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  • Informationen zum Datenschutz

Werbung und Datenschutz: Das sind Ihre Rechte

Von: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Vielen Menschen missfällt die Verwendung Ihrer Daten für Werbung durch Anrufe, E-Mails oder persönliche Briefe und die dadurch bewirkte Störung in ihrem persönlichen Lebensbereich. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ziehen Grenzen, indem sie die Zulässigkeit dieser Werbemaßnahmen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen.

© Bildagentur PantherMedia  / GaudiLab

In diesem Beitrag finden Sie

  • Persönliche Werbung - Was ist überhaupt erlaubt und wie kann ich mich bei Bedarf wehren?
  • An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?
  • Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden

Persönliche Werbung – Was ist erlaubt und wie kann ich mich wehren?

Eine Werbung mittels direkt an Sie adressierten Brief ist grundsätzlich ohne Einwilligung zulässig, selbst dann, wenn die Adressdaten von einem/-r Dritten stammen. Ebenfalls ohne Einwilligung erlaubt ist es Unternehmen, Bestandskund/-innen per elektronischer Post (E-Mail, SMS) Werbung zuzuschicken und zwar in folgenden Fällen:

  • wenn die elektronischen Kontaktdaten von dem jeweiligen Unternehmen im Zusammenhang mit einem Vertrag (Verkauf einer Ware oder Dienstleistung) erlangt worden sind,
  • (nur) für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen geworben wird,
  • dem bisher nicht widersprochen wurde und
  • bei der Erhebung der elektronischen Kontaktdaten sowie bei jeder Werbe-Mail bzw. -SMS klar und deutlich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde bzw. wird.

Sie können jedoch der gesetzlich erlaubten Werbung gegenüber dem Unternehmen widersprechen - mit der Folge, dass das Unternehmen Ihre Daten künftig nicht mehr für Werbezwecke verwenden darf.
Wenn Sie sich gegen Werbung sämtlicher Unternehmen verwehren möchten, empfiehlt das LDA, sich in die Robinsonlisten der Werbewirtschaft, siehe z. B. unter www.ichhabediewahl.de, einzutragen. Diese Listen werden von vielen Unternehmen zum Abgleich gegen ihre Versandlisten genutzt, um unerwünschte Werbesendungen zu verhindern. Ein solcher Abgleich ist für die Unternehmen freiwillig, so dass ein Eintrag nicht als Garantie gegen unerwünschte Werbung verstanden werden kann, allerdings kann diese hierdurch deutlich minimiert werden.

Eine Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke darüber hinaus (per elektronischer Post ohne Erfüllung der oben aufgeführten Anforderungen – insbesondere außerhalb eines Bestandskundenverhältnisses, per Telefon) ist nur erlaubt, wenn Sie vorher Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Sie können diese Einwilligung jederzeit gegenüber dem Unternehmen widerrufen.

An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?

Reagiert ein werbendes Unternehmen nach einem angemessenen Zeitraum nicht auf den Widerruf Ihrer Einwilligung oder auf Ihren Werbewiderspruch, wenden Sie sich

  • an die Unternehmensleitung, die für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist oder
  • an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, an den Sie sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Betroffenenrechten wenden können.

Unterstützung der Datenschutzaufsichtsbehörden

Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind Ihre Ansprechpartner bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der persönlichen Werbung ergeben, sowie Adressat für Beschwerden gegen werbende Unternehmen.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Beschwerdestellen bei Werbeanrufen, Telefaxwerbung, E-Mail- und SMS/MMS-Werbung erhalten Sie im Merkblatt für Verbraucher, das auf Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zur Verfügung steht.

Hinweise zur Telefonwerbung bzw. zur Meldung von Rufnummernmissbrauch erhalten Sie auch bei der Bundesnetzagentur. Ein entsprechender Link ist ebenfalls auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in der Rubrik „Werbung“ zu finden.

Mehr zum Thema

  • Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
  • Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
  • FAQs zum Thema Datenschutz beim BayLDA
  • Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)1

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 13.05.2024
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