
Weltweit gab es bisher unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Und unterschiedliche Behandlung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern.
Zum Beispiel galten Stoffe, die in der EU, Australien, Malaysia und Thailand als gesundheitsschädlich eingestuft waren, in den USA, Kanada und Japan bereits als giftig. Hingegen in Indien als nicht-giftig und in China gar als nicht gefährlich.
Das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bildet die Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.
Bisherige Unterschiede in der Einstufung von Chemikalien, deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern, den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern sowie dem Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben. Hierdurch können gleiche Sicherheitsstandards für Stoffe und Gemische erreicht werden. Ein weiterer großer Vorteil ist die daraus folgende Handlungserleichterung im globalen Warenverkehr.
Die Grundlagen für die Erreichung dieses Ziels wurden bereits 1992 mit der Agenda 21 gelegt.

Um diese weltweite Vereinheitlichung zu erreichen, trat am 20. Januar 2009 die EG-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen in Kraft (1272/2008/EG).
Durch diese werden die „Stoff-Richtlinie“ (67/548/EWG) und die „Zubereitungs-Richtlinie“ (1999/45/EG) stufenweise durch das „global harmonisierte System“ (GHS) ersetzt und die REACH-Verordnung entsprechend angepasst.
Die GHS- oder CLP- Verordnung (globally harmonized system of classification, labelling and packaging of substances and mixtures) 1272/2008/EG gilt prinzipiell für
Hierbei gibt es Übergangsregelungen für den EU-Raum:
Allerdings ist eine parallele Kennzeichnung nach der alten und neuen Verordnung im Übergangszeitraum verboten. Das heißt, man muss sich für eine Kennzeichnung entscheiden.

Einerseits werden die gewohnten Gefahrensymbole in sogenannte Piktogramme geändert. Die Abbildungen auf orangefarbenem Hintergrund sind jetzt – angepasst an die Transportsymbole – in einem auf die Spitze gestelltem Quadrat mit rotem Rand auf weißem Hintergrund dargestellt.
Bei einigen Piktogrammen gibt es lediglich eine optische Überarbeitung.
Drei völlig neue Piktogramme kommen dazu:
Was sie im Einzelnen aussagen, erfahren Sie in der neuen Website zur Chemikalienkennzeichnung.
Neu sind außerdem zwei Signalwörter:
Eines der bisher verwendeten Symbole entfällt völlig:
das schwarze Andreaskreuz im orangefarbenen Feld.
An seine Stelle tritt – je nach Gefahreneinstufung – das Piktogramm „Ätzwirkung“, „Gesundheitsgefahr“ oder „Ausrufezeichen“ und in Ausnahmefällen sogar der „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“.
Auch werden Stoffe und Gemische schärfer eingestuft als bisher.
Zum Beispiel diejenigen, die bei akuter oraler Toxizität eine LD50 zwischen 200 und 300 mg/kg Körpergewicht besitzen und als gesundheitsschädlich galten, werden jetzt als toxisch der Kategorie 3 eingestuft und mit dem Totenkopfpiktogramm gekennzeichnet.
Andererseits entfallen die R- (Risk) und S- (Safety) Sätze. Diese werden durch kodierte H- (Hazard Statement) und P-Sätze (Precautionary Statement) ersetzt (siehe folgende Abbildung).

Eine Gegenüberstellung von „alten“ und „neuen Zeichen“ finden Sie hier:

Um leichtverständlich auf die Neuerungen aufmerksam zu machen, konzipierte das LGL im Auftrag des Bayerischen Arbeits-Ministeriums eine Wanderausstellung sowie den Internetauftritt "Schutzschild.Bayern.de". Diese soll nachdrücklich für die von den verschiedenen Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren sensibilisieren!
Die Ausstellung „Schutzschild – Die neu(e)n Zeichen für ihre Sicherheit“ gliedert sich in drei Teile:
Auf der Website – www.schutzschild.bayern.de – können darüber hinaus tiefer gehende Informationen abgerufen werden.