Asbeste sind faserig ausgebildete Silikate, die in natürlichen mineralischen Gesteinen vorkommen.
Es gibt sechs Gruppen von kommerziell nutzbaren Asbesten. Der wirtschaftlich bedeutendste Asbest ist der Serpentin-Asbest (Chrysotil-Asbest), der rund 95 % der weltweiten Asbestproduktion ausmacht. Von den anderen fünf Gruppen sind lediglich Krokydolith-Asbest und Amosit-Asbest von Bedeutung. Die größten Asbestvorkommen befinden sich in Russland, Kanada und Südafrika.
Die einige Millimeter bis wenige Zentimeter langen Asbestfasern besitzen eine Vielzahl herausragender technischer Eigenschaften die man bereits im Altertum zu nutzen wusste. Schon der Name Asbest, der sich aus dem Griechischen asbestos ableitet und übersetzt soviel wie das „Unvergängliche“ heißt, sagt einiges über die Qualität dieses Materials aus. Mit Beginn der Industrialisierung Ende des neunzehnten Jahrhunderts begann die Nutzung der chemischen und physikalischen Eigenschaften in größerem Umfang. Die wichtigsten dieser Eigenschaften sind:
Asbest spleißt sich bei mechanischer Belastung zu immer feineren, mit bloßem Auge nicht mehr sichtbaren und nur wenigen tausendstel Millimeter großen Fasern auf. Diese gelangen über die Atemwege in die Lunge. Durch ihre Faserstruktur verhaken sie sich im Gewebe und sind durch ihre Resistenz für den menschlichen Körper nicht mehr abbaubar. Als Folge können Lungen- und Atemwegserkrankungen auftreten, wie z.B.:
Eine gesundheitliche Gefährdung von Asbest tritt nach heutigem Wissensstand lediglich durch Einatmen der in der Luft schwebenden Fasern über die Atemwege auf. Dabei kann die Latenzzeit (Zeitraum vom Einatmen bis zur Erkrankung) Jahrzehnte betragen.
Nachdem das Gefahrenpotential erkannt war, wurde Asbest ab Ende der 70er Jahre zunehmend durch andere Stoffe ersetzt. Seit 1993 dürfen asbesthaltige Produkte weder hergestellt noch eingesetzt werden. Der heutige Umgang mit asbesthaltigen Produkten beschränkt sich deshalb im Wesentlichen auf den fachgerechten Ausbau und die Entsorgung dieser Produkte.
Die asbesthaltigen Produkte werden dabei grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt:
Sie zeichnen sich durch einen geringen Asbestanteil (unter 15 Gewichtsprozent) und einen hohen Bindemittelanteil aus.
Beispiele für diese Gruppe sind alle zementgebundenen Asbestprodukte wie
Befinden sich eingebaute Asbestzementprodukte in gutem Zustand, besteht kein akuter Sanierungsbedarf.
Schwach gebundener Asbest ist gekennzeichnet durch einen hohen Asbestanteil (mehr als 60 Gewichtsprozent) und einer Rohdichte von unter 1000 kg/m³. Einsatz fanden schwachgebundene Asbestprodukte vor allem im Brandschutz, z.B. als:
Sind solche Produkte nicht in einwandfreiem Zustand, so ist eine Beurteilung durch einen Sachverständigen nach der Asbestrichtlinie erforderlich. Dieser legt abhängig vom Grad der Beschädigung das weitere Vorgehen fest.
Beim Verdacht auf Asbest ist immer eine sachkundige Person heranzuziehen. Als Anhaltspunkt bei der Beurteilung kann das Alter von Gebäuden und Produkten dienen. Man muss davon ausgehen, dass Asbest bis etwa 1990 verarbeitet worden ist.
Beim Abbau von Asbest sind die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für den Gefahrstoff Asbest (TRGS 519) zu beachten. Diese Arbeiten dürfen nur Firmen und Personen ausführen, die über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang und der Entsorgung von Asbest verfügen.
VERBOTEN beim Umgang mit Asbestprodukten ist:
Für Asbest gilt ein Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Gefahrstoffverordnung und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Im Klartext heißt das: Demontierte Asbestzementprodukte müssen in jedem Fall ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie dürfen weder längere Zeit gelagert, noch veräußert oder für andere Zwecke weiterverwendet werden (nicht einmal zum Abdecken eines Holzstapels).
Asbest zählt zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen. Die Entsorgung muss in staubdichter Form bei einer zugelassenen Deponie oder Annahmestelle erfolgen. Die Entsorgungsstellen sind beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der Stadtverwaltung zu erfragen.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Gewerbeaufsichtsämter an den jeweiligen Bezirksregierungen.