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  • Kennzeichnung

Kennzeichnung von Milch
Welche Informationen liefert die Verpackung / das Etikett?

Von: Véronique Germscheid, VerbraucherService Bayern

Haben Sie sich schon einmal eine Milchverpackung genauer angeschaut und gefragt, was die einzelnen Angaben bedeuten und warum Sie auf der Verpackung stehen? Wie bei jedem anderen Lebensmittel sind die Hersteller auch bei der Milch dazu verpflichtet, Angaben zum Produkt zu machen.


 

In diesem Beitrag finden Sie

  • Allgemeine Pflichtangaben auf der Verpackung
  • Siegel und freiwillige Angaben

Allgemeine Pflichtangaben auf der Verpackung

Verkauft bzw. in Verkehr gebracht werden dürfen Milchprodukte nur, wenn sie nach den Vorschriften der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung (MilchkennzV) und der Milcherzeugnis-Verordnung (MilchErzV) gekennzeichnet sind. Informationen wie Herkunft oder genaue Beschreibung des Inhalts werden so für Sie transparent gemacht.

 

Verkehrsbezeichnung / Milchsorte

Hierunter versteht man die Angaben

  • Vollmilch
  • teilentrahmte (fettarme) Milch,
  • entrahmte Milch (Magermilch) oder
  • Trinkmilch mit der Angabe „xy % Fett“, wenn eine andere Fettgehaltsstufe gewählt wurde.

Angabe von Fettgehalt in Prozent

  • Bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt steht „mindestens xy Prozent Fett“.
  • Bei Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt sowie bei fettarmer (teilentrahmter) Milch und Trinkmilch steht „xy Prozent Fett“.
  • Bei entrahmter Milch steht die Angabe „höchstens xy % Fett“.

Name und Anschrift - Europäisches Identitätskennzeichen

Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)Informationen, woher die Milch kommt, erhalten Sie nicht nur durch den Namen bzw. die Firma und die Anschrift des Herstellers, Einfüllers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers, sondern auch durch das Europäische Identitätskennzeichen. Dieses Kennzeichen informiert darüber, wo innerhalb der Europäischen Union die Milch sowie die Milch- und Käseprodukte bearbeitet oder verpackt wurden. Es weist zudem darauf hin, dass der Betrieb nach EU- und Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.

Sie können sowohl den Wirtschaftsraum („EG“ bzw. „EU“ für Europäische Union), das Herkunftsland (z.B. „DE“ für Deutschland) sowie das Bundesland (z.B. „BY“ für Bayern), in dem das Produkt hergestellt bzw. zuletzt verarbeitet wurde ablesen.

Jeder Molkerei und Käserei ist eine fünfstellige Identifikationsnummer zugeordnet, die garantiert, dass der Betrieb nach EU-weit geltenden Hygienestandards arbeitet und überwacht wird. Sie gibt an, in welchem Betrieb das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Bei pasteurisierter Konsummilch muss zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum der Hinweis auf die entsprechende Lagerbedingung "bei + 8 Grad C mindestens haltbar bis …" vermerkt sein.

Art der Wärmebehandlung

Seit Inkrafttreten der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung 2007 sind für erhitzte Milch nur noch die Kennzeichnungen „pasteurisiert“ und „ultrahocherhitzt“ erlaubt. Auf der Verpackung steht:

  • "pasteurisiert" für alle Milchsorten außer H-Milch und Rohmilch, also auch für die ESL-Milch.
    Zur besseren Unterscheidung der unterschiedlichen Pasteurisierungsverfahren kann auf Grund einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf den Verpackungen mit ESL-Milch der Zusatz „länger haltbar“ vermerkt sein. Die Bezeichnung „traditionell hergestellt“ kennzeichnet die klassische pasteurisierte Milch.

  • "ultrahocherhitzt" – diese länger haltbare Milch muss zusätzlich mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet sein. Das "H" steht nicht für "hocherhitzt", sondern für "haltbare" Milch.

Füllmenge

Die Angabe erfolgt in Litern, mittlerweile sind auch andere Verpackungseinheiten als 0,5 und 1 Liter erlaubt.

Nährwertkennzeichnung

Nähere Informationen zur Nährwertkennzeichnung erhalten Sie im Artikel "Was Sie schon immer über Lebensmittel wissen wollten".

Anreicherung und / oder Milchzuckeraufspaltung

Für den Fall, dass die Konsummilch mit Milcheiweiß, Mineralien oder Vitaminen angereichert wurde, muss dies an einer gut sichtbaren Stelle der Verpackung angegeben und die Nährwertkennzeichnung entsprechend ergänzt werden. Ebenfalls ersichtlich muss die Aufspaltung des Milchzuckers zur besseren Verträglichkeit bei Lactoseintoleranz sein. In beiden Fällen wird dann auch eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend.

Siegel und freiwillige Angaben

Zusatzinformationen erhalten Sie durch Siegel und freiwillige Angaben. Diese können u.a. sein:

ohne Gentechnik

Für Produkte, die nach festgelegten Regeln ohne Gentechnik hergestellt werden, gibt es ein offizielles Logo.

EU-Öko-Siegel

Produkte, die nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung hergestellt werden, tragen das Bio-Siegel. Betriebe, die einem ökologischen Anbauverband angehören, tragen darüber hinaus das Verbandszeichen. Immer häufiger findet man auch Regionalsiegel wie z.B. das Bayerische Bio-Siegel auf den Verpackungen.

Qualitätsmanagement-Milch

Diese Angabe weist auf eine hygienische Gewinnung und Lagerung der Milch und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere hin.

homogenisiert

Die Angabe “homogenisiert“ ist nicht verpflichtend. Viele Hersteller deklarieren dies jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis.

Heumilch, Weidemilch, Alpenmilch, Bergbauernmilch

Der Begriff „Heumilch“ ist mittlerweile in der EU rechtlich geschützt. Verfüttert werden Gras, Hülsenfrüchte, Getreide und Heu. Die Tiere erhalten keine Silage. Bei dem geschützten Begriff „Bergbauernmilch“ weiden die Kühe auf min. 800 Meter Höhe. Im Gegensatz dazu gibt es für die „Weidemilch“ oder „Alpenmilch“ in Deutschland keine festen Vorgaben.

Informationen zu Haltungsform

Eine weitere freiwillige Angabe ist die Haltungsform der Milchkühe. Teilnehmende Handelsketten weisen die Bedingungen mit Labels aus.

Mehr zum Thema

  • Verband der Milcherzeuger Bayern e. V.
  • Verordnung über die Kennzeichnung wärmebehandelter Konsummilch
  • Identitäts- und Genusstauglichkeitskennzeichen
  • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH): Das Identitätskennzeichen

Weitere Themen

  • ESL-Milch
  • Trinkmilch
  • Vorzugsmilch

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 25.10.2025
Autor: Véronique Germscheid - VerbraucherService Bayern
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