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Spam-Mails: Wie kann man sich schützen?

Von: Verbraucherzentrale Bayern

Spam - so nennt man massenhaft versendete, unerwünschte Werbemails. Sie füllen nicht nur die E-Mail-Postfächer, sondern sind auch gefährlich. Welche Arten von Spam gibt es und wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher davor schützen?

In diesem Beitrag finden Sie

  • Welche Arten von Spam gibt es?
  • Wie kommen Versender von Spam-Nachrichten an E-Mail-Adressen?
  • Wie können Verbraucher/-innen Spam-E-Mails erkennen?
  • Wann verstoßen Spam-Mails gegen das Wettbewerbsrecht?
  • Tipps für Verbraucher/-innen

Internetnutzende werden mehr und mehr mit unerwünschter Email-Werbung überflutet. Der massenhafte Versand solcher Nachrichten wird „Spam“ genannt. Bei schätzungsweise der Hälfte aller verschickten E-Mails handelt es sich um diesen Datenmüll. Die E-Mails verstopfen nicht nur die Postfächer von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sie können auch finanzielle Folgen haben. Oftmals enthalten sie Viren oder schädliche Programme, die sich beim Öffnen der Mail auf dem Rechner installieren und Zugangsdaten beispielsweise für das Online-Banking ausspähen.

Welche Arten von Spam gibt es?

  • Kommerzielle Werbe-E-Mails: Diese Mails verstopfen den E-Mail-Account und kosten Zeit. Sie sind lästig, aber nicht gefährlich.

  • Phishing-Mails: Diese Mails werden unter gefälschtem Namen versandt. Die Absender/-innen geben sich beispielsweise als seriöse Banken oder namhafte Online-Händler/-innen aus, um an sensible Bank- oder Zugangsdaten zu gelangen und Verbraucher/-innen mit Hilfe dieser Informationen finanziell zu schaden. Sie sind durchaus gefährlich.

  • Malware-Mails: Sie bergen erhebliche Risiken, da sie Schadsoftware wie Viren und Trojaner in fremde Computer einschleusen.

Wie kommen Versender/-innen von Spam an E-Mail-Adressen?

Diejenigen, die Spam-E-Mails versenden, erhalten die Adressen oftmals von Adresshändlerinnen oder -händlern. Sie nutzen aber auch zufällig oder systematisch generierte Adressen. Darüber hinaus verfügen sie über spezielle Programme, die in der Lage sind, Web-Seiten nach E-Mail-Adressen zu durchsuchen und diese herauszufiltern. Auch E-Mail-Adressen, die beispielsweise bei Datenlecks abgegriffen werden, werden oftmals von Betrüger/-innen für Spam-Nachrichten genutzt.

Wie erkennt man Spam-Mails?

Meist ist schon an der Adresse erkennbar, dass die E-Mail nicht von einem seriösen Unternehmen stammt. In der Nachricht selbst wird versucht, Verbraucherinnen und Verbraucher unter einem Vorwand (beispielsweise Prüfung einer Bestellung oder Verifikation der Daten) zum Öffnen eines Anhangs oder zum Betätigen eines Links zu bewegen. Dateianhänge von Spam-Mails tragen häufig Endungen wie .exe; .com; .pif; oder .scr. Ein gesundes Misstrauen ist hier sehr hilfreich.

Wann verstößt Spam gegen das Wettbewerbsrecht?

Grundsätzlich darf E-Mail-Werbung nur an diejenigen gesandt werden, die ausdrücklich eingewilligt haben. Etwas anderes gilt nur bei laufenden Kundenbeziehungen: Hier ist der Versand von Werbe-E-Mails für ähnliche Produkte zulässig, solange Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurden und der Werbung nicht widersprechen. Aus der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail müssen stets die oder der Absender/-in sowie der werbende Charakter erkennbar sein.

Tipps für Verbraucher/-innen

  • Wenn Ihnen die oder der Absender/-in nicht bekannt ist, kennzeichnen sie die Nachricht in Ihrem E-Mail-Postfach als Spam und löschen Sie sie dann umgehend. Das Kennzeichnen bzw. Verschieben in den Spam-Ordner kann helfen, dass Nachrichten dieser Art vom Spam-Filter Ihres E-Mail-Anbieters künftig auch als Spam erkannt werden.
  • Antworten Sie nicht. Dies bestätigt nur, dass Ihre E-Mail-Adresse wirklich existiert.
  • Nutzen Sie immer ein zuverlässiges Virenschutzprogramm und aktualisieren Sie es regelmäßig (Updatefunktion).
  • Öffnen Sie niemals Anhänge oder Links von unbekannten Absender/-innen. Auch bei merkwürdigen oder unerwarteten Anhängen von Bekannten ist Vorsicht geboten.
  • Geben Sie Acht, wem Sie Ihre E-Mail-Adresse weitergeben und widersprechen Sie stets, dass diese zu Werbe- oder Marketingzwecken verwendet werden darf.
  • Verwenden Sie für Online-Geschäfte eine eigene E-Mail-Adresse, die nicht Ihren vollständigen Namen enthält.
  • Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist möglich, allerdings sind die Aussichten auf Erfolg hier meist gering.

Wirksame Maßnahmen gegen Spam- oder Phishing-E-Mails gibt es kaum. Das liegt daran, dass die Absenderin oder der Absender kaum ausfindig zu machen sind und damit ein Vorgehen nicht möglich ist. Die Lösung des Problems liegt im technischen Bereich, beispielsweise bei guten Spam-Filtern. Manche E-Mail-Programme bieten hier besonderen Schutz.

Mehr zum Thema:

  • Woher stammt der Begriff "Spam"?
  • Telefonwerbung
  • SMS-Werbung
  • Phishing: Das Klauen von Passwörtern
  • Beschwerdestelle beim Verband der Internetwirtschaft (eco)

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Stand: 30.06.2024
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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