Urheberrechte im Internet: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Von: Referat 32 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Achtung: Es bestehen fast immer Urheberrechte!
- Das Recht zur Privatkopie
- Privatkopien von Software
- Gebrauchte Software und Produkt-Schlüssel (Product Keys)
- Upload von urheberrechtlich geschützten Werken und Memes
- Kopierschutz
- Konsequenzen eines Verstoßes
Achtung: Es bestehen fast immer Urheberrechte!
Filme, Musik, Bilder, Texte oder Computerprogramme haben regelmäßig einen Schöpfer, dem an diesen Werken das Urheberrecht zusteht. Zu diesem Recht gehört auch, das Werk wirtschaftlich zu nutzen. Insbesondere im Internet ist die Gefahr aufgrund der technischen Möglichkeiten groß, das Urheberrecht eines anderen zu verletzten. Dies ist zum einen illegal, zum anderen kann es teuer werden.Was erlaubt ist und was nicht, das ist nicht immer einfach festzustellen. Vieles ist rechtlich auch noch nicht vollständig geklärt. Hält man sich an folgende Regeln, ist man aber auf der sicheren Seite:
Das Recht zur Privatkopie
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (Privatkopie) sind nach § 53 Urhebergesetz zulässig. Man darf also für den privaten Gebrauch Kopien von CD, MP 3-files, Rundfunkprogrammen oder ähnlichem herstellen. Allerdings gelten dafür zwei wesentliche Voraussetzungen:
- Die Quelle darf nicht mit einem wirksamen technischen Kopierschutz versehen sein und
- die Quelle muss legal sein, d. h. die Vorlage darf nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt und offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Das bedeutet, dass z. B. von käuflich erworbenen CDs, eine Kopie hergestellt werden darf. Dies bedeutet aber auch, dass kostenlose Downloads im Internet von offensichtlich urheberrechtlich geschütztem Material gefährlich sind.
Finden sich auf einer Internet-Plattform z. B. MP 3-files, die zum kostenlosen Download angeboten werden, spricht vieles dafür, dass diese Quelle rechtswidrig ist. Denn weder „Madonna“ noch „Tokio Hotel“ werden es gerne sehen, wenn ihre Titel im Internet kostenlos heruntergeladen werden können. Sie werden dieser kostenlosen Nutzung daher nicht zugestimmt haben. Auf der sicheren Seite ist man hier, wenn man Downloads von einer der bekannten Internet-Seiten vornimmt, die eine Vergütung für das Herunterladen verlangen.
Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch ein „bloßes“ Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten unzulässig ist, wenn diese aus einer offensichtlich nicht legalen Quelle stammen.
Privatkopien von Software
Eine Privatkopie von Software ist nicht erlaubt. Angefertigt werden darf allerdings eine Sicherungskopie. Liefert der Verkäufer eine Sicherungskopie bereits mit, darf keine weitere Sicherungskopie gefertigt werden.
Gebrauchte Software und Produkt-Schlüssel (Product Keys)
Vorsicht ist beim Kauf gebrauchter Software geboten. Hier ist darauf zu achten, dass nicht nur der sog. Produkt-Schlüssel, sondern auch die dazu gehörige Software-Lizenz verkauft und übertragen wird. Näheres lesen Sie im Artikel zum Softwarezweitmarkt.
Upload von urheberrechtlich geschützten Werken und Memes
Wer Filme, Musikvideos oder Bilder auf entsprechenden Plattformen (z.B. youtube) oder in sozialen Netzwerken hochlädt, darf dies grundsätzlich nur, wenn diese Form der öffentlichen Wiedergabe vom Berechtigten gestattet wurde. Die Plattformen und sozialen Netzwerke werden künftig stärker gegenüber den Urhebern in der Verantwortung stehen und prüfen, ob für die Veröffentlichung eine entsprechende Lizenz besteht („Upload-Filter“).
Wird das urheberrechtlich geschützte Werk bearbeitet und zum Beispiel als Karikatur, Parodie oder Pastiche (künstlerisches Zitat) hochgeladen, kann dies auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers zulässig sein.
Kopierschutz muss beachtet werden
Einen wirksamen Kopierschutz darf man nicht umgehen. Daran ändert auch das Ziel nichts, eine ansonsten zulässige Privatkopie herzustellen.
Konsequenzen eines Verstoßes gegen Urheberrechte im Netz
Unerlaubte Downloads z. B. von Musiktiteln können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtliche Werkzeuge sind Unterlassungserklärung und Abmahnung. Hat man im Internet etwas illegal down- oder upgeloadet, so sind die Urheberrechtsinhaber mittlerweile sehr gut darin, den Täter zu ermitteln und Unterlassungserklärungen und Abmahnungen zu versenden.
Fotonachweis:
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- Zum Artikel Streamen und Filesharing im Internet: Was Nutzer beachten müssen
- Zum Artikel Abmahnungen für Rechtsvergehen im Internet
- www.saferinternet.at Weitere Infos zu Urheberrechten im Internet
- www.klicksafe.deWeitere Infos zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten
- GEMA- Ein Überblick über die bekannteste Verwertungsgesellschaft (Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.)
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