Gefälschte Reiseangebote im Internet: Wie Sie sich schützen
Von: Referat 32, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Wo gefälschte Reiseangebote im Internet anzutreffen sind
- Wie der Betrug mit gefälschten Reiseangeboten funktioniert
- Wie Sie sich gegen unseriöse Reiseangebote im Netz wappnen können
- Was Betroffene im Falle der Buchung eines Fake-Reiseangebots tun können
Wo gefälschte Reiseangebote im Internet anzutreffen sind
Gefälschte oder unseriöse Reiseangebote begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern an verschiedenen Stellen im Internet. Laut Medienberichten werden Fake-Angebote zunehmend in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram platziert. Dort werden Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise mit Bildern von exotischen Urlaubszielen wie Bali, Tahiti oder den Malediven zur schnellen Buchung einer Reise animiert. Besonders auffällig ist hier, dass der Buchungsprozess oftmals über Messengerdienste wie WhatsApp, Signal und Telegram oder direkt über das jeweilige soziale Netzwerk abgewickelt werden soll. Zudem ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Anbieter in der Regel nicht möglich.
Fake-Reisen auf gefälschten Webseiten und bekannten Online-Portalen
Daneben erstellen Betrügerinnen und Betrüger mit Hilfe von Programmen oder über Online-Tools oft auch selbst Webseiten, welche den Portalen namhafter Reiseanbieter oder Fluggesellschaften täuschend ähneln. Dabei verwenden sie nachgeahmte Firmenlogos, platzieren geschickt gefälschte Nutzerbewertungen oder vermeintliche Gütesiegeln und vermitteln Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch falsche Sicherheit. Wie bei Fake-Angeboten in sozialen Netzwerken erfolgt die Buchung auch hier über Messengerdienste oder per E-Mail.
Problematisch ist schließlich, dass Betrügerinnen und Betrüger auch vor Online-Plattformen bekannter Anbieter nicht Halt machen. So bewarben sie beispielsweise auf den Portalen von Airbnb, FeWo-direkt oder Casamundo in der Vergangenheit mehrfach nicht existente oder bereits überbuchte Ferienunterkünfte . Hier ist es auf den ersten Blick nicht leicht, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.
Wie der Betrug mit gefälschten Reiseangeboten funktioniert
Gefälschte Reiseangebote zeichnen sich dadurch aus, dass mit besonders günstigen Schnäppchen geworben wird. Bei gebuchten Pauschalreisen ist Misstrauen geboten, wenn besonders hohe Vorauszahlungen auf den Reisepreis verlangt werden. So fordern Betrügerinnen und Betrüger Reisende zum Beispiel unmittelbar nach der Buchung dazu auf, den gesamten Reisepreis zu zahlen. Zulässig sind aber im Regelfall nur Anzahlungen von maximal 20 Prozent des Reisepreises bis 30 Tage vor Reisebeginn. Dies wiederum nur, sofern der Reiseveranstalter Reisenden einen Reisesicherungsschein ausstellt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az.: X ZR 85/12). Erst danach darf er den gesamten Reisepreis zur Zahlung anfordern. Höhere Vorauszahlungen müssen besonders begründet sein, zum Beispiel wenn der Veranstalter entsprechende Aufwendungen nachweisen kann (BGH, Urt. vom 12.05.2017 – Az. V ZR 210/16).
Eine verbreitete Masche ist auch, dass Reisende die Reiseunterlagen erst kurz vor Urlausbeginn erhalten. Daher besteht gerade bei Frühbucherangeboten die Gefahr, dass Fakes unter Umständen erst sehr spät als solche erkannt werden und bereits gezahltes Geld nicht mehr ohne Weiteres zurückgeholt werden kann. Letzteres gilt vor allem dann, wenn der Reisepreis per Banküberweisung oder mit Hilfe eines Geldtransferdienstes (z. B. Western Union, Money Gram) bezahlt wurde.
Wie Sie sich gegen unseriöse Reiseangebote im Netz wappnen können
Reiseangebote im Internet sind zahlreich und Abzockerinnen und Abzocker gehen häufig sehr professionell vor. Daher ist es oftmals schwer, unseriöse Angebote im Netz zu enttarnen. Folgende Tipps können helfen, damit der Urlaub nicht ins Wasser fällt:
Vor der Buchung
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Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Klingt ein Schnäppchen zu gut, um wahr zu sein, dann ist es das meist auch. Hier kann ein Preisvergleich helfen.
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Buchen Sie nach Möglichkeit keine Reise in sozialen Netzwerken. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Buchungsprozess ausschließlich über Messengerdienste oder per E-Mail abgewickelt werden soll und eine telefonische Kontaktaufnahme mit einem gewerblich agierenden Anbieter nicht oder nur über eine Mobilfunknummer möglich ist.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Einblendungen, dass das Angebot nur kurze Zeit gilt oder sich gleichzeitig mehrere Personen dafür interessieren, können bewusst und manipulativ eingesetzt werden.
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Seien Sie vorsichtig bei Angeboten auf Online-Plattformen wie beispielsweise Airbnb, wenn der Anbieter nicht über den von der Plattform eingerichteten Dienst mit Ihnen kommuniziert und von dem Bezahlverfahren der Plattform abweicht.
