E-Mails an mehrere Empfänger: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Da es schnell und unkompliziert geht, werden E-Mails gerne auch mal an mehrere Empfänger gleichzeitig versendet.
Die Empfänger-Adressen werden dabei meist in das „An“-Feld oder das „CC“-Feld (in Kopie) eingetragen.
Gerade im geschäftlichen Umfeld oder auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit z. B. für einen Verein ist dieses Vorgehen jedoch zu überdenken, da damit datenschutzrechtliche Risiken einhergehen.
In diesem Beitrag finden Sie
- Warum sind mehrere E-Mail-Empfänger im An- oder CC-Feld problematisch?
- Mails an mehrere E-Mail-Empfänger: Wie mache ich es richtig?
Warum sind mehrere E-Mail-Empfänger im An- oder CC-Feld problematisch?
Bei E-Mail-Adressen handelt es sich in der Regel um personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdaten-schutzgesetzes (es gibt hierbei nur wenige Ausnahmefälle).
Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob es sich um private oder um geschäftliche E-Mail-Adressen handelt.
Viele Nutzer verwenden ihre private E-Mail-Adresse bei mehreren Diensten, so dass man von einer digitalen Identität des Nutzers ausgehen kann.
Die Verarbeitung und Nutzung solcher personenbezogener Daten ist aber gesetzlich nur mit einer Rechtsgrundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen zulässig.
Bei Eintragung der E-Mail-Adressen in das „An“-Feld oder das „CC“-Feld sehen alle Empfänger nach dem Versenden dieser Mail, an wen die E-Mail geschickt wurde, d. h. durch die Versendung von E-Mails mit offen einsehbarem Verteiler werden die E-Mail-Adressen aller Empfänger allen anderen Empfängern bekannt gegeben.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht jeder Empfänger damit einverstanden ist, dass seine E-Mail-Adresse anderen bekannt gegeben wird.
Die Versendung einer Sammel-E-Mail an einen offenen Verteiler stellt in diesen Fällen deshalb eine unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten dar, die auch mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Durch die Versendung mit offenem Verteiler wird es zudem für sog. Spammer oder Betrüger noch einfacher gemacht, durch Abfangen oder Ausspionieren solcher E-Mails an eine Vielzahl valider, also auch tatsächlich genutzter Adressen heranzukommen. Auch im Hinblick darauf sollten offene E-Mail-Verteiler möglichst vermieden werden.
Wie mache ich es richtig?
Nur bei Eintragung der E-Mail-Adressen in das „BCC“-Feld
(englisch: Blind Carbon Copy, auf Deutsch sinngemäß „Blindkopie“)
wird die Nachricht so versendet, dass keiner der Empfänger erkennen kann, an wen diese E-Mail sonst noch geschickt wurde.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie eine Nachricht an viele Empfänger versenden möchten.
Bildnachweis: Fotolia - r2 studio
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
15.01.2021
Wiederverwendung von FFP2-Masken
14.01.2021
Kostenlose Vortragsreihe zum Thema Ernährung
12.01.2021
Welche Versicherung schützt bei Eis und Schnee?
07.01.2021
Solarstrom: Pflicht zur Eintragung privater Anlagen
05.01.2021
Kohl - essen mit Köpfchen
22.12.2020
BIOZIDE: Neue Regelung für die Verwendung von Mitteln zur Nagetierbekämpfung
22.12.2020
Keine Maklerprovision bei fehlender Verbraucherbelehrung
17.12.2020
Nachhaltige Last-Minute Geschenkideen
16.12.2020
Ethanolkamine – besinnlich, aber auch brandgefährlich!
14.12.2020
Verbraucherberatung trotz Lockdown
