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Sonstige Informationsquellen zur technisch-chemischen Produktsicherheit

  • Datenbanken im Chemiebereich, insbesondere über Gefahrstoffe
  • Organisationen und Regelwerke für Normung und Standardisierung

Anlaufstellen

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist eine organisatorisch selbstständige wissenschaftlich - technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
Die BAuA ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) orientieren sich gemäß der ihr übertragenen Aufgaben am Grundanliegen der Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Deutsches Institut für Normung (DIN)
Vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Im DIN treffen sich Hersteller, Handel, Verbraucher, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Wissenschaft, technische Überwachung und Staatum den Stand der Technik zu ermitteln und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse in Deutschen Normen niederzuschreiben.

Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) besteht seit Anfang 1994 und hat die Aufgabe, die Normungsarbeit zu beobachten und die Belange des Arbeitsschutzes gegenüber der Normung zur Geltung zu bringen.

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) nimmt als ein koordinierendes Gremium der Länder nachfolgende Aufgaben wahr.

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
ist zuständig für die Akkreditierung und Überwachung von zugelassenen Stellen, die im Vollzug des europäischen Gemeinschaftsrechts sowie des nationalen Rechts die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen (GPSG) überprüfen und zertifizieren. Weiterhin ist die ZLS für die Akkreditierung der zugelassenen Überwachungsstellen nach Betriebssicherheitsverordnung zuständig. Die ZLS nimmt diese Aufgabe auf der Grundlage eines Staatsvertrages für alle Bundesländer wahr; sie ist dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zugeordnet.

Übersicht der notifizierten Stellen (Notified Bodies) in der EU

Institutionen in Deutschland zur Kindersicherheit
Im Rahmen eines Kooperationsprojekts mit der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 2005 eine Aktualisierungserhebung der Medien, Aktionen und Maßnahmen der Fachdatenbank „Prävention von Kinderunfällen in Deutschland“ durchgeführt. Die Datenbank gibt einen strukturierten Überblick, welche Institutionen in welchen Bereichen der Kinderunfallprävention in Deutschland aktiv sind und welche Angebote für welche Zielgruppen vorhanden sind.

Bayerische Gewerbeaufsicht

Staatliche Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Ansprechpartner im Umweltschutz, Arbeitsschutz und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg

Landesgewerbeanstalt Bayern(LGA)

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Hier erhalten Sie Hinweise über die aktuellen Prüf- und Beurteilungsgrundlagen für Möbel. Hersteller, die das RAL-Gütezeichen führen wollen, müssen diese konsequent einhalten.

Umweltmedizinisches Informationsforum (UMINFO)
Zugang zu Fachnetzen für Umweltmedizin, Allergologie, Pädiatrie, Dermatolgie und den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V."

Zeitschriften und online-Magazine


  • Stiftung Warentest
  • Ökotest
  • Selbst ist der Mann
  • Aktion "DAS SICHERE HAUS" (DSH)
  • Guter Rat
    Verbrauchermagazin zu den Themenbereichen Recht, Technik, Wohnen, Gesundheit und Ernährung
  • Wissenschaftliche Publikationen des "Helmholtz Zentrum München
    Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt"

Mehr zum Thema

  • CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten: Bedeutung und Unterschiede
  • Was sind Gefahrstoffe?
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

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Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 23.01.2025
Autor: Redaktion Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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