„Gefahrstoffe“ sind gefährliche Stoffe und Gemische (Mischungen aus mindestens zwei Stoffen), die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen, wie sie in § 3a des Chemikaliengesetzes (ChemG) oder im § 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert sind:
Gefahrstoffe sind nach § 19 Absatz 2 des ChemG auch:
Diese vier letztgenannten "Eigenschaften" führen nicht wie die weiter oben genannten zu einer Kennzeichnungspflicht, da sie nicht in der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 aufgeführt sind, die sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beschäftigt. Sie müssen aber im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden, welches den berufsmäßigen Verwender über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz informiert.
Nicht nur beruflich, auch im Haushalt kommen Verbraucher in Kontakt mit gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gemischen. So sind z. B. Geschirreiniger für Spülmaschinen im Regelfall als „reizend“, Abflussreiniger als „ätzend“ und viele Verdünnungsmittel als „gesundheitsschädlich“ eingestuft. Für den Verbraucher sind als gefährlich einzuordnende Stoffe oder Gemische leicht erkennbar an den neuen "GHS"-Piktogrammen (rot umrandete Rauten, verpflichtend seit 1.Dezember 2010 für alle neu in Verkehr gebrachten gefährlichen Stoffe, mögliche Alternative bis 1.6.2015 auch für Gemische) bzw. an den Gefahrensymbolen (orange-gelbe Quadrate mit schwarzen Symbolen, z. B. einer Flamme oder einem Andreaskreuz), anwendbar bis Ablauf der Übergangsfrist (1.6.2015).
HINWEIS:
Für bereits am Markt befindliche Produkte gibt es zum Abverkauf weitere Übergangsfristen. Für den Verbraucher bestehen mit beiden gesetzlichen Regelungen ausreichend Informationen für die sichere Handhabung gefährlicher Stoffe und Gemische zur Verfügung.
Derartige Verbraucherprodukte sind immer auch mit Hinweise auf die Gefahren, die von ihnen ausgehen, versehen. Zudem müssen im Regelfall Sicherheitsratschläge angegeben werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, mit den gefährlichen Zubereitungen sicher umzugehen ohne sich und andere zu gefährden.
Deshalb unser Appell an Sie als Verbraucher:
Lesen und beachten Sie die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge!