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Austausch von Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren
- aber mit Vorsicht!

Von: Prüfstelle Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Energiesparen – Aber sicher!

Zum Energiesparen bietet der Markt LED-Röhren an. Wer damit herkömmliche Leuchtstoffröhren (umgangssprachlich „Neonröhren“) ersetzt, muss wissen, wie er sich vor Gefahren wie Stromschlag schützt. Achten Sie beim Kauf einer LED-Röhre darauf, dass es sich um eine sogenannte „Retrofit“-Variante handelt, bei der die Leuchte nicht umgebaut werden muss und nur der mitgelieferte Starter mit ausgetauscht wird!

Elektrische Gefährung durch LED-Röhren, Copyright Bayerische Gewerbeaufsicht

In diesem Beitrag finden Sie

  • Vorteile von LED-Röhren
  • Mögliche Gefahren
  • Wichtige Hinweise für die Kaufentscheidung
  • Entsorgung alter Leuchtstoffröhren
  • Mehr zum Thema 

Um den Energieverbrauch bei der Beleuchtung zu senken, greift bereits das seit 2009 stufenweise eingeführte EU-Glühlampenverbot. Beleuchtungsmittel sollen primär Helligkeit anstatt Wärme erzeugen. Die Industrie hat darauf reagiert und entwickelte neuartige Lichtquellen, unter anderem Licht emittierende Dioden - sogenannte LEDs.

Vorteile von LED-Röhren

Wer die neuen energiesparenden LED-Röhren sicher eingebaut hat, genießt einige Vorteile:

  • geringerer Stromverbrauch gegenüber herkömmlichen Leuchtstoffröhren
  • lange Lebensdauer unabhängig von der Einschalthäufigkeit
  • das Licht ist sofort mit maximaler Helligkeit direkt nach dem Einschalten ohne Flimmern verfügbar
  • Röhren sind mit verschiedenen Farbtemperaturen (Farbeindruck der Lichtquelle) erhältlich

Mögliche Gefahren

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)
Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

Je nach Bauart Ihrer Leuchte müsste eventuell vor dem Einsetzen der neuen LED-Röhre der Lampenträger geöffnet und ein sogenanntes Vorschaltgerät entfernt oder überbrückt werden. Bei diesem Eingriff lauern Gefahren bis hin zum Stromschlag! Er darf nur von Fachleuten durchgeführt werden!
Trotz verstärkter Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes werden vereinzelt gefährliche LED-Röhren angeboten, an denen bei falschem, einseitigem Einsetzen der Röhre in den Lampenträger spannungsführende Teile berührbar werden.

Herkömmliche R8 Leuchtstoffröhre neben moderner LED-Röhre
Herkömmliche R8
Leuchtstoffröhre neben
moderner LED-Röhre

Wichtige Hinweise für Ihre Kaufentscheidung

  • Für den Verbraucher geeignet sind nur die sogenannten „Retrofit“-Modelle.
    Dies sind LED-Röhren, bei welchen ausschließlich der vorhandene Starter durch einen mitgelieferten Starter ausgetauscht werden muss und ein Eingriff in den Lampenträger nicht notwendig ist.
    Achtung:
    Nicht jede alte Leuchte ist für die neuen LED-Röhren geeignet
  • Achten Sie vor dem Kauf auf die Installationshinweise
  • Lesen Sie vor dem Einbau die Installationsanleitung genau durch
  • Die Leistung der neuen LED-Röhre muss kleiner oder gleich der zu ersetzenden Lampe liegen
  • Das Gewicht der neuen Röhre darf das zugelassene Maximalgewicht des Lampenträgers nicht überschreiten

Entsorgung alter Leuchtstoffröhren

Alte Leuchtstoffröhren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie enthalten giftiges Quecksilber und müssen deshalb auf den Sondermüll. Gemäß Elektrogesetz werden gebrauchte Neonröhren kostenlos in den Betriebshöfen der städtischen Entsorger entgegengenommen

Mehr zum Thema

  • Energieeffiziente Beleuchtung mit LED: Lichtfarbe, Farbtemperatur und Helligkeit
  • Bayerische Gewerbeaufsicht

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Bildnachweis:
(LED-Röhre mit Finger) © Bayerische Gewerbeaufsicht
(Elektronisches Vorschaltgerät - EVG) © Christian Taube Chtaube
(Röhren - Vergleich) © Bayerische Gewerbeaufsicht

 

Stand: 30.05.2025
Autor: Prüfstelle Produktsicherheit - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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