You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Recht >> 
  • Telefon

Die Bundesnetzagentur: Anlaufstelle im Bereich Telekommunikation

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Haben Sie Ärger beim Anbieterwechsel oder Probleme mit unerlaubten Werbeanrufen? Benötigen Sie aktuelle Informationen zu Änderungen auf dem Telekommunikationsmarkt? Brauchen Sie Ratschläge und Hilfe im Umgang mit Ihrem Telekommunikationsanbieter? In vielen Fällen steht die Bundesnetzagentur dem Verbraucher mit Rat und Tat zur Seite. In dem folgenden Artikel werden die Behörde und ihre Aufgaben auf dem Telekommunikationsmarkt vorgestellt.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Die Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • Sachgebiete der BNetzA
  • Aufgaben der BNetzA
  • Aufgaben im Telekommunikationsbereich
  • Verbraucherservice Telekommunikation
  • Schlichtungsstelle Telekommunikation
  • Digital Services Koordinator

Die Bundesnetzagentur

Die Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz "Bundesnetzagentur" (BNetzA), www.bundesnetzagentur.de, ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Sie ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelt und sitzt in Bonn. Die Agentur ist aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation hervorgegangen und wurde 2005 in die Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) umbenannt.

Sachgebiete der BNetzA

Die Behörde ist für den Wettbewerb auf fünf Netzmärkten verantwortlich. Es handelt sich um die Märkte für Elektrizität und Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.

Aufgaben der BNetzA

Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde. Sie soll einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb sowie den Zugang zu den Netzen gewährleisten. Eine ihrer zentralen Aufgaben besteht darin, für die Einhaltung der bestehenden Gesetze zu sorgen. Dazu zählen insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Postgesetz (PostG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Digital Services Act. Zur Durchsetzung ihrer Regulierungsziele ist die Bundesnetzagentur mit wirksamen Verfahren und Instrumenten ausgestattet worden. Hierzu zählen zum Beispiel Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten.

Auch der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Anliegen der Bundesnetzagentur. Auf ihrer Internetseite informiert sie Verbraucher über deren Rechte und mögliche Schlichtungsverfahren.

Verbraucherservice Post

Verbraucherservice Energie

Aufgaben im Bereich Digitales und Telekommunikation

Im Bereich Digitales und Kommunikation hat die Bundesnetzagentur vielfältige Aufgaben. Die Behörde ist nicht nur für einen chancengleichen Wettbewerb und die Einhaltung der Vorschriften des TKG verantwortlich. Sie gewährleistet auch die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen. Daneben hat sie für eine effiziente und störungsfreie Nutzung von Funk-Frequenzen sorgen.

Zum Aufgabengebiet der Agentur gehört ferner die Verwaltung von Rufnummern und Frequenzen. Auch die Verfolgung eines Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung gehört zu ihren Aufgaben. Letztlich ist die Bundesnetzagentur auch ein wichtiger Ansprechpartner für Endkunden zu Fragen zum Telekommunikationsmarkt. Seit 14.05.2024 ist die Bundesnetzagentur zudem Digital Services Koordinator und damit die zentrale Plattformaufsicht in Deutschland.

Verbraucherservice Telekommunikation

Damit sich der Verbraucher auf dem stetig wandelnden Telekommunikationsmarkt zurechtfindet, bietet die Bundesnetzagentur Endkunden einen Verbraucherservice an, der Anfragen oder Beschwerden beantwortet. An diesen können sich die Verbraucher im jeweiligen Kontaktformular wenden.

Verbraucherservice Telekommunikation

Auf der Internetseite der Agentur findet der Verbraucher zahlreiche Informationen zumTelekommunikationsmarkt, zu Vertragsfragen und Rechnungsangelegenheiten, zu Gesetzesänderungen und aktuellen Themen. Zu häufig nachgefragten Themen wie dem Anbieterwechsel, dem Rufnummernmissbrauch oder der unerlaubten Telefonwerbung werden dem Verbraucher Themenblätter mit Informationen zur Verfügung gestellt.

Daneben haben Verbraucher die Möglichkeit, sich zu bestimmten Themen direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. Über ein Beschwerdeformular können Verbraucher beispielsweise Probleme beim Anbieterwechsel melden. Die Agentur versucht dann im Einzelfall, eine Lösung mit dem Anbieter zu finden.

Der Verbraucher hat auch Gelegenheit, der Behörde unerlaubte Werbeanrufe und den Rufnummernmissbrauch mitzuteilen. Er erfährt zudem, welche Maßnahmen bereits eingeleitet wurden.

Schlichtungsstelle Telekommunikation

Wer der Auffassung ist, dass der Telekommunikationsanbieter kundenschützende Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz oder Vorschriften der EU-Roaming-Verordnung verletzt, kann sich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation wenden. Die Bundesnetzagentur hat die Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbelegung eingerichtet.

Schlichtungsstelle Telekommunikation

Handelt es sich jedoch um Fragen oder Beschwerden zum Vertrag oder zu einem Leistungsangebot des Telekommunikationsanbieters, muss sich der Verbraucher an die zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. In diesem Fall kann kein Schlichtungsverfahren beantragt werden.

Mehr zum Thema

  • www.bundesnetzagentur.de
  • Verbraucherservice Energie
  • Verbraucherservice Post
  • Fachthema Eisenbahnen
  • Verbraucherservice Digitales und Telekommunikation
  • Schlichtungsstelle Telekommunikation

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 30.06.2024
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Festnetzverträge
  • Handyverträge
  • Prepaid-Handyverträge
  • Roaming: Mit dem Handy im Ausland
  • Telefonvertrag bei Umzug und Anbieterwechsel
  • Telefonrechnung: Was sie beinhaltet und wie man sie beanstanden kann
  • DSL und Breitbandzugänge: Glasfaser, Mobilfunk und Kabel
  • Sonderrufnummern und Mehrwertdienste
  • Wichtige Begriffe rund ums Telefonieren
  • Die Bundesnetzagentur als Anlaufstelle für Telekommunikation
  • Telefonwerbung

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden