Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

neues Piktogramm "Gesundheitsgefahr"

Neue Chemikalienkennzeichnung "GHS"
Global Harmonisiertes System

Weltweit gab es bisher unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Und unterschiedliche Behandlung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern.
Zum Beispiel galten Stoffe, die in der EU, Australien, Malaysia und Thailand als gesundheitsschädlich eingestuft waren, in den USA, Kanada und Japan bereits als giftig. Hingegen in Indien als nicht-giftig und in China gar als nicht gefährlich.

Vorteile durch die Veränderungen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Bisherige Unterschiede in der Einstufung von Chemikalien, deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern, den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern sowie dem Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Hierdurch können gleiche Sicherheitsstandards für Stoffe und Gemische erreicht werden. Ein weiterer großer Vorteil ist die daraus folgende Handlungserleichterung im globalen Warenverkehr.
Die Grundlagen für die Erreichung dieses Ziels wurden bereits 1992 mit der Agenda 21 gelegt.

neues Piktogramm "Ausrufezeichen" auf Plakat "Farbrausch"

GHS – Globally Harmonized System

Um diese weltweite Vereinheitlichung zu erreichen, trat am 20. Januar 2009 die EG-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft (1272/2008/EG).

Durch diese werden die „Stoff-Richtlinie“ (67/548/EWG) und die „Zubereitungs-Richtlinie“ (1999/45/EG) stufenweise durch das „global harmonisierte System“ (GHS) ersetzt und die REACH-Verordnung entsprechend angepasst.

Die GHS- oder CLP- Verordnung (globally harmonized system of classification, labelling and packaging of substances and mixtures) 1272/2008/EG gilt prinzipiell für

  • alle gefährlichen Stoffe und Gemische (nicht für Erzeugnisse)
  • im kompletten Lebenszyklus
  • für alle Zielgruppen (Verbraucher, Arbeitnehmer und so weiter).

Hierbei gibt es Übergangsregelungen für den EU-Raum:

  • Für Stoffe gelten ab 1. Dezember 2010 die Titel II (Gefahreneinstufung), III (Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung) und IV (Verpackung).
  • Für Gemische gilt dies ab dem 1. Juni 2015.

Allerdings ist eine parallele Kennzeichnung nach der alten und neuen Verordnung im Übergangszeitraum verboten. Das heißt, man muss sich für eine Kennzeichnung entscheiden.

Was sind nun die wichtigsten Änderungen?

neues Piktogramm "Gasflasche"

Einerseits werden die gewohnten Gefahrensymbole in sogenannte Piktogramme geändert. Die Abbildungen auf orangefarbenem Hintergrund sind jetzt – angepasst an die Transportsymbole – in einem auf die Spitze gestelltem Quadrat mit rotem Rand auf weißem Hintergrund dargestellt.

Bei einigen Piktogrammen gibt es lediglich eine optische Überarbeitung.

Drei völlig neue Piktogramme kommen dazu:

  • die Gasflasche
  • das Ausrufezeichen
  • das Piktogramm für Gesundheitsgefahren

Was sie im Einzelnen aussagen, erfahren Sie in der neuen Website zur Chemikalienkennzeichnung.

Neu sind außerdem zwei Signalwörter:

  • ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
  • GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt

Eines der bisher verwendeten Symbole entfällt völlig:
das schwarze Andreaskreuz im orangefarbenen Feld.

An seine Stelle tritt – je nach Gefahreneinstufung – das Piktogramm „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“ und in Ausnahmefällen sogar der „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.

Auch werden Stoffe und Gemische schärfer eingestuft als bisher.
Zum Beispiel diejenigen, die bei akuter oraler Toxizität eine LD50 zwischen 200 und 300 mg/kg Körpergewicht besitzen und als gesundheitsschädlich galten, werden jetzt als toxisch der Kategorie 3 eingestuft und mit dem Totenkopfpiktogramm gekennzeichnet.
Andererseits entfallen die R- (Risk) und S- (Safety) Sätze. Diese werden durch kodierte H- (Hazard Statement) und P-Sätze (Precautionary Statement) ersetzt (siehe folgende Abbildung).

H-Sätze (Hazard Statement) und P-Sätze (Precautory Statement
H-Sätze (Hazard Statement) und P-Sätze (Precautory Statement

Eine Gegenüberstellung von „alten“ und „neuen Zeichen“ finden Sie hier:

Gegenüberstellung von "alten" und "neuen" Zeichen
Gegenüberstellung von "alten" und "neuen" Zeichen

Website und Wanderausstellung zur Chemikalienkennzeichnung

Um leichtverständlich auf die Neuerungen aufmerksam zu machen, konzipierte das LGL im Auftrag des Bayerischen Arbeits-Ministeriums eine Wanderausstellung sowie den Internetauftritt "Schutzschild.Bayern.de". Diese soll nachdrücklich für die von den verschiedenen Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren sensibilisieren!

Die Ausstellung „Schutzschild – Die neu(e)n Zeichen für ihre Sicherheit“ gliedert sich in drei Teile:

  1. Allgemeines zur neuen Kennzeichnung mit einer Gegenüberstellung „Was ist anders, was ist neu“.
  2. Der Mittelteil erklärt auf jeweils zwei Postern die neuen Kennzeichen, die Piktogramme genannt werden. Dabei dient ein Poster als Blickfang (siehe auch Bild "Farbrausch"). Auf dem zweiten wird möglichst einfach erläutert, was das jeweilige Piktogramm bedeutet, welche Gefahren von so gekennzeichneten Produkten ausgehen und wie man sich vor ihnen schützen kann.
  3. Der Schlussteil mit der Überschrift „Das kann sich doch keiner merken – stimmt“, verweist auf die parallel dazu erstellte Broschüre, die die Ausstellung dokumentiert.
    Die Ausstellung wurde im Februar 2010 im Deutschen Museum eröffnet, verblieb dort einige Wochen und ging dann auf Wanderschaft durch ganz Bayern.

Auf der Website – www.schutzschild.bayern.de – können darüber hinaus tiefer gehende Informationen abgerufen werden.