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Untersuchen Sie insbesondere Internetseiten von unbekannten Anbietern auf Anhaltspunkte für einen möglichen Betrug. Wenn zum Beispiel ein Impressum fehlt, kann das auf ein Fake-Angebot hindeuten. Wird ein Impressum geführt, so kann man den Namen des Geschäftsverantwortlichen, die Kontaktdaten und die Firmenadresse mit Hilfe von Suchmaschinen oder Kartendiensten wie Google Maps im Netz überprüfen. Unterstützung kann auch der von der VZ Nordrhein-Westfalen entwickelte Fake-Shop-Finder bieten
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Gütesiegel können unter Umständen gefälscht sein. Vergewissern Sie sich mit einem Klick auf das jeweilige Siegel oder mit Hilfe einer Recherche auf der Internetseite des angeblichen Ausstellers, ob dieses vertrauenswürdig ist beziehungsweise rechtmäßig verwendet wird.
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Seien Sie vor allem bei ausschließlich positiven oder auffällig stereotyp verfassten Nutzerbewertungen wachsam! Diese können sowohl in sozialen Netzwerken als auch auf den Webseiten der Anbieter manipuliert oder gefälscht sein. Gibt es auf der Webseite gar keine Nutzerbewertungen, kann auch das unter Umständen ein Indiz dafür sein, dass Sie es mit einem unseriösen Anbieter zu tun haben. In diesen Fällen kann man im Internet gezielt nach Warnungen vor dem jeweiligen Anbieter suchen.
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Grundsätzlich empfiehlt es sich, Zahlungen ausschließlich über das Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Online-Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz wie beispielsweise PayPal abzuwickeln. Die geleisteten Beträge können so im schlimmsten Fall wieder zurückgebucht werden. Fragen Sie bei dem jeweiligen Kreditinstitut oder Zahlungsdienstleister zur Sicherheit nach, wie lange eine Rückbuchung der Gelder möglich ist. Verdächtig ist es, wenn der Reisepreis ausschließlich über einen Geldtransferdienst wie Western Union ins Ausland bezahlt werden soll oder wenn darum gebeten wird, das Geld auf ein fremdländisches Konto zu überweisen, das weder mit dem Anbieter, noch mit dem jeweiligen Reiseschnäppchen in Zusammenhang zu stehen scheint (Beispiel: Ein angeblich aus Schweden stammender Vermieter einer Ferienunterkunft in Stockholm bittet um Überweisung der Miete auf ein maltesisches Konto). Seien Sie vorsichtig, wenn im Falle eines Reiseportals der Anbieter darauf besteht, nicht das vom Reiseportal bereitgestellte Bezahlverfahren zu verwenden, sondern direkt zu überweisen.
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Dokumentieren Sie nach Möglichkeit die Buchung eines Angebots beispielsweise mit Screenshots, um im Streitfall auf der sicheren Seite zu sein. Individuell getroffene Absprachen mit dem Anbieter (z. B. Gesamtpreis einer Unterkunft, sonstige Leistungen) sollten grundsätzlich schriftlich festgehalten werden.
Besondere Hinweise zu Pauschalreisen, Flügen und Ferienunterkünften
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Werden Sie misstrauisch, wenn bei Pauschalreisen und bereits weit vor Urlaubsbeginn besonders hohe Anzahlungen auf den Reisepreis verlangt werden. Nicht selten locken Betrügerinnen und Betrüger auch mit attraktiven Rabatten für den Fall, dass der Reisepreis sofort nach der Buchung beglichen wird.
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Hin und wieder kommt es vor, dass auch Flüge mit nicht existenten Fluggesellschaften beworben werden. Prüfen Sie vor allem bei unbekannten Airlines, ob diese zur Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigten Luftfahrtunternehmen gehören.
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Prüfen Sie bei der Buchung von Ferienunterkünften genau die Objektbeschreibung. Allzu schöne Bilder und fehlende Angaben zur Immobilie sowie zur näheren Umgebung können auf ein unseriöses Angebot deuten. Auch können sich im Kleingedruckten Kostenfallen verstecken, mit denen sich das angebliche Schnäppchen deutlich verteuert (Beispiele: Gebühren für die Endreinigung, gesonderte Abrechnung von Energie- und Wasserkosten).
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Bei Verdachtsmomenten für ein unseriöses Angebot sollte man telefonisch mit der Vermieterin oder dem Vermieter Kontakt aufnehmen sowie weitergehende Recherchen zum Objekt mit Hilfe von Suchmaschinen oder Kartendiensten wie Google Maps im Vorfeld der Buchung machen.
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Aktuelle Warnungen vor betrügerischen Reiseangeboten veröffentlichen insbesondere der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) und der Deutsche Ferienhausverband.
Was Betroffenen im Falle der Buchung eines Fake-Reiseangebots tun können
Betroffene, die ein Fake-Reiseangebot gebucht haben, sollten zügig handeln:
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Kontaktieren Sie abhängig von der gewählten Zahlungsmethode Ihre Bank, Kreditkartenfirma oder den jeweiligen Zahlungsdienstleister, um eine Rückbuchung der gezahlten Beträge zu veranlassen.
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Erstatten Sie im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Fügen Sie der Anzeige nach Möglichkeit detaillierte Erläuterungen, Belege sowie sonstige für den Fall bedeutsame Dokumente bei, um das Auffinden der Täter zu erleichtern.
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Im Bereich der Ferienunterkünfte sichern einige Vermittlungsportale die Zahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen vor möglichen Betrugstaten ab. Hier kann es sinnvoll sein, sich im Schadensfall an den jeweiligen Betreiber der Plattform zu wenden.
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In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese kann unter anderem durch die Verbraucherzentrale Bayern e. V. oder den VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. erfolgen.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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