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IGeL-Leistungen: Wie gehe ich mit ärztlichen Zusatzangeboten um?

Von: Andrea Estermeier - Verbraucherservice Bayern im KDFB e. V.

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte empfehlen Untersuchungen, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Patient/-innen müssen diese "Individuellen Gesundheitsleistungen", kurz IGeL, aus eigener Tasche bezahlen. Doch welche sind tatsächlich notwendig? Patient/-innen sollten Zusatzangebote genau prüfen.

In diesem Beitrag finden Sie

  • Was sind IGeL-Leistungen?
  • Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung
  • Vier IGeL-Gruppen

Was sind IGeL-Leistungen?

Unter IGeL-Leistungen versteht man Untersuchungen und Behandlungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht übernommen werden. Bekannte Beispiele sind die Messung des Augeninnendrucks zur Vorsorge und Früherkennung eines Glaukoms (Grüner Star), Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs. Die Gründe, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen, sind vielfältig: Vielleicht benötigen Sie vor einer Auslandsreise einen speziellen Impfschutz? Oder Sie möchten eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen? Oder Sie brauchen Unterstützung bei der Raucherentwöhnung?

Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung

Eine genau definierte Liste der sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gibt es nicht. Jede Ärztin und jeder Arzt kann Angebote zusammenstellen. Rund 400 verschiedene IGeL gibt es inzwischen. Doch nicht alles ist auch sinnvoll.

  • Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass die gesetzlichen Krankenkassen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen bezahlen. Hierzu gehören auch alle erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Ihr Arzt darf Sie nicht zu einer Untersuchung drängen oder Angst vor Krankheiten schüren. Die Initiative zur Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung sollte von Ihnen ausgehen.
  • Wenn Sie sich auf eigenen Wunsch weitergehenden Gesundheitsmaßnahmen unterziehen wollen, sollten Sie sorgfältig das Kostenrisiko mit dem konkreten Nutzen abwägen.

Vier IGeL-Gruppen

1. Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören

Das sind Maßnahmen, die weder zur Krankenbehandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten zählen – jedoch im Einzelfall eine medizinisch sinnvolle Leistung darstellen.

Beispiele: Beratung und Impfung vor Fernreisen, sportmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen (etwa Flugtauglichkeit).

2. Medizinisch-kosmetische Leistungen

Diese Leistungen erfolgen allein auf Wunsch der Patient/-innen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Beispiele: Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen.

3. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen

Hierunter fallen Vorsorgeuntersuchungen, die nur in bestimmten Risikofällen oder bei begründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden. In allen anderen Fällen, in denen die Zusatzuntersuchungen auf eigenen Wunsch der Patientinnen und Patienten ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Beispiel: Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen. Bei einem auffälligen Tastbefund der Brust übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über die übliche Vorsorge hinaus, da sie in diesem Fall medizinisch notwendig bzw. sinnvoll sind. Möchte eine Frau diese Untersuchung jedoch ohne medizinischen Grund, werden die Kosten nicht übernommen.

4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen bislang nicht eindeutig wissenschaftlich bewiesen ist

Beispiel: Ozon-Therapie und Ultraviolettbestrahlung des Blutes (UVB), die häufig zur Stärkung der Immunabwehr angeboten werden.

Bei beiden Behandlungsmethoden liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapie belegen.

Mehr zum Thema

  • Patientenrechte und Arzthaftung in Fragen und Antworten
  • "IGeL-Monitor: Individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand" vom MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.): Portal zur Bewertung von individuellen Gesundheitsleistungen
  • Stiftung Warentest: "Zuzahlung nicht vorschnell akzeptieren"
  • Finanztest 01/2025: „Was Ihre Krankenkasse leistet – und was nicht“
  • Gesundheitsinformation.de – Informationen für Patienten vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
  • Internetportal "igel-aerger.de" der Verbraucherzentrale NRW: Hier können Patienten ihre Erfahrungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Selbstzahlerleistungen (schlechte Beratung, aufdringliches Anbieten von Zusatzleistungen oder fehlende Kostenübersicht) schildern.

Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.

Stand: 13.12.2025

 


Autor: Andrea Estermeier - VerbraucherService Bayern
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