Schlichtungsstellen in Deutschland: Streit ohne Gericht lösen
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind Schlichtungsstellen?
- Schlichtungstelle Reise und Verkehr
- Schlichtungsstelle Telekommunikation
- SchlichtungsstellePostdienstleistungen
- Ombudsstelle Versicherungen
- Schlichtungsstelle Private Bausparkassen
- Schlichtungsstelle Energieversorgung
- Streitigkeiten mit Handwerkern und Einzelhändlern
- Online-Schlichtungsstelle bei Internetgeschäften
- Streitigkeiten im Bankgewerbe und bei Geldanlagen
- Schlichtung mit KFZ-Werkstätten und Händler/-innen
- Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung
- Steuerberatung
- Ärzt/-innen
Was sind Schlichtungsstellen?
In zahlreichen Branchen bestehen spezielle Verbraucherschlichtungsstellen, die besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daneben gibt es vor allem bei den Handwerksinnungen spezialisierte Schlichtungsstellen, für die keine besonderen gesetzlichen Vorschriften gelten.
Als „Verbraucherschlichtungsstelle“ dürfen sich nur solche Schlichtungsstellen bezeichnen, die auf Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) oder branchenbezogener Gesetze behördlich anerkannt oder eingerichtet worden sind.
Sollte Ihre Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit einer branchenbezogenen Schlichtungsstelle fallen (z.B. beim Kauf einer Ware im stationären Einzelhandel oder bei einer Pauschalreise), besteht die Möglichkeit der Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes.
Eine Liste aller Verbraucherschlichtungsstellen führt das Bundesamt für Justiz. Im Folgenden sind branchenspezifische Schlichtungsstellen aufgeführt:
Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr
ist Ansprechpartnerin bei Streitigkeiten zwischen Kund/-innen und Unternehmen im Bahn-, Bus- (auch Fernbus-), Flug- und Schiffsverkehrsbereich, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Inzwischen haben sich auch im Bereich des Nahverkehrs die meisten bayerischen Unternehmen und Tarifverbünde der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr angeschlossen.
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz ist zuständig bei Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen nur gegen solche Luftverkehrsunternehmen, die sich nicht der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle Reise und Verkehr angeschlossen haben.
Telekommunikation
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur vermittelt in Streitfällen über die Verletzung von gesetzlichen Verpflichtungen des Telekommunikationsanbieters gegenüber Endkund/-innen aus dem Telekommunikationsvertrag. Für bestimmte Streitigkeiten, z.B. über eine Anfechtung oder den Widerruf eines ungewollten Telefonvertrages, ist allerdings die Bundesnetzagentur nicht zuständig. In diesen Fällen kann eine Schlichtung bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Frage kommen.
Postdienstleistungen
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kund/-innen und dem/der Anbieter/-in von Postdienstleistungen bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen oder wenn Kundenrechte aus der Postdienstleistungsverordnung (PDLV) verletzt worden sind.
Der Ombudsmann/die Ombudsfrau für Versicherungen
schlichtet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kund/-innen, z.B. bei Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Ebenfalls erfasst sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Ausgenommen ist der Bereich der Krankenversicherungen. Zur außergerichtlichen Streitschlichtung bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt es ebenfalls eine/-n Ombudsmann/-frau.
Die Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen
dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ihren Kund/-innen.
Die Schlichtungsstelle Energie
ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher/-innen und Energieversorger, wobei nur die Energiearten Strom und Erdgas erfasst werden.
Bei Streitigkeiten mit Handwerker/-innen und Einzelhändler/-innen
kann man sich nach Schlichtungsstellen bei den zuständigen Innungen und Handwerkskammern bzw. bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer erkundigen. Hier kann auch ein Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Betracht kommen.
Im Bankgewerbe und bei Geldanlagen
sind die Zuständigkeiten verstreut: Es gibt die verschiedensten Stellen je nach Fall und Bank, beispielsweise die „Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank für den Überweisungsverkehr“ oder die Ombudsverfahren der privaten Banken.
Für Streitigkeiten zwischen teilnehmenden Sparkassen und deren Kund/-innen gibt es die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband.
Die genossenschaftliche Bankengruppe hat ein zentralisiertes Ombudsverfahren.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investmentfonds und Vermögensverwaltung besteht die Möglichkeit der Schlichtung bei der Ombudsstelle für Investmentfonds, der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen und der VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.. Auffangfunktion kommt der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank zu.
Beim Auffinden der zuständigen Stelle hilft das Internetangebot des Bundesamts für Justiz.
- Bundesverband deutscher Banken: Ombudsmannverfahren
- Ombudsmann/-frau bei Deutschen Sparkassen- und Giroverband
- Ombudsmann/-frau der genossenschaftlichen Bankengruppe
- Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands: Ombudsmann/-frau
- Ombudsstelle für Investmentfonds
- Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
- VuV-Ombudsstelle beim Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.
- Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
KFZ-Werkstätten und Händler
Sofern der/die Händler/-in (beim Gebrauchtwagenkauf) oder die Werkstatt (bei Reparatur) Mitglied einer Kfz-Innung ist, wenden Sie sich an die Schiedsstelle der betreffenden Kfz-Innung, zu finden beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Wenn der/die Händler/-in Mitglied des Bundesverbands freier KFZ-Händler/-innen (BVfK) ist, ist die dortige Schiedsstelle zuständig.
Sofern der/die Händler/-in nicht Mitglied einer Kfz-Innung und nicht des BVfK ist, helfen die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern, organisiert im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weiter.
Sollte keine der genannten Schlichtungsstellen zuständig sein, können sich Verbraucher/-innen auch an die Universalschlichtungsstelle wenden.
Rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwält/-innen und ihren Mandant/-innen angerufen werden.
Steuerberatung
Die regionalen Steuerberaterkammern haben Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammern und zwischen den Mitgliedern der Kammern (Steuerberatern) und den Kund/-innen vermitteln. Daneben kann man sich als Verbraucher/-in auch an die Universalschlichtungsstelle wenden, wenn der/die Steuerberater/-in zu einer Schlichtung vor dieser anerkannten Verbraucherstreitbeilegungsstelle bereit ist.
Die Ärzteschaft
hat Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gebildet, die über die jeweilige Landeskammer (in Bayern z.B. die Gutachterstelle bei der Bayerischen Landesärztekammer) oder über die entsprechenden Kammern auf Bundesebene erreichbar sind.
Zur Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer
Zu den Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (deutschlandweit)
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