Heizen mit Holz: Wie finde ich den passenden Ofen?
Von: Ref. 74 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Darf ich einen Ofen installieren?
- Verbrennungstechnik: Diese gesetzlichen Anforderungen gelten
- Kauf eines neuen Ofens: Welcher ist der richtige?
Darf ich einen Ofen installieren?
Bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Ofen zu kaufen, empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Kaminkehrer oder einer Kaminkehrerin. Dadurch kann vermieden werden, dass die sogenannte „Feuerungsanlage für feste Brennstoffe“ (Ofen) nicht durch den Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin abgenommen wird. In dem Gespräch werden folgende Punkte abgeklärt:
- Ist die Abgasanlage für den Betrieb einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe geeignet (Brandsicherheit, ausreichender Abzug der Abgase)?
- Können die Abgase so abgeführt werden, dass sich die Nachbarinnen und Nachbarn nicht gestört fühlen?
Wichtig zu wissen: Je nach Gebäudeanordnung und Entfernung der Nachbargebäude zum Schornstein, kann der Geruch durch den Betrieb eines Ofens störend sein. Überschreitet die Höhe der Schornsteinmündung in einem Umkreis von 15 Metern die Fenster von Nachbarge-bäuden um nicht mehr als einen Meter, ist der Betrieb von Festbrennstofffeuerungen generell verboten.
Einige Städte, wie beispielsweise München, haben eine Brennstoffverordnung, die unter anderem festlegt, dass bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. In manchen Kommunen gibt es sogenannte "Verbrennungsverbote". Das sind Vorschriften, die zum Schutze vor Umweltgefahren durch Luftverunreinigung verbieten, dass bestimmte Stoffe verbrannt werden. Diese geben z. B. einem Fernwärmeanschluss den Vorrang.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gemeinde, ob Sie von einer solchen Regelung betroffen sind.
Verbrennungstechnik: Diese gesetzlichen Anforderungen gelten
Bei Neuanschaffung einer Holzfeuerungsanlage sollten Sie moderne Verbrennungstechnik bevorzugen. Das bedeutet, dass sie mit hoher Effizienz und sehr sauber verbrennen.
In der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) sind die Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt. Darunter fallen Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kamin- und Kachelöfen sowie Heizungskessel für feste Brennstoffe und auch kleine Öl- und Gasheizkessel.
Für alle ab dem 01.01.2015 errichtete Anlagen für feste Brennstoffe gilt: die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV müssen eingehalten werden. Entsprechende Nachweise sollten beim Kauf des Geräts beiliegen und müssen zur Abnahme der Anlage dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. der Bezirksschornsteinfegerin vorgelegt werden.
Gebrauchte Öfen: Das ist zu beachten
Wenn Sie sich für einen gebrauchten Ofen interessieren, ist es wichtig, vorab zu prüfen, ob die ausgewählte Feuerstätte den oben genannten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das können Sie z. B. in der Ofendatenbank recherchieren.
Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen je nach dem Jahr der Errichtung ab einem festgelegten Zeitpunkt nur weiter-betrieben werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Weitere Informationen zu den Regelungen für neu errichtete und bestehende Öfen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Umweltministeriums.
Seit dem 01.01.2020 bzw. 01.01.2022 gelten europaweit auch die Anforderungen der Ökode-sign-Verordnungen für Festbrennstoffkessel bzw. Einzelraumheizgeräte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Schornsteine: Das ist bei Höhen und Abständen zu beachten
Die 1. BImSchV enthält auch Regelungen zu Schornsteinhöhen und -abständen. Am 01.01.2022 sind für die Schornsteine von neu errichteten Festbrennstofffeuerungen, wie Kamin- und Kachelöfen oder Pelletheizungen neue Vorschriften in Kraft getreten. Demnach müssen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31.12.2021 errichtet werden, einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Damit soll die Belastung der Außenluft verringert und so die Luftqualität insbesondere bei enger Bebauung in Wohngebieten, bei Hanglage einer Wohnsiedlung oder aber auch bei besonderen Witterungsbedingungen (z. B. Inversionswetterlagen im Winter) besser geschützt werden.
Effektiv und umweltfreundlich mit Holz heizen
Um das Heizen mit Holz bei Kamin- und Kachelöfen umweltverträglicher zu gestalten, können Sie folgendes beachten:
- Ofen vor Beginn der Heizperiode überprüfen lassen
- Leistung des Ofens sollte zum Wärmebedarf des Aufstellraums passen
- Moderne Anlagen heizen effektiver und umweltfreundlicher
- Alte Anlagen müssen nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, wenn sie am Stichtag bestimmte Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten
Weitere Informationen zum umweltverträglichen Heizen mit Holz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) weitere hilfreiche Tipps.
Ansprechpartner
- Emissionen: Umweltschutzbehörde vor Ort wie das Ordnungsamt.
- Umsetzung von Vorschriften für Holzfeuerungen: Schornsteinfegerhandwerk.
- Betrieb von Öfen: Schornsteinfegerhandwerk, Ofenbauerhandwerk oder Energieberater
Kauf eines neuen Ofens: Welcher ist der richtige?
Vor dem Kauf eines Ofens sollten Sie sich von Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger oder einem Heizungsbauunternehmen beraten lassen. Dabei können Sie klären, welche Größe und Heizkraft des Ofens auf Basis der Größe des zu beheizenden Raumes sinnvoll ust. Ein Ofen mit zu groß gewählter Nennwärmeleistung kann den Aufstellraum leicht überhitzen und so den Wohnkomfort schmälern.
- Der Ofen sollte zum Einsatzzweck passen. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Ofentyp sollten Sie wissen, wie häufig Sie das Gerät betreiben wollen.
- Die Art der Wärmeabgabe ist je nach Ofentyp verschieden. Auch hier gilt: Lassen Sie sich vorab beraten, um später Freude mit dem gewählten Heizsystem zu haben!
- Bei der Brennstoffwahl sollten Sie vorab klären, ob die Voraussetzungen für die richtige Lagerung, zum Beispiel von Scheitholz, gegeben sind.
- Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2022 für neu errichtete Anlagen die oben erwähnten neuen Anforderungen an die Schornsteine gelten. Auch zu dieser Frage ist Ihr/-e Kaminkehrer/-in bzw. Schornsteinfeger/-in ein/-e geeignete/-r Ansprechpartner/-in vor Ort.
Die Planung und Errichtung der Feuerstatte sollte immer vom Fachbetrieb durchgeführt werden!
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