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Zitrusfrüchte - Schale immer vor dem Verzehr waschen!

Von: Gisela Horlemann - VerbraucherService Bayern

Gerade in den Wintermonaten ist Hochsaison für Zitrusfrüchte. Aber Achtung: Zitrusfrüchte dürfen vor und nach der Ernte mit Pflanzen- und Schalenbehandlungsmitteln behandelt werden. Diese gelten zum Teil als gesundheitsbedenklich.


In diesem Beitrag finden Sie

  • Für wen sind Pflanzenbehandlungsmittel gefährlich?
  • Welche Stoffe sind erlaubt?
  • Wie gefährlich sind diese Mittel für die Gesundheit?
  • Welche Kennzeichnung ist vorgeschrieben?

Für wen sind Pflanzenbehandlungsmittel gefährlich?

Gerade Kinder, deren Organismus noch nicht so widerstandsfähig ist, sollten entweder geschälte Früchte angeboten bekommen oder gewaschenes Obst. Auch beim Saft auspressen ist gründliches Waschen der Schalen ratsam.

Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei behandelten Früchten bis zu 1 % des Konservierungsstoffes in den Saft übergehen. Durch Waschen der Früchte mit lauwarmem Wasser und anschließendes Trocknen mit einem Haushaltstuch kann ein Großteil der Konservierungsmittel entfernt werden. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, die Zitrusfrüchte vor dem Verzehr oder Pressen mit warmem Wasser abzuwaschen und anschließend mit einem Haushaltspapier trocken zu reiben.

Welche Schalenbehandlungsmittel sind erlaubt?

Für Zitrusfrüchte sind die Oberflächenbehandlungsmittel Orthophenylphenol (E231), Natriumorthophenylphenol (E232), Imazalil und vor allem das Nacherntebehandlungsmittel Thiabendazol zugelassen. Alle Stoffe wirken pilzabtötend und verlängern die mögliche Lagerungszeit von Orangen, Mandarinen, Grapefruits, Zitronen oder Limetten. Eine zusätzliche Wachsschicht hält sie länger frisch und verhindert einen größeren Feuchtigkeitsverlust.

Wie gefährlich sind diese Mittel für die Gesundheit?

Die Konservierungsmittel Orthophenylphenol (E 231) und Natriumorthophenylphenol (E 232) gelten als bedenklich. Sie können in Einzelfällen Allergien auslösen. Imazalil gilt als gesundheitsschädigend. Bei sachgerechter Anwendung sind für Thiabendazol keine negativen Auswirkungen zu erwarten, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Zulassungsbericht 043833-00/00 vom 2.04.2014).

Die Schale von derart behandelten Früchten sollte daher sorgfältig gewaschen und keinesfalls verzehrt werden.

Eine Ausnahme ist das Carnaubawachs. Es wird aus einer brasilianischen Wachspalme gewonnen und ist auch für Biolebensmittel erlaubt. Es gilt als unbedenklich und muss nicht gekennzeichnet sein.

Welche Kennzeichnung ist vorgeschrieben?

Zitrusfrüchte, deren Oberfläche mit einem dieser Mittel behandelt wurde, müssen auf der Verpackung den Hinweis „konserviert“ beziehungsweise „gewachst“ enthalten. Bei Thiabendazol ist die Angabe "konserviert mit Thiabendazol" vorgeschrieben.
Bezeichnungen wie "unbehandelt" oder "nach der Ernte unbehandelt" sind erlaubt aber trügerisch. Dies bedeutet lediglich, dass die Früchte nach dem Pflücken nicht mit Konservierungsmitteln behandelt wurden. Sie sind keine Bio-Lebensmittel. Vorsichtshalber sollte man auch diese Früchte vor einer Weiterverarbeitung gründlich waschen, denn die Schalen können z.B. durch Transportverunreinigungen Rückstände von Pestiziden enthalten.

Immer wieder stellen die staatlichen Überwachungsämter fest, dass im Handel die notwendige Kennzeichnung nach einer Schalenbehandlung fehlt. Wer die Schale beispielsweise für Marmelade oder Kuchen verwenden will, sollte deshalb in den Geschäften genau nachfragen. Am besten sind jedoch Bio-Früchte geeignet.

Aber auch wer gerne Cocktails trinkt, vor allem, wenn die Schale mitverwendet wird, wie bei Caipirinha, Mai Tai, Frozen Margarita oder Sangria, sollte nur Bio-Obst verwenden.

Mehr zum Thema

  • Frisch gepresster Orangensaft - wo bleibt das Schalenbehandlungsmittel
  • Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
    • Pflanzenschutzmittelrückstände in Zitrusfrüchten? Untersuchungsergebnisse 2021, Zugriff am 23.20.2023
    • Pflanzenschutzmittelrückstände in Grapefruit 2016, Zugriff am 23.10.2023
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
    Untersuchung von ZitrusfrüchtenUntersuchungsergebnisse 2021, Zugriff 23.10.2023

Weitere Themen

  • Mineralwasser mit Fruchtgeschmack
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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 31.10.2023
Autor: Gisela Horlemann - VerbraucherService Bayern
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