You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Recht >> 
  • Telefon

Festnetz: Rechte bei Störungen und laut Vertrag

 Von: Verbraucherzentrale Bayern e. V.

Auch wenn viele Menschen Smartphones nutzen, gehört das Festnetztelefon für viele Haushalte zur Grundausstattung. Es gibt sogar einen Anspruch auf einen solchen Telefonanschluss. Der folgende Artikel erklärt, worauf beim Telefonvertrag geachtet werden muss und welche Rechte Nutzende bei Störungen haben.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Anspruch auf einen Telefonanschluss
  • Was muss im Telefonvertrag stehen?
  • Welche Rechte habe ich bei Störungen des Telefonanschlusses?
  • Umzug und Sonderkündigungsrecht

Anspruch auf einen Telefonanschluss laut Grundgesetz

Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen und ausreichenden Telekommunikationsdienstleistungen flächendeckend zu gewährleisten. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat danach einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz und einen Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort (Festnetzanschluss) zu einem erschwinglichen Preis. Zudem wird ein Rechtsanspruch auf einen schnellen Internet- oder Mobilfunkanschluss seit Dezember 2021 gewährt. Die neuen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes sollen dadurch eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe gewährleisten.

Damit diese Verpflichtung tatsächlich umgesetzt wird, kann die Bundesnetzagentur bestimmte Unternehmen die Verpflichtung auferlegen, Festnetzanschlüsse als Universaldienstleistungen anzubieten.

In der Vergangenheit wurde die Grundversorgung von der Deutschen Telekom erbracht. Seit 2021 kann das neue Mindestangebot von jedem Telekommunikationsanbieter erbracht werden. Stellt kein Anbieter einen Anschluss freiwillig zur Verfügung, kann die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Bereitstellung verpflichten. Die konkreten Werte für Mindestversorgung wurden von der Bundesnetzagentur in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) festgelegt, die mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten und am 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 447) geändert worden ist:

  • Die Download-Geschwindigkeit muss jetzt mindestens 15 Megabit pro Sekunde betragen.
  • Die Upload-Rate muss jetzt bei mindestens 5 Megabit pro Sekunde liegen.
  • Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Die Bundesnetzagentur wird diese Werte jährlich überprüfen.

Wer aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten hat und kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden, die ein weiteres Verfahren in Gang setzen kann.

Was muss im Telefonvertrag stehen?

Bei Festnetzverträgen handelt es sich um sogenannte gemischt-typische Verträge, weil sie keinem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Vertragstyp allein zugeordnet werden können. So hat ein Festnetzvertrag in der Regel verschiedene Vertragsinhalte. Die wichtigste Leistung ist die Freischaltung zum allgemeinen Netzzugang. Ohne Netzzugang kann schließlich nicht telefoniert werden. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die Telefonverbindungen störungsfrei herzustellen. Als weitere Leistung kommt das Überlassen von Endgeräten (z. B. TAE-Anschlussdose, Telefon) und der Telefonleitung zur Nutzung in Betracht. Meist bietet der Telekommunikationsanbieter all diese Leistungen standardmäßig nebeneinander an.

Welche Rechte habe ich bei Störungen des Telefonanschlusses?

Durch den Vertrag werden beide Vertragsparteien verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die vereinbarte monatliche Gebühr und die Verbindungsentgelte zu zahlen. Der Anbieter ist verpflichtet, einen funktionierenden Festnetzanschluss zur Verfügung zu stellen. Im Falle von Vertragsstörungen steht beiden Vertragsparteien gegebenenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 57 TKG oder § 314 BGB zu. Vor einer außerordentlichen Kündigung bedarf es grundsätzlich einer Aufforderung zur Behebung der Störung samt Fristsetzung.

Umzug und Sonderkündigungsrecht

Gemäß § 60 Abs. 1 TKG können Verbraucherinnen und Verbraucher Ihren Vertrag ohne Änderungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Kann der Festnetzanschluss an dem neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden, weil der Internet-Provider seine Leistung am neuen Ort nicht anbietet, so besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 TKG. Eine Mitnahme der Rufnummer ist im Falle einer geografischen Bindung der Rufnummer gemäß § 59 Abs. 5 Nr. 1 TKG aber nur an bestimmte Standorte möglich.

Mehr zum Thema

  • Umzug und Anbieterwechsel
  • Die Telefonrechnung
  • Telefonwerbung

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 07.08.2025
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Festnetzverträge
  • Handyverträge
  • Prepaid-Handyverträge
  • Roaming: Mit dem Handy im Ausland
  • Telefonvertrag bei Umzug und Anbieterwechsel
  • Telefonrechnung: Was sie beinhaltet und wie man sie beanstanden kann
  • DSL und Breitbandzugänge: Glasfaser, Mobilfunk und Kabel
  • Sonderrufnummern und Mehrwertdienste
  • Wichtige Begriffe rund ums Telefonieren
  • Die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Telekommunikation
  • Telefonwerbung

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden