You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Digitale Welt >> 
  • Informationen zum Datenschutz

DSGVO: Wie erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Daten?

Von: Referat 36, StMUV und Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, zu wissen, was mit ihren Daten geschieht und zu welchen Zwecken sie von Unternehmen verarbeitet werden. Dieses Recht wird durch die Datenschutz-Grundverordnung gestärkt, die seit 25.05.2018 wirksam ist. Wie Betroffene ihr Recht auf Auskunft einfordern können, lesen Sie im folgenden Beitrag.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Recht auf Auskunft: Wie kann ich die Informationen einfordern?
  • In welcher Form erteilen Unternehmen die Auskunft?
  • Recht auf Löschung, Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten

Die Datenschutzregeln der EU (Datenschutz-Grundverordnung) gelten für Unternehmen, die in der EU ansässig sind und für internationale Unternehmen, die am europäischen Markt tätig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher haben diesen Unternehmen gegenüber ein Recht auf Auskunft. Welche Informationen umfasst dies und wie kann es geltend gemacht werden?, lesen Sie auf der  Webseite des Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Recht auf Auskunft: Wie kann ich die Informationen einfordern?

Um Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten zu erhalten, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ein formloses Schreiben an das betreffende Unternehmen richten. Eine weitere Möglichkeit ist, die Auskunft mündlich zu verlangen. Eine Begründung muss dafür nicht angegeben werden. Das Unternehmen ist dann grundsätzlich verpflichtet, eine Kopie der personenbezogenen Daten bereitzustellen. Soweit es für die Verständlichkeit der Auskunft  erforderlich ist (z.B. um zu wissen, in welchem konkreten Kontext die personenbezogenen Daten verarbeitet werden), muss das Unternehmen auch Dokumente bzw. Auszüge von Dokumenten bereitstellen.

In welcher Form erteilen Unternehmen die Auskunft?

Unternehmen müssen die Auskünfte in der Regel kostenlos erstellen (Art. 12 Abs. 5 DS-GVO). Die Auskunft erfolgt in der Regel per Textform, also per Brief, Telefax oder E-Mail. Sie muss verständlich sein und Unternehmen müssen die Daten konkret benennen. Die Informationen müssen transportverschlüsselt und im Fall eines hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person zusätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein. Wenn der Betroffene dies wünscht, muss die Auskunft auch mündlich erfolgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er sich ad hoc vergewissern möchte, ob Daten richtig aufgenommen wurden. Das Unternehmen darf dann in der Regel nicht auf den Schriftweg verweisen.

Liefert das Unternehmen die verlangte Auskunft nicht, falsch, unvollständig oder nicht rechtzeitig, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Beschwerde an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht wenden.

Weitere Details zum Recht auf Auskunft lesen Sie auf der Webseite des Landesamtes für Datenschutzaufsicht.

Recht auf Löschung, Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten

Weiterhin haben Betroffene ein Recht auf Löschung oder Berichtigung der gespeicherten Daten. Sie können ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung auch widerrufen, nachträglich einschränken oder die Daten sperren lassen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu folgende Musterbriefe zur Verfügung:

  • Musterbrief: Widerruf Datenverarbeitung und Löschung
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Löschung von Links in Suchmaschinen
  • Löschung von personenbezogenen Daten auf einer Internetseite

Näheres dazu, wie sie ihr Recht auf Auskunft einfordern können und welche Pflichten Unternehmen laut DSGVO erfüllen müssen, lesen Sie auf den Webseiten im nachfolgenden Kasten "Mehr zum Thema".

Mehr zum Thema

  • Landesamt für Datenschutzaufsicht: Auskunft
  • Verbraucherzentrale Bayern: „Ihre Daten, Ihre Rechte“
  • Identitätsdiebstahl: Was ist das und wie schützt man sich?
  • Browser-PlugIn "Nervenschoner" zur Vermeidung von Cookie-Bannern (Verbraucherzentrale Bayern)

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 03.06.2022
Autor: Referat 36 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Auskunft über meine gespeicherten Daten?
  • E-Mails an mehrere Empfänger: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
  • Datensammler - Wie kommen Unternehmen an Verbraucherdaten?
  • Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - Ein Überblick
  • Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung
  • Der moderne Personalausweis
  • Die Standortbestimmung beim Smartphone - überall auffindbar?
  • Werbung
  • Big Data: Zu groß für den Verbraucher?
  • Videoüberwachung in der Nachbarschaft
  • Datenschutz bei Antivirenprogrammen
  • Persönliche Daten als Währung – erst prüfen, dann „bezahlen“!

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden