Halal-Ernährung - Wie steckt dahinter?
Gläubige Muslime essen und trinken nur Lebensmittel, die nach den islamischen Speisegeboten „halal“ (erlaubt) sind. Dazu zählen alle pflanzlichen Lebensmittel und Fleisch von religiös geschlachteten Tieren.
Absolut verboten (haram) sind Alkohol und Schweinefleisch. Wer sich in Deutschland halal ernähren will, muss sich gut auskennen. Denn die Angaben auf der Verpackung reichen oft nicht aus, um klar sagen zu können: Dieses Lebensmittel ist sicher halal oder nicht.
In diesem Beitrag finden Sie
- Islamische Speisegebote: halal und haram
- Halal-Lebensmittel
- Haram-Lebensmittel
- Halal-Fleisch und Schächtung
- Versteckter Alkohol
- Halal-Zertifizierung
- Halal-Lebensmittel einkaufen
Islamische Speisegebote: halal und haram
Religiöse Speise- und Getränkevorschriften für die tägliche Ernährung der Muslime teilen die Lebensmittel in die beiden Kategorien halal und haram ein. Der arabische Begriff „halal“ (oder türkisch „helal“) bedeutet erlaubt, zulässig oder gestattet. Haram dagegen ist das Verbotene, Unzulässige, nicht Gestattete. Die Basis für die Speiseregeln bilden der Koran sowie die Worte und Handlungen des Propheten Mohammeds, die Sunnah. Da es im Islam viele Glaubensrichtungen und Rechtsschulen gibt, existieren zwischen halal und haram weder klare Abgrenzungen, noch gesetzlich verankerte Standards. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gelehrter.
Halal-Lebensmittel
Als halal (erlaubt) gelten alle pflanzlichen Lebensmittel, die nicht berauschend wirken und nach islamischen Speiseregeln produziert wurden. Das heißt, Herstellung, Lagerung und Zubereitung von Halal-Lebensmitteln müssen streng getrennt von verbotenen Lebensmitteln erfolgen. Befinden sich in verarbeiteten Lebensmitteln Zutaten oder Zusatzstoffe, deren Rohstoff oder technologische Gewinnung haram ist, dürfen sie genau genommen nicht verzehrt werden. Halal-Fleisch stammt von Tieren, die islamkonform geschlachtet wurden.
Erlaubte Lebensmittel:
- frisches Obst und Gemüse
- Getreide- und reine Getreideprodukte
- Hülsenfrüchte
- Eier, Frischmilch und Milchprodukte
- frischer Fisch, der Schuppen hat wie Lachs, Karpfen oder Forelle
- Halal-Fleisch von Rind, Schaf, Ziege, Lamm oder Huhn
- rein pflanzliche Fette, Öle und Butter
- Zucker und Honig
- Gewürze und Halal-Essig
- Wasser, naturtrüber Fruchtsaft, Tee und Kaffee
Haram-Lebensmittel
Der Verzehr von Schweinefleisch, Blut, Aas und Alkohol ist im Islam nicht gestattet. Ebenso tabu sind Bestandteile aus nicht geschächtetem Fleisch von Huhn oder Rind sowie Schweineschmalz und Speck, zum Beispiel in Suppen und Soßen. Auch auf Gelatine aus Schweineschwarten zum Andicken von Desserts oder als Klärungshilfe im Fruchtsaft muss verzichtet werden. Manche Speisegebote erlauben keine Emulgatoren aus Speisefettsäuren und lehnen tierisches Labenzym für die Käseherstellung ab. Bei Zutaten und Zusatzstoffen ist jeweils abzuwägen, ob sie einer Halal-Ernährung entsprechen.
Halal-Fleisch und Schächtung
Fleisch darf nur von Tieren auf den Tisch, die geschächtet und ausgeblutet sind, bisher keinem anderen Gott als Allah geopfert wurden und nicht schon vor der Schlachtung verendeten. Die religiöse Schlachtung der Tiere ohne Betäubung, das so genannte Schächten, ist in Deutschland gesetzlich verboten. Manche Religionsgemeinschaften erhalten eine Ausnahmegenehmigung oder akzeptieren eine Kurzzeitbetäubung beim Schlachten. Im Handel können Verbraucher Halal-Fleisch als Importware kaufen.
Versteckter Alkohol
Für Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol und für Lebensmittel (z.B. Süßigkeiten, Gebäck, Fertiggerichte), die Alkohol als Aromazutat enthalten, besteht Deklarationspflicht. Diese Produkte sind ganz klar haram. Schwieriger wird es, wenn Alkohol naturgemäß durch Gärung in Lebensmitteln entsteht wie in Fruchtsaft, Kefir oder Essig. Darüber gibt die Verpackung keine Auskunft, weil es sich hier nicht um eine Zutat handelt. Auf dem Produkt steht auch nicht, ob Alkohol als Lösungsstoff von Aromen oder als Reinigungsmittel bei der Herstellung zum Einsatz kam.
Halal-Zertifizierung
Die europäische Lebensmittelkennzeichnung hilft beim Einkauf für die Halal-Ernährung nur bedingt weiter, da sie über den Einsatz von Zusatzstoffen während der Produktion kaum aufklärt und Halal-Fleisch nicht gesondert ausweist. Ein einheitliches Siegel mit konkreten und überprüfbaren Standards würde den Überblick im Halal-Food-Markt erleichtern. Das gibt es nicht, weil die Bezeichnung „halal“ in Europa nicht lebensmittelrechtlich geschützt ist, und die Speisegebote je nach Rechtsschule voneinander abweichen. Derzeit findet man rund 100 Halal-Zertifikate von diversen Instituten auf dem Markt wie zum Beispiel von der Gütegemeinschaft Halal-Lebensmittel e.V. oder Halal-Europe. Die Vielzahl an Halal-Siegeln verwirrt die Verbraucher mehr, als dass sie ihnen eine echte Entscheidungshilfe an die Hand gibt.
Halal-Lebensmittel einkaufen
Viele Muslime kaufen ihre Lebensmittel im türkischen Supermarkt. Dort vertrauen sie darauf, reine Halal-Produkte zu erhalten. Alternativ eignen sich vegane oder vegetarische Lebensmittel für die islamkonforme Ernährung. Muslimische Organisationen und die Verbraucherverbände bieten Informationen und Listen mit Halal-Lebensmitteln an. Zur Sicherheit fragt man direkt beim Hersteller, Händler oder Rechtsgelehrten nach.
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Externe Links
- Bundeszentrum für Ernährung: Halal-Ernährung
- Halal – Verbraucherinformationen für Muslime
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Einkaufsführer für Muslime auf deutsch
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Einkaufsführer für Muslime auf arabisch
- Verbraucherzentrale – Lebensmittelklarheit: Halal-Siegel
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