You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.
Zur Startseite des Internetangebots Verbraucherportal Bayern
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Essen und Trinken
  • Produkte und Energie
  • Recht
  • Geld und Versicherungen
  • Digitale Welt
  • Nachhaltiger Konsum
  • Startseite >> 
  • Produkte und Energie >> 
  • Praevention

Vermeiden von Bränden

Von: Manfred Fasching - Freiwillige Feuerwehr Passau

Typische Gefahrenquellen und Brandherde - wenn Sie darauf achten diese zu vermeiden, halten Sie das Risiko eines Brandes gering.

Feuerwehr beim Löschen eines Brandes, Copyright Fotolia

In diesem Beitrag finden Sie

  • Brandursache - vorbeugender Brandschutz - abwehrender Brandschutz
  • Gas
  • Grillen
  • Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten
  • Zündhölzer und Feuerzeuge
  • Lösemittel
  • Kerzen
  • Bügeleisen
  • Heißes Fett
  • Rauchen
  • Feuerwerkskörper
  • Besondere Gefahren für Kinder
  • Mehr zum Thema

Brandursache - vorbeugender Brandschutz - abwehrender Brandschutz

Drei Komponenten sind die Voraussetzung für einen Brand:

  • brennbarer Stoff
  • Sauerstoff
  • Zündquelle (mit ausreichender Zündenergie)

Vorbeugender Brandschutz verhindert, dass die drei Komponenten zusammenkommen können: z.B. Zündquellen fernhalten, unbrennbare Stoffe verwenden.

Bei der Brandbekämpfung - abwehrender Brandschutz -  entzieht man dem Brand zumindest eine der drei Komponenten, z.B. den Sauerstoff durch Ersticken des Brandes mit einem Tuch, mit Löschschaum, mit Löschpulver oder durch Abkühlen mit Löschwasser bis unter die Zündtemperatur des brennbaren Stoffes.

Gas

Flüssiggas und Stadtgas sind besonders gefährliche hochentzündliche Stoffe. Um die davon ausgehenden Gefahren abschätzen zu können, ist ganz wichtig zu wissen:

Stadtgas ist leichter als Luft und steigt nach oben. Geringe Mengen ziehen sehr schnell durch geöffnete Fenster ab. Erst größere Mengen bilden eine Explosionsgefahr.

Die Dämpfe von Flüssiggas sind schwerer als Luft. Sie sammeln sich am Boden, in Vertiefungen und Kellerräumen an. Mit Luft bilden sie ein explosionsfähiges Gemisch, welches schon durch einen Funken gezündet werden kann. Eine Lagerung von Flüssiggasbehältern im Keller (z.B. Flüssiggasflaschen) ist deshalb verboten. Bei Windstille besteht auch im Freien Explosionsgefahr. Das unkontrollierte Ausströmen von Gas muss verhindert werden. So sollte man nur Verbrauchsgeräte mit Zündsicherung verwenden: Geht die Flamme aus, sperrt die Zündsicherung die Gaszufuhr ab. Ein brüchiger Schlauch muss umgehend durch einen neuen ersetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nur zusammenpassende Armaturen verwendet werden. Nach dem Ausschalten des Verbrauchsgerätes ist auch das Flaschenventil vollständig zuzudrehen.

Grillen

Beim Grillen mit Holzkohle nur sichere Anzünder verwenden. Es ist lebensgefährlich, Spiritus oder gar Benzin zum Anzünden der Holzkohle zu verwenden.

Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten

Bei Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten, wie z.B. Nitroverdünnung, Lacken oder brennbaren Klebern besteht immer Explosionsgefahr. Ursache sind die entstehenden Dämpfe, die schwerer sind als Luft, zu Boden sinken und sich entzünden können. Wenn man, wie im Bild links gezeigt, geringe Mengen solcher Stoffe verwendet, die Flasche mit dem Lösungsmittel geschlossen hält und gut lüftet, gibt es weder Brandgefahr noch gesundheitliche Bedenken.
Gefahrensymbole und Gebrauchsanleitungen auf der Flasche geben für die sichere Verwendung wichtige Hinweise.
Trotzdem sollte man Zündquellen vermeiden (Aschenbecher!). Zu prüfen ist, ob nicht Farben mit ungefährlichen Lösungsmitteln verwendet werden können. Das Moped soll wieder glänzen - aber beim Reinigen kein Benzin verwenden und schon gar nicht mit brennender Zigarette arbeiten. Zur Katastrophe kommt es, wenn der Behälter umkippt, das Benzin die Kleidung durchtränkt und diese von der brennenden Zigarette gezündet wird.

Zündhölzer und Feuerzeuge

Immer wieder verursachen zündelnde Kinder Brände zu Hause und auch in landwirtschaftlichen Gebäuden. Deshalb Zündhölzer und Feuerzeuge nicht herumliegen lassen! Mit größeren Kindern ein "ernstes Wort" reden, dass sie keinesfalls Feuer machen dürfen und ihnen die schnelle Ausbreitung von Feuer und die Folgen eines Brandes erklären. Um dem Feuer den Reiz des Verbotenen zu nehmen, kann es erzieherisch wirksam sein, unter Aufsicht der Erwachsenen an sicherer Stelle mal ein Feuer zu machen.

Lösemittel

Drei gute Gründe gibt es, schmutzige Hände nicht mit Nitroverdünnung (oder ähnlichen Lösemitteln) zu waschen.

