Die Reifen und Felgen sollen nicht nur toll aussehen und Ihrem Auto zu einem schicken Auftreten verhelfen. Sie müssen zusammen mit dem Wagen eine stimmige Funktionseinheit bilden, weil der Reifen die Verbindung zwischen dem Fahrzeug und der Fahrbahn darstellt. Diese ist maßgebend für die insbesondere bei Kurvenfahrten und Bremsaktionen wichtige Bodenhaftung!
Achten Sie also beim Reifenkauf bzw. beim Kauf eines Gebrauchtwagens unbedingt darauf, dass die Bereifung für das Fahrzeug geeignet ist. Beziehungsweise Ihren Anforderungen bezüglich des Einsatzzweckes gerecht wird.
Achten Sie bitte beim Reifenkauf darauf, welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind; die notwendigen Angaben finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein
Die gleichen Angaben müssen sich auch auf dem Reifen (vergleiche nebenstehendes Bild) wieder finden.
Auf den ersten Blick mögen diese Informationen nur schwer verständlich sein; wir haben sie für Sie "übersetzt":
| 205 / 55 R 16 91H | Reifen(nenn)breite in Millimeter |
| 205 / 55 R 16 91H | Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in Prozent |
| 205 / 55 R 16 91H | Bauart der Karkasse, in diesem Fall "radial" (es dürfen nur Reifen mit demselben Karkassenaufbau auf derselben Achse montiert werden!) |
| 205 / 55 R 16 91H | Felgendurchmesser in Zoll |
| 205 / 55 R 16 91H | Tragfähigkeitskennzahl des Reifens (siehe Tabelle 1) |
| 205 / 55 R 16 91H | Geschwindigkeitssymbol (siehe Tabelle 2) |
| Lastindex | 75 | 80 | 85 | 90 | 95 | 100 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tragfähigkeit in kg | 387 | 450 | 515 | 600 | 690 | 800 |
| Symbol: | P | Q | R | S | T | U | H | V | W | Y | VR | ZR |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. zulässige Geschwindigkeit in km/h | 150 | 160 | 170 | 180 | 190 | 200 | 210 | 240 | 270 | 300 | über 210 | über 240 |
Neben der Fahrbereifung werden beim Gebrauchtwagenkauf Winter- oder Sommerreifen als Dreingabe mitverkauft. Neben einer gründlichen "Begutachtung" auf sichtbare Schäden, sollten Sie unbedingt auf das Reifenalter zu achten, da die Reifen mit der Zeit aufgrund der Alterung des Gummis ihre Eigenschaften wie z.B.
verlieren.
Aus diesem Grund empfehlen die Reifenherstellen, Reifen nach einiger Zeit (5 bis 6 Jahre) auszutauschen.

Herstellungsdatumsangabe
Um das Alter eines Reifens bestimmen zu können, ist das Herstellungsdatum im Reifen in einer Umrandung eingeprägt (siehe Bild). In den Jahrzehnten änderte sich die Art der Darstellung des Herstellungsdatums:
Reifen, die vor 1980 hergestellt wurden, wurden mit einer römischen Zahl die das Quartal angab und der Jahreszahl gekennzeichnet.
Zwischen 1980 - 1989 wurde auf die Reifen ein dreistelliger Code für die Kennzeichnung angebracht. Die ersten beiden Zahlen bezeichnen die Herstellungskalenderwoche und die dritte Zahl das Jahr.
Von 1990 bis 1999 war die Codierung genau wie in den Jahren 1980 - 1989. Die Unterscheidung wurde durch ein gefülltes Dreieck bei der Datumskennzeichnung ermöglicht.
Seit 2000 ist die Herstellungsdatumskennzeichnung vierstellig. Die beiden ersten Ziffern definieren wieder die Kalenderwoche der Herstellung, die letzten beiden Ziffern das Herstellungsjahr. Die Kennzeichnung, wie hier im obigen Bild dargestellt, bedeutet: Der Reifen wurde in der 29. Kalenderwoche 2002 hergestellt.

Kennzeichnung runderneuerter Reifen
Bei runderneuerten Reifen ist vor dem Runderneuerungsdatum ein "R" oder die Bezeichnungen "Retread", "Retreaded" oder "Runderneuert"angebracht.

