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Funktionelle Lebensmittel

Von: Dr. Wolfgang Schmid - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Funktionelle Lebensmittel werden damit beworben, dass sie förderlich für die Gesundheit sind. So soll probiotischer Joghurt gut für die Verdauung sein, manche Säfte sollen sogar das Krebsrisiko verringern. Doch gibt es diese positiven Effekte wirklich? Und ist diese Art von Werbung rechtlich zulässig? Die Lebensmittelüberwachung überprüft dies regelmäßig und hat bereits einige Produkte vom Markt genommen.

Der LGL-Beitrag beinhaltet folgende Themen

  • Funktionelle Lebensmittel – Was ist darunter zu verstehen?
  • Welche Stellung nehmen Funktionelle Lebensmittel am Markt ein?
  • Welche rechtlichen Anforderungen müssen Funktionelle Lebensmittel erfüllen?
  • Was macht die Lebensmittelüberwachung?
  • Erfahrungen aus der Lebensmittelüberwachung
  • Fazit und Ausblick aus Sicht der Lebensmittelüberwachung

Funktionelle Lebensmittel - Was ist darunter zu verstehen?

Funktionelle Lebensmittel sind keine Nährstoffkonzentrate wie Nahrungsergänzungsmittel, sondern gelangen in typischen Lebensmittelformen in den Handel.

Der Begriff "Funktionelle Lebensmittel" ist rechtlich nicht definiert. Deshalb können sie sowohl als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, wie z. B. probiotischer Joghurt, als auch als diätetisches Lebensmittel, wie z. B. mit Pflanzensterinen angereicherte Margarine, auf dem deutschen Markt angetroffen werden. Pflanzensterine sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe und gehören zur chemischen Gruppe der Sterine. Sie sind dem nur im tierischen Bereich vorkommenden Cholesterin chemisch verwandt. Mit Phytosterinen angereicherte Lebensmittel sind speziell für die Ernährung von Personen mit einem erhöhten Cholesterinwert bestimmt. Für gesunde Verbraucher sind sie ungeeignet.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit unter folgendem Link
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/technologien/funktionelle_lebensmittel/index.htm

Weitere Themen

  • Energy Drinks
  • Chinin in Getränken
  • Kaffee

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Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 21.08.2019
Autor: Dr. Wolfgang Schmid - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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