Es besteht:

  • höchste Brand- bzw. Explosionsgefahr,

  • Gesundheitsgefahr, denn auch schädliche Stoffe werden durch die Haut aufgenommen,

  • Nitroverdünnung o.ä. verunreinigt das Abwasser und gefährdet damit die Umwelt.

Kerzen

Offene Flammen (z.B. Kerzen, Fonduebrenner) dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben. Fatal ist es, wenn man, wie hier gezeigt, einnickt und nicht merkt, dass das Kerzenfeuer auf das Gesteck übergreift. Christbäume standsicher aufstellen.

Tipp: Christbaumspitze mit einem dünnen Draht an der Decke sichern und vorsorglich einen Eimer voll Wasser bereitstellen.

Ein Wort zum Thema Löschen: So schnell wie möglich löschen, denn das Feuer breitet sich sehr schnell aus. Wenn jedoch die ersten eigenen Löschversuche nicht zum Erfolg führen, dann sofort Alarm schlagen. Keine falsche Tapferkeit beweisen wollen, denn Rauchgase sind giftig und führen schnell zur Bewusstlosigkeit.

Bügeleisen

Das eingeschaltete Bügeleisen nie unbeaufsichtigt lassen! Wenn es wirklich soweit kommt wie hier - erst den Stecker ziehen, dann löschen.

Topf mit brennendem Fett

Heißes Fett

Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen! Wasser verdampft schlagartig, reißt das brennende Fett aus dem Gefäß, wodurch der gesamte Raum entzündet werden kann. Frittiergut nur trocken einlegen und den Topf nicht zu voll machen - einen Abstand zum Topfrand von mindestens drei Zentimeter einhalten.

Einen Fettbrand in der Pfanne oder beim Frittieren durch Ersticken des Feuers löschen, z.B. wie hier mit dem Deckel.

Rauchen

Rauchen im Bett - Niemals!
Die glimmende Zigarette fällt herunter und verursacht einen Schwelbrand, den der Schlafende nicht bemerkt. Die dabei entstehenden giftigen Brandgase werden den Menschen oftmals zur tödlichen Falle.

Feuerwerkskörper

Feuerwerkskörper der Kategorie II (Kleinfeuerwerk) dürfen nur während weniger Tage im Jahr und nur an Erwachsene verkauft werden. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass Feuerwerkskörper nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Abfeuern die Hinweise auf der Verpackung beachten, so dass umstehende Personen nicht gefährdet werden und kein Brand entstehen kann.

Besondere Gefahren für Kinder

Wissensdurst, Tatendrang, nachmachen, was die Erwachsenen tun - das alles ist wichtig für die Entwicklung eines Kindes und soll gefördert werden.

Aber Vorsicht!
Die Erwachsenen müssen dafür sorgen, dass das Kind dabei nicht zu Schaden kommt: durch Vorsorge und Aufsicht.

Immer wieder erleiden Kinder schwere Verbrühungen, indem sie Töpfe vom Herd ziehen und sich selbst mit dem kochenden Inhalt übergießen. Man kann die hinteren Platten zum Kochen verwenden, den Henkel nach hinten drehen. Es gibt auch spezielle Schutzgitter, die leider aber viel zu selten verwendet werden.

Mehr zum Thema

  • Ethanolkamine - besinnlich aber auch brandgefährlich
  • Rauchmelder retten Leben
  • PDF-Download der BGFE: Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 28.11.2024
Autor: Manfred Fasching - Freiwillige Feuerwehr Passau
Kommentar zur Seite an Autor senden
Seite drucken

Ähnliche Artikel
  • Persönliche Schutzausrüstung: Erläuterungen zu geltenden Bestimmungen
  • Sichere Sonnenbrillen: Das ist beim Kauf zu beachten
  • Kindersicherungen an Steckdosen
  • Kindergesicherte Verschlüsse an Verbraucherchemikalien
  • Gefangen im Aufzug: Was ist zu tun?
  • Hautschutz in Heim, in der Freizeit und bei der Arbeit: Ein Überblick
  • Der Fehlerstromschutzschalter - Ein möglicher Lebensretter
  • Unfallgefahren und Unfallschutz für den Verbraucher
  • Hygrometer: Luftfeuchtigkeit messen gegen Schimmel
  • Wichtiges zu Grill und Grillanzünder
  • Vermeiden von Bränden
  • Fettbrand: Gefahr für Haus und Familie
  • Brennholz: Gewinnung und Aufbereitung
  • Rauch(warn)melder könnten Leben retten!
  • CO-Melder - Einsatzbereiche und Anforderungen

Weitere Angebote

Bildung und Beratung

Link führt zum Wegweiser Verbraucherschutz

Melden von Verstößen

  • Abmahnung von Firmen, die sich rechts- oder wettbewerbswidrig verhalten
  • Anzeige strafrechtlich relevanter Tatbestände
  • Mängelanzeigen im Lebensmittelbereich
  • Mängelanzeigen bei Produkten

Beratung und Auskunft

  • Individuelle Fragen und persönliche Beratungen: Verbraucherverbände
  • Ernährungsberatung
  • Allgemeine Auskunft: Servicestelle
  • Portale der Bayerischen Staatsregierung

Verbraucherportal Bayern | Wir über uns | Datenschutz | Impressum | Kontakt | Barrierefreiheit | Barriere melden