entzündung oder Explosion.
Zu den „Gefahrstoffen“ gehören insbesondere die in Gefahrenklassen einzustufenden gefährlichen Stoffe und Gemische. Gesundheits- und Umweltgefahren werden durch die Eigenschaften der Stoffe/Gemische, das Ausmaß der Belastung und die Art der Aufnahme bedingt. Um die Gefahren, die von einem gefährlichem Stoff/Gemisch ausgehen, erkennen zu können, werden solche Stoffe/Gemische der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 (CLP-VO) entsprechend eingestuft und gekennzeichnet. Auch für die Verpackung gibt es dort Vorgaben.
Beispielsweise können sich Gefährdungen durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt nach einmaliger oder wiederholter Exposition ergeben. Prägt sich die schädliche Wirkung spezifisch an einem Organ aus, so muss dies angegeben werden.
Weitere Gesundheitsgefahren lauten wie folgt:
- Reiz-/Ätzwirkung an der Haut und/oder den Augen;
- Sensibilisierung der Haut und/oder der Lungen als Vorstufe einer allergischen Reaktion;
- Krebserzeugende Wirkung;
- Beeinträchtigung der Sexualfunktion, Fruchtbarkeit von Mann oder Frau sowie Beeinträchtigung der Entwicklung der Nachkommen;
- Erbgutveränderung;
- Wassergefährdung nach einmaliger oder wiederholter Belastung.
Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Auch die Stärke der Schädigung geht in die Einstufung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches ein. In Europa gibt es für viele Stoffe eine allgemein verbindliche Einstufung und Kennzeichnung.
Berufliche Verwender können die Einstufung und Kennzeichnung einzelner gefährlicher Stoffe wie z.B. Methanol, Formaldehyd, Dichlormethan aus dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
Am Beispiel eines Chemikaliengemisches, das rund 37% Gewichtsprozent Formaldehyd, d.h. 37 mg Formaldehyd/100 mg (Gemisch), 10 Gewichtsprozent Methanol als gefährliche Stoffe und 53 Gewichtsprozent ungefährliche Anteile enthält, wird die Einstufung und Kennzeichnung des Gemisches verdeutlicht:
Im Sicherheitsdatenblatt stehen zur Charakterisierung des genannten gefährlichen Gemisches folgende Gefahrenhinweise (H-Sätze) für die Stoffe:
Gefährliche Inhaltsstoffe | Vereinfachte Einstufung an Hand der H-Sätze |
---|---|
Formaldehyd | giftig bei Verschlucken, Einatmen und Hautkontakt, verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden, kann allergische Hautreaktionen verursachen, kann Krebs erzeugen, kann die Atemwege reizen, kann vermutlich genetische Defekte verursachen, schädigt die Organe |
Methanol | Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, giftig bei Verschlucken, Hautkontakt und Einatmen, schädigt die Organe (Augen) |
Das Gemisch trägt als Kennzeichnungselemente die Piktogramme für Ätzwirkung, den Totenkopf mit den gekreuzten Knochen und das Piktogramm „Gesundheitsgefahr“.
Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, bedingt der Gehalt von Formaldehyd des Gemisches die Ätzwirkung an der Haut und die schweren Augenschäden (erstes Piktogramm). Methanol und Formaldehyd sind beide nach einmaliger Aufnahme giftig nach Einatmen, bei Verschlucken und nach Hautkontakt (zweites Piktogramm). Das dritte Piktogramm „Gesundheitsgefahr“ gibt es sowohl bei Methanol als auch bei Formaldehyd. Zusätzlich trägt das Gemisch als Signalwort „Gefahr“.
Bei Verbraucherprodukten wie beispielsweise Reinigungs-, Wasch- und Putzmittel, Farben, Lacken, Klebstoffen, Frostschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln handelt es sich ebenfalls um Gemische. Verbraucher haben in Regel kein Sicherheitsdatenblatt, können aber die Gefahren auch leicht an den Piktogrammen auf der Verpackung ermitteln. Beispielsweise sind viele Reiniger mit dem Piktogramm „Ausrufezeichen“ und dem Signalwort „Achtung“ gekennzeichnet.
Sie tragen als Gefahrenhinweis „verursacht Hautreizungen“ oder „verursacht schwere Hautreizungen“ und Sicherheitshinweise wie z.B. „darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“, „bei Kontakt mit der Haut: mit viel Wasser und Seife abwaschen“. Reinigungsmittel riechen oft nach Zitrone. Dieser Duft wird durch geringe Konzentrationen eines spezifischen Duftstoffs, (Limonen) verursacht. Obwohl die Konzentration des Duftstoffes im Gemisch häufig niedrig ist, kann der Verbraucher nach Kontakt allergisch reagieren. Deshalb müssen derartige Reiniger zusätzlich folgenden Sicherheitshinweis tragen: "enthält Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen“.
Deshalb unser Appell an Sie als Verbraucher: Achten Sie auf Gefahrensymbole und Signalwörter. Lesen und beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge!
HINWEIS:
Seit 01.06.2015 müssen Stoffe und Gemische nach CLP-VO eingestuft und gekennzeichnet werden. Gemische, die vor dem 01.06.2015 hergestellt wurden und noch im Handel sind, können noch die alte Kennzeichnung tragen. Für den Verbraucher bestehen mit der alten und neuen Kennzeichnung sowie den dazu gehörigen rechtlichen Regelungen ausreichend Informationen für die sichere Handhabung gefährlicher Stoffe und Gemische.
- Chemikalienhandel im Internet
- helpdesk reach clp-biozid
- Informationen über gefährliche Chemikalien in Produkten - REACH
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen und Gemischen an kommunalen Sammelstellen
- Bayerische Gewerbeaufsicht
- Abfallratgeber Bayern
- Abfallberatung Bayern
- Abfallratgeber Bayern: Veröffentlichungen zu Entsorgung einzelner Abfallarten
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