Laufrichtungsangabe
Bei Reifen mit besonderer Profilgestaltung ist die Laufrichtungsbindung bei der Montage unbedingt einzuhalten. Diese Laufrichtungsbindung erkennt man am aufgedruckten Laufrichtungspfeil (siehe nebenstehendes Bild). Dieser ist oft auch mit den Begriffen "Rotation ", "Direction" oder "Drehrichtung" gekennzeichnet.
Neben dem Reifenzustand (Beschädigungen etc.) ist vor allem auf die Abnutzung des Reifens zu achten. Hierbei können die ins Profil eingearbeiteten Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator, "TWI") wertvolle Hilfe leisten.
Bei diesen Anzeigern sind im Profil kleine Stege eingearbeitet. Ist das Profil soweit abgefahren, dass es mit diesen Stegen plan ist, ist die gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht. Experten raten aber, die Sommerreifen spätestens bei einer Restprofiltiefe von 3 mm, bei Winterreifen von 6 mm auszutauschen.

Winterreifen sind mit dem Symbol "M&S" bzw. "M+S " (Matsch und Schnee) gekennzeichnet. Allerdings gibt es keine internationale rechtliche Grundlage für diese Kennzeichnung. Somit kann jeder Hersteller diese Kennzeichnung auf seine entsprechenden Reifen aufbringen - ohne jegliche Gewähr ob die Tauglichkeit bei entsprechenden Witterungsbedingungen gegeben ist.
Deshalb hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. und die Vereinigung der Reifenhersteller auf Drängen der Initiative Pro Winterreifen ein einheitliches Prüfverfahren entwickelt, in dem der entsprechende Winterreifen mit einem standardisierten Reifen verglichen wird. Erreicht der Reifen bessere Werte als der Standardreifen kann ein Schneeflockensymbol angebracht werden.

Schneeflockensymbol
Seit cirka 5 Jahren findet man immer mehr Winterreifen die dieses Schneeflockensymbol tragen. Ein Reifen der dieses Gütesiegel trägt befindet sich im oberen Drittel der Leistungsfähigkeit von Winterreifen.
Winterreifen, mit einer niedrigeren Geschwindigkeitsklasse, als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges dürfen, im Gegensatz zu den Sommerreifen, montiert werden. Ist dies der Fall, muss im Sichtfeld des Fahrers, ein Aufkleber mit der höchstzulässigen Geschwindigkeit der Winterreifen angebracht werden.
RFT-Reifen (Run-Flat-Tire) sind Reifen, die bei einem Schaden bzw. Druckverlust noch reduzierte Fahreigenschaften aufweisen. Somit ist es möglich je nach Hersteller und Typ mit einer verminderten. Geschwindigkeit von ca. 80 km/h zwischen 80 und 300 km bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit weiterzufahren. Je nach Hersteller können auch andere Bezeichnungen wie ROF (Run-On-Flat), EMT (Extended Mobility Tire), RSC (Runflat System Component), SSR (Self-Supporting Runflat Tire) oder DSST (Dunlop Self Supporting Technology) aufgebracht sein.
Ermöglicht wird dies durch eine Verstärkung der Seitenwand des Reifens oder einen Stützring auf der Felge die eine Abplattung des Reifen bei Druckverlust verhindern und die Übertragung von Lenk-, Brems- und Antriebskräften ermöglichen. Um ein Abspringen des drucklosen Reifens während der Fahrt zu vermeiden sind RFT-Räder mit speziell geformten Felgen ausgestattet. Da ein Druckverlust während der Fahrt nicht mehr frühzeitig wahrgenommen werden kann werden entsprechende Fahrzeuge zusätzlich mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet. Dies informiert den Fahrzeugführer über den Druck im Reifen und meldet auftretende Leckagen.

ECE - Prüfzeichen
Mit dem "ECE" - Prüfzeichen bestätigt der Hersteller, dass er bei der Produktion des Reifens die europäische Regelung ECE R30 eingehalten hat. Dargestellt wird dies durch das aufgeprägte "e" oder "E". Die anhängende Ziffer weist auf das Land hin, in welchem der Reifen nach dieser Norm geprüft wurde.
| Kennz. | Genehmigungsland | Kennz. | Genehmigungsland | Kennz. | Genehmigungsland | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Deutschland | 21 | Portugal | 41 | ( - ) | ||
| 2 | Frankreich | 22 | Russische Föderation | 42 | Europäische Gemeinschaft | ||
| 3 | Italien | 23 | Griechenland | 43 | Japan | ||
| 4 | Niederlande | 24 | Irland | 44 | ( - ) | ||
| 5 | Schweden | 25 | Kroatien | 45 | Australien | ||
| 6 | Belgien | 26 | Slowenien | 46 | Ukraine | ||
| 7 | Ungarn | 27 | Slowakei | 47 | Südafrika | ||
| 8 | Tschechische Republik | 28 | Weißrussland | 48 | Neuseeland | ||
| 9 | Spanien | 29 | Estland | 49 | Zypern | ||
| 10 | Serbien | 30 | ( - ) | 50 | Malta | ||
| 11 | Vereinigtes Königreich | 31 | Bosnien und Herzegowina | 51 | Republik Korea | ||
| 12 | Österreich | 32 | Lettland | 52 | Malaysia | ||
| 13 | Luxemburg | 33 | ( - ) | 53 | Thailand | ||
| 14 | Schweiz | 34 | Bulgarien | 54 | ( - ) | ||
| 15 | ( - ) | 35 | ( - ) | 55 | ( - ) | ||
| 16 | Norwegen | 36 | Litauen | 56 | Montenegro | ||
| 17 | Finnland | 37 | Türkei | ||||
| 18 | Dänemark | 38 | ( - ) | ||||
| 19 | Rumänien | 39 | Aserbaidschan | ||||
| 20 | Polen | 40 | ehemaliges Mazedonien |
Erläuterung zur anhängenden Ziffer
Reifen, die nach dem 01.10.1998 produziert wurden, dürfen nicht verwendet werden, wenn sie nicht mit diesem Prüfzeichen versehen sind.
Die EU-Kommission hat durch die Richtlinie ECE-R-117 unterschiedliche Grenzwerte bezüglich ihrer Abrollgeräusche und oder Nassgriffigkeitsgrenzwerte für Reifen festgelegt. Diese Grenzwerte sind abhängig von der Reifenklasse, der Reifenbreite und der Verwendungsart des Reifens. Mit der Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass der Reifen den Anforderungen der Richtlinie entspricht.

S- Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Reifen erfolgt über ein "S" nach der Genehmigungsnummer (siehe Bild). Bis 2011 soll diese Kennzeichnung und somit die Anforderung an das Abrollgeräusche für alle Reifengrößen vorgeschrieben sein.
Wurde der Reifen noch bezüglich seiner Nassgriffigkeit geprüft, so erweitert sich die Kennzeichnung um ein "W"; dehalb "SW".
Für die Überprüfung der Nassgriffigkeit gibt es aber seitens des Gesetzgebers bis dato noch keine bestimmende Kennzeichnungs- und Anforderungsverpflichtung. Die Nassgriffigkeit ergibt sich aus dem Vergleich der Koeffizienten der maximalen Bremskraft oder der mittleren Verzögerung mit den Werten eines Standard-Referenzreifens. Das relative Bremsvermögen wird über den Nassgriffigkeitskennwert (G) angegeben.
Für PKW-Reifen nach ECE-R-30 ergeben sich die Grenzwert aus der Reifenbreite und der Verwendungsart des Reifens:
| Reifenbreite in mm | Grenzwert in dB(A) | Kennzeichnungspflicht |
|---|---|---|
| PKW-Reifen C1 (nach ECE-R-30) für normale und M+S-Reifen | ||
| ≤ 145 | 72 | ab 01. Oktober 2009 |
| > 145 ≤ 165 | 73 | ab 01. Oktober 2009 |
| > 165 ≤ 185 | 74 | ab 01. Oktober 2009 |
| > 185 ≤ 215 | 75 | ab 01. Oktober 2010 |
| > 215 | 76 | ab 01. Oktober 2011 |
| PKW-Reifen C1 (nach ECE-R-30) für verstärkte Reifen (Reinforced oder Extra-Load) | ||
| s.o. | s.o. + 1 | s.o. |
| PKW-Reifen C1 (nach ECE-R-30) für Spezialreifen (MPT, ML oder ET) | ||
| s.o. | s.o. + 2 | s.o. + 2 |
Für Transporter und LKW-Reifen nach ECE-R54 ergeben sich die Grenzwerte aus der Verwendungsart des Reifens:
| Verwendungsart | Grenzwert in dB(A) | Kennzeichnungspflicht |
|---|---|---|
| Transporter und Llkw-Reifen C2 (nach ECE-R-54) – Tragfähigkeitskennzahl ≤ 121 | ||
| Normaler Reifen | 75 | ab 01. Oktober 2009 |
| M- und S-Reifen | 77 | ab 01. Oktober 2009 |
| Spezialreifen | 78 | ab 01. Oktober 2009 |
| LKW-Reifen C3 (nach ECE-R-54) – Tragfähigkeitsindex > 122 oder Tragfähigkeitsindex ≤ 121 und Geschwindigkeitsindex ≤ M | ||
| Normaler Reifen | 76 | ab 01. Oktober 2009 |
| M- und S-Reifen | 78 | ab 01. Oktober 2009 |
| Spezialreifen | 79 | ab 01. Oktober 2009 |
Grenzwerte für Reifen der Klasse C1 nach Anhang 5 der Richtlinie ECE-R-117 für den Nassgriffigkeitskennwert G:
| Verwendungsart | Nassgriffigkeitskennwert (G) |
|---|---|
| M- und S-Reifen mit einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie (Q oder darunter minus H) für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit < 160 km/h | ≥ 0,9 |
| M- und S-Reifen mit einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie (R und darüber plus H) für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit > 160 km/h | ≥ 1,0 |
| Normaler (Straßen-)Reifen | ≥ 1,1 |
Diese Regelung bezieht sich nur auf Neureifen. Für runderneuerte Reifen besteht auch nach Ablauf der Fristen keine Notwendigkeit für eine S-Kennzeichnung.

Energielabel
Ab 2012 wird ein Kennzeichnungssystem für den Energieverbrauch von Autoreifen in der EU eingeführt. Da nach Ansicht der EU-Kommission Reifen den Benzinverbrauch mit bis zu 30 % beeinflussen, entstand hier die Forderung nach einer Klassifizierung ähnliche den Elektrogeräten. Die Kennzeichnung gibt Hinweise auf Haftung auf Nässe, Kraftstoffverbrauch und Lärmbelastung.
Somit müssen ab 01. November 2012 Lieferanten von Reifen ihre Kunden über entsprechende Eigenschaften der Produkte informieren. Die Kennzeichnung soll in den Werbeunterlagen und auch im Internet erforderlich sein.
Neu produzierte Reifen müssen bereits ab 01. Juli 2012 bei der Auslieferung an die Händler und Werkstätten mit entsprechenden Aufklebern oder Zusatzinformationen gekennzeichnet sein.
Ausgenommen von dieser Regelung sind runderneuerte Reifen, spezielle Geländereifen und Rennreifen.
Wussten Sie übrigens, dass die Reifenbestückung Ihres Kraftfahrzeuges nur achsweise ersetzt werden darf? Stellen Sie also bitte sicher, dass bei einem Reifenwechsel z.B. auf der Vorderachse ein Paar (gleiche) Reifen aufgezogen werden!
Wussten Sie übrigens, dass alle Autofahrer, die bei winterlichen Verhältnissen mit nicht angemessener Bereifung (z.B. Sommerreifen) unterwegs sind mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen? Wenn darüber hinaus der Verkehr behindert wird, zum Beispiel durch ein liegengebliebenes Fahrzeug mit Sommerreifen, werden 40 Euro fällig. Bei einem durch mangelnde Bereifung verursachten Unfall erwarten den Verursacher sogar 75 Euro Bußgeld und drei Punkte in der Flensburger Verkehrsünderdatei.