Werbung und Datenschutz
Von: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Persönliche Werbung - Was ist überhaupt erlaubt und wie kann ich mich bei Bedarf wehren?
- An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?
- Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden
Persönliche Werbung – Was ist überhaupt erlaubt und wie kann ich mich bei Bedarf wehren?
Eine Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke ist immer erlaubt, wenn Sie vorher Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ohne Einwilligung ist die persönliche Werbeansprache bei einem bestehenden Vertragsverhältnis per Brief oder in Form einer E-Mail-Werbung zulässig.
Ohne Einwilligung dürfen für die Neukundenwerbung per Briefpost grundsätzlich auch Adressen eines Dritten verwendet werden (beispielsweise aus dem Telefonbuch, aus einem Adressbuch oder von einem Adresshändler). Sie können jedoch der gesetzlich erlaubten Werbung widersprechen - mit der Folge, dass die werbende Stelle Ihre Daten künftig nicht mehr für Werbezwecke verwenden darf.
Eine bespielhafte Formulierung für einen solchen Werbewiderspruch finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (Widerspruch Verarbeitung Interessenabwägung).
An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?
Reagiert ein werbendes Unternehmen nach einem angemessenen Zeitraum nicht auf den Widerruf Ihrer Einwilligung oder auf Ihren Werbewiderspruch, wenden Sie sich
- an die Unternehmensleitung, die für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist oder
- an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, der als das innerbetriebliche Kontrollorgan auch Beschwerden überprüft.
Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden
Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind Ihre Ansprechpartner bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der persönlichen Werbung ergeben, sowie Adressat für Beschwerden gegen werbende Unternehmen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Beschwerdestellen bei Werbeanrufen, Telefaxwerbung, E-Mail- und SMS/MMS-Werbung erhalten Sie im Merkblatt für Verbraucher, das auf Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zur Verfügung steht.
Hinweise zur Telefonwerbung bzw. zur Meldung von Rufnummernmissbrauch erhalten Sie auch bei der Bundesnetzagentur. Ein entsprechender Link ist ebenfalls auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in der Rubrik „Werbung“ zu finden.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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