Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz bei Immobilien
Von: Peter Pospischil, aktualisiert von Jochen Klonner - VerbraucherService Bayern

In diesem Beitrag finden Sie
- Fachkundige Beratung zahlt sich aus
- Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe
- Förderung durch Kommunen
- Förderung durch den Freistaat Bayern
- Förderung von Heizungsanlage & Co (technische Anlagen)
-
Steuern sparen
Fachkundige Energieberatung zahlt sich aus
Bevor Sie Ihre Heizung erneuern oder eine Dämmung auf die Fassade aufbringen, sollten Sie fachkundigen, unabhängigen Rat einholen. Denn auch in diesem aufstrebenden Wirtschaftszweig gibt es schwarze Schafe.
Die Kosten für eine Energieberatung zahlen sich meistens aus: Erfahrene Energieberater oder Baubegleiter erstellen ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept oder unterstützen Sie darin, die für Sie wirtschaftlichsten Maßnahmen auszuwählen und Schäden am Bauwerk zu vermeiden. Sie helfen Ihnen bei der Auswahl von möglichen Zuschüssen und Krediten sowie beim Ausfüllen der nötigen Bestätigungen.
Finanzielle Förderung für Beratungsleistungen erhalten Sie direkt oder indirekt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die KfW, Kommunen, Landkreise, Energieagenturen etc. Das umfassendste Beratungsangebot stellt dabei die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude dar (Förderstelle BAFA). Hierbei wird ein vollständiger Sanierungsfahrplan erstellt, der komplett oder auch Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Wird ein derartiger ISFP (individueller Sanierungsfahrplan) für Ihr Haus von einem zugelassenen Energieberater erstellt, dann erhöhen sich die meisten Förderungen um jeweils 5%. Die Kosten für einen ISFP sind abhängig von der Größe des Gebäudes und den baulichen Gegebenheiten. Sie liegen bei einem Einfamilienhaus üblicherweise zwischen 1.600.-€ und 2.100.-€, wovon 80% von der BAFA gefördert werden.
Leider ist die Ausarbeitung langwierig und wegen des vorgeschriebenen Formats meiner Meinung nach umständlich. Außerdem beträgt die Zeitdauer, bis ein eingereichter ISFP von der BAFA genehmigt wird, zurzeit etwa 6 Monate (Stand Juli 2022). Das Baumaterial wird im Moment innerhalb von 6 Monaten teurer als 5% wodurch die zusätzliche Förderung von 5% verpufft. Viele meiner Energieberaterkollegen erstellen daher prinzipiell keine ISFP´s mehr. Zu weiterführenden Informationen lesen Sie bitte unter:
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wichtigster Fördermittelgeber ist die KfW- Bankengruppe. Als Förderbank des Bundes dient sie der Umsetzung der Förderpolitik, auch im Energiebereich. Förderprogramme auf Länderebene, z.B. zur Schaffung von Wohnraum, bieten ebenfalls Anreiz für mehr Energieeffizienz, können aber meist nicht zusätzlich zu den KfW- Geldern in Anspruch genommen werden. Auch den Kommunen ist die Einsparung von Energie durch bauliche Maßnahmen wichtig. Je nach Schwerpunktsetzung und Haushaltslage fördern Städte und Gemeinden in unterschiedlicher Höhe und Bedingung.
Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe: Kredite und Zuschüsse
Die Fördersätze wurden 2020 deutlich erhöht. Sie betragen bei förderfähigen Einzelmaßnahmen 20 %, sowohl im Falle eines Zuschusses als auch als Tilgungszuschuss im Falle eines Darlehens. Wenn Sie eine Komplettsanierung zum Energieeffizienzhaus durchführen, können Sie, je nach umgesetztem Niveau der Energieeffizienz, noch höhere Zuschüsse (bis zu 50%) erreichen.
Die KfW-Bankengruppe stellt auf ihrer Website laufend aktualisierte Informationen zur Verfügung: www.kfw.de (Privatpersonen).
Zur Begleitung der Fördermaßnahme von der Antragstellung bis zur Rechnungsprüfung ist die Einschaltung zugelassener Energieberater verpflichtend. Diese finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.
Förderung durch Kommunen
In mehreren Städten und Gemeinden wird auf kommunaler bzw. Landkreisebene gefördert. Manche Kommunen fördern den Bau oder Erwerb eines Energiesparhauses sowie energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik.
Die Programme bestehen teilweise schon viele Jahre, z.B. in München. Andere sind durch den kommunalen Etat in Umfang oder Laufzeit beschränkt. Erkundigen Sie sich also frühzeitig beim Bau- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde, ob entsprechende Förderprogramme existieren und welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.
TIPP: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltungsbehörde zur Förderbarkeit Ihres Vorhabens, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Die richtige zeitliche Reihenfolge ist für die meisten Förderprogramme eine grundlegende Bedingung.
Fragen Sie außerdem nach der Möglichkeit, die Förderung auf kommunaler Ebene mit anderen Fördermitteln zu kumulieren (z.B. mit KfW- Fördermitteln) - also ob Sie mehrere Förderungen für dasselbe Projekt in Anspruch nehmen können.
Förderung durch den Freistaat Bayern
Das Bayerische Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Pflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen (Stand 01.04.2022)
Gefördert werden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen (Instandsetzung) von Gebäuden mit zinsgünstigen Kapitalmarktdarlehen. Für besonders nachhaltiges und energieeffizientes Bauen (Effizienzhaus - Standard nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG) werden folgende Zuschüsse gewährt:
- ergänzender Zuschuss (Basis) mit bis zu 200,00 Euro je qm Wohnfläche, sowie
- ergänzender Zuschuss (Nachhaltigkeit) in Höhe bis zu 200,00 Euro je qm Wohnfläche.
Diese ergänzenden Zuschüsse dürfen maximal bis zu 25 % der Gesamthöhe der Förderung betragen. Die Kosten aller Maßnahmen sind grundsätzlich bis zu 60 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EURO je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Für dieses Modernisierungsprogramm sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen
Genauere Angaben erhalten Sie hier
Förderung von Heizungsanlage & Co (technische Anlagen)
Marktanreizprogramm des BAFA
Im Fall einer Sanierung fördert das BAFA u.a. effiziente Biomasseanlagen, thermische Solaranlagen und Wärmepumpen. Ab 2020 werden auch Gas-Hybridheizungen durch das BAFA gefördert - also Gasheizungen, die mit einem oder mehreren erneuerbaren Energieträgern kombiniert betrieben werden.
Die Fördersätze betragen für Gas-Hybridheizungen und thermische Solaranlagen 30%, für Wärmepumpen und Biomasseanlagen 35%.
Wird im Rahmen des Einbaus eines förderfähigen Wärmerzeugers eine bestehende Ölheizung ersetzt, wird in den meisten Fällen eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 % als Austauschbonus gewährt.
Es Positivlisten der zuschussfähigen Heizungssysteme
Informieren Sie sich bitte dazu hier
Heizungsoptimierungsprogramm des BAFA
Weiter gefördert wird der Austausch von Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen. Darüber hinaus ist auch die Optimierung des Heizsystem vom hydraulischen Abgleich bis zur Nachrüstung von Regeltechnik förderfähig. Informieren Sie sich bitte hier
Steuern sparen
§35a Absatz 3 des EStG regelt die Steuerermäßigung für Handwerksleistungen, die unter anderem Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Sie beträgt bis zu 1.200€. Betroffen ist jeweils der Lohnanteil der Handwerkerrechnung.
Achtung: Bereits geförderte Handwerksleistungen können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Belege sammeln!
§35c Absatz 3 des EstG
regelt die alternative Förderung von energetischen Maßnahmen über die Steuererklärung. Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Die Förderhöhe beträgt 20 % der förderfähigen Aufwendungen (max. 40.000 € je Wohnobjekt), verteilt auf drei Jahre. Die technischen Voraussetzungen gelten analog den Förderrichtlinien von KfW und BAFA.
Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.
- Eine umfassende Zusammenfassung möglicher Fördermaßnahmen finden Sie im Förderkompass der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Energieagenturen: www.energieagentur-oberfranken.de
- KfW: www.kfw.de
- Heizungsanlagen: www.bafa.de
- Beratung rund um Energieeffizienz, Energiesparen und erneuerbare Energien: Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Energieagenturen
- Energieatlas Bayern: Bauen und Sanieren
- Verbraucherzentrale Bayern: Förderung fürs Eigenheim
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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