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Verbraucherschutz für Flüchtlinge aus der Ukraine: Hilfreiche Links

Захист прав споживачів для біженців з України: Корисні посиланняДо тексту українською мовою

Von: Referat 36, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Wie können Geflüchtete einen Handyvertrag abschließen? Wie ein Konto eröffnen oder Geld an Verwandte schicken? Wir haben eine Auswahl an hilfreichen Links zu Verbraucherfragen für Geflüchtete und Helfende zusammengestellt.

Symbolbild für Hilfe in der Ukrainekrise; Copyright Panthermedia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Hilfetelefon Bayern
  • Kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Help Ukraine Ticket & Co.
  • Von Banking bis Versicherung: Mehrsprachige Checkliste der Verbraucherzentrale
  • Geldtransfer und Bankkonto für Geflüchtete
  • Handyverträge: Was Geflüchtete beachten sollten
  • Rechtliches in englischer Sprache: Verträge schließen und kündigen
  • Sie brauchen Hilfe zu anderen Themen?

Hilfetelefon und digitale Angebote für Geflüchtete und Helfende

Für Menschen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg Hilfe benötigen oder anbieten wollen, hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern eine Anlaufstelle mit Hilfetelefon und Email-Kontaktmöglichkeit eingerichtet:

Telefon: 089 54497199
Email: kontakt@ukraine-hotline-bayern.de
Erreichbar: Montag bis Freitag von 8-20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10-14 Uhr
Web: https://www.ukraine-hotline-bayern.de/

Erste digitale Anlaufstelle für Menschen aus der Ukraine ist das Hilfeportal des Bundesinnenministeriums www.germany4ukraine.de

Kostenlos mit der Bahn fahren: Help Ukraine Ticket

Die Deutsche Bahn (DB) ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine die kostenlose Einreise nach Deutschland. Detaillierte Infos in ukrainischer und englischer Sprache unter:

https://www.bahn.de/info/helpukraine

Von Banking bis Versicherung: Mehrsprachige Checkliste der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bayern hält Informationen für Flüchtlinge zu wichtigen Alltagsthemen wie Versicherungen, Mobilfunk, Onlineshopping, Wohnen und Lebensmittel bereit. Die Informationen stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Auf einer zentralen Infoseite finden Betroffene zusätzlich Musterbriefe für Anträge und Arbeitshilfen für Flüchtlingshelfer zum Download.

Geldtransfer und Bankkonto für Geflüchtete

Neu in Deutschland Angekommene können übergangsweise auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Auf der Infoseite der Verbraucherzentralen werden die Grundsätze zusammengefasst.

Geflüchtete ohne deutsches Konto können die Möglichkeiten des Geldtransfers nutzen. Was dabei zu beachten ist, wird im Artikel „Geldtransferdienste können sehr teuer werden“ (VZ Bayern) erklärt.

Handyverträge: Was Geflüchtete beachten sollten

Das Smartphone ist für viele Geflüchtete unerlässlich. Sie können damit nicht nur Kontakt zu Menschen im Heimatland halten, sondern Hilfsangebote und Informationen im Internet recherchieren. Ein großer Teil der ehrenamtlichen Unterstützung und Vernetzung vor Ort funktioniert zudem über Messenger Dienste.

  • Worauf Geflüchtete bei Verträgen und Tarifen achten sollten, hat die Verbraucherzentrale Bayern zusammengefasst.

  • Rechtliches zu Mobilfunkverträgen lesen Sie im Artikel „Mobilfunkverträge: Wissenswertes zu Tarifen, Laufzeit und Kündigung“ auf unserem Verbraucherportal.

Rechtliches: Verträge schließen und kündigen

Wie funktioniert das deutsche Rechtssystem? Die Antwort gibt das Bayerische Justizministerium auf seiner Service-Webseite für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber in deutscher und englischer Sprache. Die Seite beinhaltet auch ein Erklärvideo zum Thema "Verträge schließen – einhalten – kündigen. So funktioniert das deutsche Zivilrecht."

Kostenlose Beratung für Helfende zu Fragen des Verbraucherschutzes

Kostenlose Beratungen für Ukraine-Helfer/-innen und Helfer zu Verbraucherschutzfragen von Geflüchteten bietet der VerbraucherService Bayern an. Termine können an allen Standorten des Verbraucherschutzverbands vereinbart werden. Beraten wird je nach Wunsch in Präsenz, telefonisch oder per Video.

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Kostenlose Beratung mit Dolmetscher für Geflüchtete in jeder Sprache an. Bei Fragen zu Verträgen und Reklamationen aus den Bereichen Versicherungen, Telekommunikation und Internet, Rundfunkbeitrag, Girokonten oder Verbraucherrechten schreiben Sie eine E-Mail an gefluechtete@vzbayern.de

Sie brauchen Hilfe bei anderen Themen?

  • Informationen zu Einreise und Aufenthalt: „Handbook Germany“ auf Ukrainisch und Russisch
  • Unterkunft, Dolmetscher, Registrierung und Spenden: Ukraine-Hilfe-Webseite des Bayerischen Innenministeriums, auch auf Ukrainisch
  • Gesundheitsversorgung: „Geflüchtete aus der Ukraine: Was gilt bei der Gesundheitsversorgung?“
  • Für Helferinnen und Helfer: Merkblatt zur privaten Aufnahme und der damit verbundenen Bürokratie (Sozialreferat München)
  • Arbeit und Bewerbung: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. bietet einen kostenfreien Ratgeber mit Wissenswertem rund um die Arbeitssuche und Bewerbung für Geflüchtete und Asylsuchende an.

Mehr zum Thema

  • Neu in Deutschland: Was Flüchtlinge aus der Ukraine beachten sollten (Verbraucherzentrale Bayern)
  • Auskunft und Beratung: An wen können Sie sich in Verbraucherbelangen wenden?

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.


Stand: 16.05.2025
Autor: Referat 36 - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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  • International Roaming: Mit dem Handy im Ausland telefonieren

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  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
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