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Der Zivilprozess: Ablauf und Alternativen

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Ein Zivilprozess ist das gerichtliche Verfahren, das privatrechtliche Ansprüche feststellt und durchsetzt. Wie so ein Prozess abläuft, welche Alternativen es gibt und worauf Verbraucher/-innen achten müssen, erläutert die folgende Übersicht.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Welche Alternativen zur Klage gibt es?
  • Weches Gericht ist zuständig?
  • Wie läuft die Verhandlung ab?
  • Berufung, Revision und Zwangsvollstreckung

Welche Alternativen zur Klage gibt es?

Wenn im Streitfall eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt oft nur der Gang zum Gericht, um seine Rechte durchzusetzen. Doch nicht immer muss vor Gericht auch geklagt werden:

  • In manchen Fällen sieht die Zivilprozessordnung vor, dass zunächst eine außergerichtliche Streitschlichtung bei einer zugelassenen Schlichtungsstelle stattfinden muss, bevor das Gericht angerufen wird.

Eine weitere Möglichkeit, zunächst ohne Klage seine Rechte wahrzunehmen besteht in

  • der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder

  • eines selbstständigen Beweisverfahrens.

Kommen diese Verfahrensarten nicht in Betracht, muss Klage erhoben werden (s. Klageverfahren).

Welches Gericht ist zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich meistens nach dem Gerichtsstand der Person, gegen die die Klage gerichtet wird. Für einzelne bestimmte Klagen gibt es aber auch besondere Gerichtsstände. Ob in der ersten Instanz das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und dem Streitwert.

Wie läuft die Verhandlung ab?

In der Verhandlung wird das Beweisverfahren mit Hilfe von Beweismitteln durchgeführt. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung können Kläger/-innen ohne weiteres die Klage zurücknehmen. Mit Beginn der Verhandlung brauchen sie dafür die Einwilligung der Beklagten. Wird die Klage nicht zurückgezogen kann das Gericht den Rechtsstreit am Ende durch ein Urteil entscheiden, es sei denn die Parteien schließen vorher einen Vergleich (s. Vollstreckungstitel).

Berufung, Revision und Zwangsvollstreckung

Je nachdem, wie hoch der Streitwert ist oder ob dem Verfahren eine besondere Bedeutung zukommt, kann ein Urteil mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angegriffen werden. Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, der die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch ein höheres Gericht zur Folge hat.
Weigert sich der Beklagte dann immer noch dem Urteil Folge zu leisten oder seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vergleich nachzukommen, so wird der Kläger versuchen, seine Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. 

Mehr zum Thema

  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Das Mahnverfahren
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Gerichtsbarkeit
  • Klageverfahren
  • Beweismittel
  • Rechtsmittel
  • Zwangsvollstreckung

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Stand: 14.10.2024
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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