Festnetz: Rechte laut Vertrag und bei Störungen
Von: Verbraucherzentrale Bayern e. V.
In diesem Beitrag finden Sie
- Anspruch auf einen Telefonanschluss
- Was muss im Telefonvertrag stehen?
- Welche Rechte habe ich bei Störungen des Telefonanschlusses?
- Umzug und Sonderkündigungsrecht
Anspruch auf einen Telefonanschluss
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenen und ausreichenden Telekommunikationsdienstleistungen flächendeckend zu gewährleisten. Jeder Bürger hat danach einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz und einen Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort (Festnetzanschluss).
Damit diese Verpflichtung tatsächlich umgesetzt wird, kann der Staat Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung die Verpflichtung auferlegen, Festnetzanschlüsse als Universaldienstleistungen anzubieten.
Die Deutsche Telekom erbringt diese Grundversorgung zurzeit freiwillig. Das Unternehmen ist daher verpflichtet, mit jedem Bundesbürger, der einen Festnetzanschluss haben möchte, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen (Kontrahierungszwang). Gegenüber anderen Anbietern besteht hingegen kein Anspruch auf einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz.
Einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internet- oder Mobilfunkanschluss gewährt ab Dezember 2021 § 156 Abs. 1 TKG in Verbindung mit § 157 Abs. 2, wodurch eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe gewährleistet werden soll.
Was muss im Telefonvertrag stehen?
Bei Festnetzverträgen handelt es sich um sogenannte gemischt-typische Verträge, weil sie keinem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Vertragstyp alleine zugeordnet werden können. So hat ein Festnetzvertrag in der Regel verschiedene Vertragsinhalte. Die wichtigste Leistung ist die Freischaltung zum allgemeinen Netzzugang. Ohne Netzzugang kann schließlich nicht telefoniert werden. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die Telefonverbindungen störungsfrei herzustellen. Als weitere Leistung kommt das Überlassen von Endgeräten (z. B. TAE-Anschlussdose, Telefon) und der Telefonleitung zur Nutzung in Betracht. Meist bietet der Telekommunikationsanbieter all diese Leistungen standardmäßig nebeneinander an.
Die meisten Festnetzverträge bestehen mit der Deutschen Telekom GmbH. Mittlerweile bieten aber auch Kabelanbieter, wie z.B. Vodafone Kabel Deutschland, oder Mobilfunkanbieter, wie z.B. Vodafone oder O2, Festnetznummern an. Es handelt sich dabei jedoch nicht um klassische Festnetzanschlüsse, sondern um alternative Anschlüsse über das TV-Kabel oder über das Mobilfunknetz.
Welche Rechte habe ich bei Störungen des Telefonanschlusses?
Durch den Vertrag werden beide Vertragsparteien verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarte monatliche Gebühr und die Verbindungsentgelte zu zahlen. Der Anbieter ist verpflichtet, einen funktionierenden Festnetzanschluss zur Verfügung zu stellen. Im Falle von Vertragsstörungen steht beiden Vertragsparteien gegebenenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB zu. Vor einer außerordentlichen Kündigung bedarf es grundsätzlich einer Aufforderung zur Behebung der Störung samt Fristsetzung.
Umzug und Sonderkündigungsrecht
Gemäß § 60 Abs. 1 TKG können Verbraucher Ihren Vertrag ohne Änderungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Kann der Festnetzanschluss an dem neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht nach Abs. 2. Eine Mitnahme der Rufnummer ist im Falle einer geografischen Bindung der Rufnummer gemäß § 59 Abs. 5 Nr. 2 TKG aber nur an bestimmte Standorte möglich.
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