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  • Gefahrstoffe

Gefahren-Piktogramme nach GHS-Verordnung (CLP)

Von: Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Weltweit gab es bisher unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Und unterschiedliche Behandlung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern.
Die GHS-Verordnung (globally harmonized system) vereinheitlicht dies nun. Sie leitet einen enorm weitreichenden Umbruch im Chemikalienrecht ein.
Gefahren-Piktogramme, Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was bedeuten die Gefahren-Piktogramme?
  • Mehr zum Thema

Gefahren-Piktogramme sind die wichtigsten und am meisten ins Auge springenden Teile der Kennzeichnung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen.

Leider bedeutet aber das Fehlen eines Gefahren-Piktogramms nicht automatisch, dass keine Gefährdung besteht. Beachten Sie daher immer alle Hinweise auf dem Kennzeichnungsschild. Es können auf dem Schild auch gefährliche Stoffe aufgeführt sein, die wegen ihrer geringen Anteile nicht zu einer umfangreichen Kennzeichnungspflicht führen, z. B. sensibilisierende Stoffe, die Allergien auslösen können. Dies soll Personen die Auswahl erleichtern, die schon sensibilisiert sind und keinesfalls mit solchen Stoffen in Berührung kommen sollten.

Was bedeuten die Gefahren-Piktogramme?

Piktogramm Bezeichnung Eigenschaften
explodierende Bombe explosiv
Flamme entzündbar
Flamme über einem Kreis oxidierend
Gasflasche Gase unter Druck
Ätzwirkung auf Metalle korrosiv wirkend
Totenkopf mit gekreuzten Knochen akut toxisch mit entsprechender Gefahrenkategorie
Ätzwirkung hautätzend, schwer augenschädigend
Ausrufezeichen Sammelzeichen für akut toxisch, reizend, sensibilisierend, narkotisierend mit entsprechenden Gefahrenkategorien
Gesundheitsgefahr Sammelzeichen für sensibilisierend, keimzellmutagen, krebserzeugend, fortpflanzungstoxisch, akut toxisch, chronisch toxisch, aspirationstoxisch mit entsprechenden Gefahrenkategorien
Umwelt wassergefährdend mit entsprechenden Kategorien
Ausrufezeichen Ozonschicht schädigend mit entsprechender Gefahrenkategorie

Mehr zum Thema

  • baua: Gefahrenpiktogramme und Signalwörter
  • baua: Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung
  • Informationen über gefährliche Chemikalien in Produkten - REACH
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unterService genannten Anlaufstellen.

Stand: 05.05.2025
Autor: Silvio Dietrich - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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