Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - Ein Überblick
Von: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
In diesem Beitrag finden Sie
- Unsere Aufgaben
- Kontaktmöglichkeiten
- Weiterführende Informationen
- Weitere Aufsichtsbehörden in Bayern
Unsere Aufgaben
Unser Aufgabenspektrum ergibt sich unmittelbar aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unseren Arbeitsalltag prägt dabei vor allem:
- Bearbeitung von Beschwerden
- Beratung der Datenschutzbeauftragten und Verantwortlichen im Rahmen unserer Kapazitäten
- Kontrollen
- Aufarbeitung von Datenschutzverletzungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit Verbänden und Kammern
Kontaktmöglichkeiten
Beschwerden von Betroffenen und Beratungsanfragen von Verantwortlichen ebenso wie die Meldung von Datenschutzverletzungen können auch über unsere Online-Services eingereicht werden unter https://www.lda.bayern.de/de/index.html. Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/de/kontakt.html.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu datenschutzrechtlichen Themenbereichen finden Sie hier: https://www.lda.bayern.de/de/themen.html, Antworten auf häufig gestellte Fragen hier: https://www.lda.bayern.de/de/faq.html.
Weitere Aufsichtsbehörden in Bayern
Für den öffentlichen Bereich, aber auch bei kirchlichen Trägern und im Bereich des Rundfunks und der Presse, besteht keine Zuständigkeit des BayLDA. Nachfolgend sind die Institutionen aufgeführt, die in diesen Fällen in Bayern über eine entsprechende Zuständigkeit verfügen.
Öffentlicher Bereich in Bayern
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri
Religionsgemeinschaften
Öffentlicher Rundfunk
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Privater Rundfunk
Der Datenschutzbeauftragte der Bayerischen Landeszentralen für neue Medien
Presse
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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