You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Recht >> 
  • Mobilität und Reise

Mobilität und Reise

  • Fluggastrechte: Was tun bei Ausfall, Verspätung oder Überbuchung?
  • Ärger mit dem Fluggepäck: Haftung und Fristen
  • Rechte der Reisenden bei Mängeln
  • Reiserücktritt: Wann wird der Reisepreis erstattet?
  • Fahrgastrechte bei Bahnreisen
  • Gefälschte Reiseangebote im Internet: Wie Sie sich schützen
  • Fahrgastrechte beim Reisen mit Fernbussen
  • Reise- und Pauschalreisevertrag: Begriffe, Rechte und Pflichten
  • Checkliste Reiserecht: Von Buchung bis Mangel
  • Mietwagen: Was bei Übernahme und Vertrag zu beachten ist
  • International Roaming: Mit dem Handy im Ausland telefonieren

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden