Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Kinderlebensmittel

Von: Jutta Kamensky - VerbraucherService Bayern

Zahlreiche Lebensmittel werden speziell für Kinder angeboten. Die Werbung verspricht eine "Extraportion Milch" in Schokolade, "wertvolle Vitamine" in Fruchtgummis, Milchdesserts "mit dem Besten aus der Milch" oder den Miniquark "ohne Kristallzuckerzusatz".
Kann man der Werbung glauben? Welche Inhaltsstoffe sind sinnvoll, welche nicht? Tun wir unseren Kindern mit diesen Produkten tatsächlich etwas Gutes? Wie soll man mit ihnen umgehen?

Was sind Kinderlebensmittel?

Es gibt bislang keine lebensmittelrechtliche Definition für sogenannte "Kinderlebensmittel".
Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund (FKE) hat jedoch praxistaugliche Erkennungsmerkmale für Kinderlebensmittel erarbeitet. Es bezeichnet Lebensmittel als Kinderlebensmittel, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: (1)

  • Aufschrift "für Kinder" oder "Kids"
  • auffällige Gestaltung der Verpackung (z.B. Comicfiguren)
  • spezielle Formung, z.B. als Tier- oder Comicfguren
  • Beigaben, z.B. Aufkleber, Sammelbilder oder Spielfiguren
  • speziell an Kinder gerichtete Werbung bzw. Internetauftritte der Hersteller

Lebensmittelrechtlich gelten besondere Regelungen für Produkte für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahren, die auch oft "ab12 Monaten" ausgewiesen werden. Diese Kleinkinderlebensmittel unterliegen ebenso wie Säuglingsnahrung der Diät-Verordnung, die für Rückstände, Schadstoffe und bestimmte Inhaltsstoffe, wie z.B. Farbstoffe, strenge Maßstäbe setzt.
Kinderlebensmittel für ältere Kinder dagegen unterliegen dem allgemeinen Lebensmittelrecht, genau wie herkömmliche Lebensmittel. Für sie gelten keine besonderen Schutzbestimmungen.

Werbung für Kinderlebensmittel

Seit etlichen Jahren werden zunehmend mehr Speziallebensmittel für Kinder angeboten und beworben. Neben der klassischen Fernsehwerbung werden verstärkt Internet und Handy für gezielte Produktwerbung genutzt. Kaum eine Verpackung, die nicht auf Kinderseiten der Hersteller-Homepage verweist. Kinder und Jugendliche sind eine massiv umworbene Zielgruppe. Denn sie sind leicht beeinflussbar, haben ihrerseits starken Einfluss auf das Einkaufsverhalten der Eltern, verfügen selbst schon über eine hohe Kaufkraft, und sie sind die Konsumenten von morgen mit dem heute geprägten Markenbewusstsein. Die Werbung zielt auf die Neugier der Kinder, deren Vorliebe für Buntes und Süßes und das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Freizeitvergnügen. Um auch die Eltern von den Produkten zu überzeugen, wird der Eindruck erweckt, als seien sie besonders wertvoll, gesund und zeitgemäß.

Viele Werbebotschaften führen den Verbraucher in die Irre. Sie suggerieren Gesundheit durch Hervorhebung einzelner Zutaten wie Milch, auch wenn dieser Bestandteil nur in geringer Menge oder nur als Extrakt vorkommt und deshalb zur Versorgung wenig beiträgt. Weniger wertvolle Zutaten oder die hohe Energiedichte (= viele Kalorien bezogen auf das Gewicht/Volumen des Lebensmittels) werden nicht angesprochen.

Bewertung von Kinderlebensmitteln aus ernährungswissenschaftlicher Sicht

Kinderlebensmittel im Test

Das Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund (FKE) veröffentlichte erstmals 1997 eine Übersicht und Bewertung von Kinderlebensmitteln auf dem deutschen Markt. Es fand insgesamt 80 Kinderlebensmittel und 50 Lebensmittel für Kleinkinder.

Im Jahr 2001 umfasste das Angebot bei einer erneuten Untersuchung schon 244 Kinder- bzw. 64 Kleinkinderlebensmittel in den Produktgruppen Süßwaren und Gebäck, Convenience-Produkte, Milchprodukte, Getreideprodukte und Getränke. Die Bilanz des FKE: „Ernährungsphysiologisch bieten die derzeitigen Kinder- und Kleinkinderlebensmittel gegenüber herkömmlichen Lebensmitteln keinerlei Vorteile.“ (1)

Inzwischen schätzt man die Anzahl der Kinderlebensmittel auf weit über 300 verschiedene Produkte im deutschen Handel. In nahezu allen Lebensmittelgruppen gibt es inzwischen Angebote, die sich an Kinder wenden.

Die Stiftung Warentest bewertete im Juni 2004 eine Stichprobe von 40 ausgewählten Fertigprodukten (= abgepackte Lebensmittel), die durch ihre Aufmachung speziell Kinder ansprechen.
Der Test kommt überwiegend zum Ergebnis “eingeschränkt geeignet“. Das bedeutet, diese Produkte haben deutliche Nachteile im Vergleich zu herkömmlichen Lebensmitteln und sollten allenfalls gelegentlich verzehrt werden. Nur fünf Kinderlebensmittel wurden mit „geeignet“ beurteilt. Diese entsprachen in ihrer Zusammensetzung im Wesentlichen den herkömmlichen Vergleichslebensmitteln der so genannten „Optimierten Mischkost“, dem Ernährungskonzept des FKE.
Ökotest kam beim Test von 29 Milchprodukten für Kinder im Heft 4/2002 zum Schluss: alle waren viel zu süß, zwei Drittel zu fett, einige enthielten überflüssige Vitamin- und Calciumzusätze. Im Jahrbuch Kleinkinder 2006 wurden erneut 24 Produkte mit normalen Lebensmitteln verglichen, davon waren immer noch 15 zu fett und/oder zu süß. Als negativ bewerteten die Tester den Geschmacksverstärker Glutamat, vor allem auch wegen seiner appetitanregenden Wirkung, künstliche Süßstoffe und ein Zuviel an Aromen.
Auch die Arbeiterkammer Wien untersuchte 2005 in einer Studie 57 Lebensmittel, die auf dem österreichischen Markt speziell für Kinder angeboten werden. 90% der von ihr unter die Lupe genommenen Kinderlebensmittel bewertete die Arbeiterkammer als nicht oder nur eingeschränkt empfehlenswert.

Testergebnisse lauten also immer wieder: Kinderlebensmittel halten nicht, was ihre Werbung verspricht.

Die einen sind in ihrer Zusammensetzung ungünstiger als Vergleichslebensmittel in einer ausgewogenen Mischkost und erfordern daher bei der Auswahl der übrigen Lebensmittel einiges an Wissen und Geschick, um für Ausgleich sorgen zu können. Die anderen unterscheiden sich nicht von herkömmlichen Lebensmitteln, dann sind sie einfach „nur“ teurer.

Brauchen Kinder Kinderlebensmittel?

Ernährungswissenschaftler sind sich einig: Kinder können und sollen ab dem Alter von einem Jahr am Familienessen teilnehmen. Sie brauchen keine Spezialkost bzw. „Extrawurst“, um sich gesund zu ernähren. Im Gegenteil: viele der angebotenen Speziallebensmittel erschweren sogar eine gesunde Ernährung: Sie enthalten zu viele Kalorien, zu viel Zucker, zu viel und ungünstiges Fett sowie unnötige bzw. bedenkliche Zusatzstoffe und Vitamin- und Mineralstoffanreicherungen, aber zu wenig wertvolle Bestandteile wie Ballaststoffe oder ungesättigte Fettsäuren. Sie eignen sich nicht als „gesunde Zwischenmahlzeit“. Gerade die am stärksten beworbenen Kinderlebensmittel wie Süßigkeiten, Chips und Limonaden enthalten außer viel Energie praktisch keine wertgebenden Inhaltsstoffe und können deshalb - im Übermaß konsumiert - zu Übergewicht oder Fehlernährung führen.

Worin liegt die Problematik der Kinderlebensmittel?

Zu süß

Kinderlebensmittel enthalten meist mehr Zucker als vergleichbare normale Lebensmittel und schmecken daher süßer. Oft werden mehrere Zuckerarten in einem Produkt eingesetzt, z.B. Zucker, Milchzucker, Traubenzucker, Traubenfruchtsüße oder Honig. Auf diese Weise steht Zucker dann nicht gleich an erster Stelle des Zutatenverzeichnisses auf der Verpackung, obwohl alle Zuckerarten zusammen eventuell den größten Gewichtsanteil ausmachen. Der hohe Gesamtgehalt an Zucker ist so nicht sofort erkennbar, vor allem, wenn eine ausführliche Nährwertkennzeichnung fehlt. Eine Portion eines Kinderlebensmittels (z.B. ein Erfrischungsgetränk oder ein Fertigmilchmischgetränk) enthält häufig schon soviel Zucker, wie das FKE insgesamt pro Tag duldet. So sollte ein 7 – 9 jähriges Kind höchstens 26 - 29 g Zucker aufnehmen (6% des Energiebedarfs für einen Tag). Diese Menge steckt bereits in einem Trinkpäckchen Fruchtsaftgetränk.

Als Reaktion auf die Kritik am hohen Zuckergehalt von Kinderlebensmitteln loben die Hersteller nun „ohne Kristallzucker“ „mit Traubenfruchtsüße“ u.ä. aus. Doch auch hierbei handelt es sich schlicht um eine Zuckerart, die ebenso kalorienreich und kariesfördernd ist wie Zucker.

Zuckeraustauschstoffe (z.B. Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit, Xylit) sind v.a. in „zahnfreundlichen“ Süßigkeiten enthalten. Sie fördern zwar kein Karies, können in größeren Mengen aber Blähungen und Durchfall bewirken. Auch der immer häufigere Einsatz von Fructose (=Fruchtzucker), vor allem in Erfrischungsgetränken, wird kritisch betrachtet. Studien legen einen Zusammenhang zwischen Übergewicht und einem hohen Konsum von Fructosehaltigen Erfrischungsgetränken nahe. Größere Mengen an Fructose wirken ebenfalls abführend und können den Blutfettspiegel erhöhen. Fruchtzucker klingt nach gesundem Obst, stammt aber in der Regel nicht aus Früchten, sondern wird industriell aus Stärke hergestellt.

Süßstoffe werden in der Kinderernährung abgelehnt. Aufgrund ihres intensiven Süßgeschmacks tragen sie nicht zu einem wünschenswerten sensibleren Süßempfinden bei, sondern fördern die Geschmacksprägung auf „zu süß“. Süßstoffe gelten zwar als gesundheitlich unbedenklich. Aber Kinder können bei Süßstoffen schnell den Wert überschreiten, bei dem keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn sie große Mengen mit Süßstoff gesüßter Lebensmittel verzehren. Beispiel: Mit 700 ml eines Cyclamat-haltigen Getränks erreicht ein Kind bereits die als unbedenklich geltende Menge dieses Süßstoffs. (UGB)

Zu fett / falsches Fett

Die Nährstoffzusammensetzung vieler Kinderlebensmittel entspricht auch beim Fett nicht den ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen. Ein als Pausenmahlzeit beworbenes Produkt enthält oft bereits ein Drittel bis die Hälfte der empfohlenen Tageszufuhr eines Kindes an Fett .(1)
Das enthaltene Fett hat häufig eine ungünstige Fettsäurenzusammensetzung: zuviel gesättigte und zuwenig ungesättigte Fettsäuren. Vielfach werden „gehärtete“ und „teilweise gehärtete“ Fette und Öle verwendet, in denen vermehrt Transfettsäuren vorkommen können, die wiederum das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen erhöhen.

Anreicherung mit Vitaminen und Mineralstoffen

Eine ausgewogene Mischkost nach den Regeln des Forschungsinstituts für Kinderernährung liefert alle notwendigen Vitamine und Mineralstoffe. Lebensmittel damit anzureichern, ist somit grundsätzlich nicht nötig und so, wie es derzeit bei den Kinderlebensmitteln praktiziert wird, nicht sinnvoll. Auch, wenn nach Verzehrsstudien einzelne Altersgruppen mit einzelnen Vitaminen oder Mineralstoffen unterversorgt sind, rechtfertigt das nicht die wahllose Anreicherung vieler Produkte. Damit ist keine gezielte Versorgung möglich. Vielmehr sollten die Defizite durch eine günstigere Nahrungsmittelauswahl mit mehr Gemüse, Obst, Vollkorngetreide und Milchprodukten ausgeglichen werden.

Welche und wie viele Vitamine und Mineralstoffe er zusetzt, entscheidet der Hersteller. Damit er mit einem Zusatz werben darf, muss dieser mindestens 15 % des Tagesbedarfs für einen Erwachsenen in 100 g /ml eines Lebensmittels abdecken. Als Bezugsgrößen dienen hierfür nicht die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), sondern wegen EU-Rechts die Empfehlungen der amerikanischen Lebensmittelbehörde (RDA = Recommended Daily Allowancies). Die Empfehlungen für Kinder liegen niedriger, werden aber nicht berücksichtigt. Es besteht die Gefahr der Überdosierung einzelner Vitamine oder Mineralstoffe, wenn viele angereicherte Lebensmittel verzehrt werden. Das FKE fand heraus , dass ein Kind, das am Tag 5 verschiedene angereicherte Kinderlebensmittel verzehrt, das 2 bis 7 fache der Tageszufuhr-Empfehlungen für einzelne Vitamine aufnimmt.(1)

Vitaminzusätze werden ohnehin höher dosiert, als in der Nährwertkennzeichnung angegeben ist. So kann auch noch am Ende der Mindesthaltbarkeit die entsprechende Konzentration garantiert werden. Die Stiftung Warentest fand bis zum 3fachen der deklarierten Gehalte an Vitaminen.

Es ist nicht sicher, dass Vitaminzusätze überhaupt im Sinne einer Krankheitsvorbeugung wirksam sind. Verschiedene Studienergebnisse weisen sogar darauf hin, dass die Gabe von isolierten Vitaminen eher schadet. Am wirkungsvollsten scheinen Vitamine und Mineralstoffe immer noch im natürlichen Verbund eines Lebensmittels zu wirken.

Spezialfall Calcium

Studienergebnisse zeigen, dass besonders Kinder und Jugendliche mit Calcium nicht optimal versorgt sind. So scheint eine Calcium-Anreicherung begrenzt sinnvoll. Eine Calcium-Anreicherung von Lebensmitteln, die von Natur aus nicht calciumreich sind, und die deshalb oder wegen ihrer geringen Verzehrsmenge normalerweise keinen wichtigen Beitrag zur Calciumversorgung leisten, wie z.B. Wurst, Ketchup oder Süßigkeiten, wird allerdings abgelehnt.

Die Calcium-Anreicherung von Milchprodukten scheint ein reines Werbeargument zu sein: Entsprechende Produkte kommen mit Anreicherung nur auf einen Calcium-Gehalt von 120 mg/100g, also den gleichen Wert wie pure Milch.

Viel sinnvoller wäre es, Kindern drei Portionen des Grundnahrungsmittels Milch schmackhaft zu machen. Dann wäre die Calcium-Versorgung gesichert.

Problematische Zusatzstoffe

Kinderlebensmittel sind meist stark verarbeitet und konzentriert, so dass sie mit den Grundnahrungsmitteln Getreide, Milch, Fleisch oder Gemüse nur noch wenig zu tun haben. Damit sie nach etwas schmecken, stabil und haltbar sind, werden Zusatzstoffe eingesetzt. Diese müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden (E-Nummern). Grundsätzlich müssen Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich sein. Bei bestimmten empfindlichen Personengruppen, z.B. bei Kindern können aber einige Zusatzstoffe allergische und pseudoallergische Reaktionen auslösen. Beispiel: künstliche Farbstoffe, manche Verdickungsmittel.

zwei offene Kindermünder mit blauen Zungen
Kinder mit blauen Zungen,
veruracht durch Farbstoffe in Bonbons
Wie sich die Vielzahl an Zusatzstoffen auswirkt und welche Wechselwirkungen zwischen ihnen bestehen, ist ungeklärt. Auch deshalb sollten gerade Lebensmittel für Kinder möglichst wenig verschiedene Zusatzstoffe enthalten und auch nur solche, die nicht in der Kritik stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bewertet in seiner Broschüre über E-Nummern auch deren Eignung für Kinder.

Besonders kritisch werden Geschmacksverstärker, wie z.B. Glutamat, und Aromastoffe (v.a. künstliche) betrachtet, weil sich Kinder schon in früher Kindheit an den Einheitsgeschmack industriell gefertigter Lebensmittel gewöhnen. Das kann dazu führen, dass Kinder den Geschmack der natürlichen Lebensmittel nicht mehr kennen, oder ihn zu wenig intensiv finden. So bleiben sie womöglich lebenslang „ihren“ Marken treu.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor dem Zusatz von Citronensäure und anderen Säuren, vor allem in Getränken und Süßwaren, weil dadurch Zahnschäden besonders stark gefördert werden.

Problem Verpackungsabfall

Kinderlebensmittel werden mit viel Verpackungsaufwand in Klein(st)portionen angeboten. Das sieht nett aus und ist bequem. Oft enthalten sie Beigaben wie Plastikfiguren, Sticker usw. die später, ebenso wie die Verpackung, entsorgt werden müssen. Teilweise werden problematische Kunststoffe (wie z.B. PVC als Joghurtdeckelbeschichtung) verwendet, die bei der Herstellung und Entsorgung umweltschädlich sind. Kinderlebensmittel tragen so zur Ausbildung einer Wegwerfmentalität bei, die der wünschenswerten Erziehung zum nachhaltigen Konsum entgegensteht.

Die Produktgruppen im einzelnen

Süßwaren und Gebäck

Beispiele: Schokoriegel, Backwaren evtl. mit Cremefüllung, Nuß-Nougat-Cremes, Kekse, Kaugummis, Fruchtgummis, Vitaminbonbons, Knabbergebäck

"Mit Milch oder Calcium, mit Vitaminen, mit Honig, ohne Kristallzucker", das sind die Haupt- "Gesundheitsargumente" in der Werbung.

Tatsächlich sind meist nur einzelne Bestandteile von Milch, z.B. Milcheiweiß, Butterreinfett, gezuckerte Kondensmilch oder Milch- bzw. Molkepulver enthalten, während auf der Verpackung ein Milchkrug abgebildet ist. In einem "Milch"-Schokoriegel ist höchstens 1 Löffel Milch enthalten. Zur Versorgung mit nennenswerten Milchportionen sind Süßwaren also nicht geeignet. Vitaminzusätze gelten in Süßwaren als nicht sinnvoll, da sie Gesundheit suggerieren, aber in Wirklichkeit nur den ohnehin schon zu hohen Zuckerverzehr fördern. Der genaue Zuckergehalt wird bei Süßwaren fast nie deklariert, weil dann das Gesund-Image sofort als unwahr entlarvt wäre.

Kritisch betrachtet wird der Zusatz bestimmter Farbstoffe und Aromastoffe. Der Markttrend geht derzeit zwar zu Produkten „ohne künstliche Farbstoffe und Aromastoffe“, was sicher begrüßenswert ist, aber es stellt sich die Frage: was ist sonst noch drin? Die Werbung „ohne Fett“ z.B. bei Fruchtgummis mutet seltsam an: enthielten Fruchtgummis jemals Fett? Süßwaren bleiben jedenfalls Lebensmittel, die Kinder nur selten in kleinen Mengen essen sollten.

Convenience-Produkte (= bequeme Fertiglebensmittel)

Beispiele: "Pausenmahlzeiten" wie z.B. Kinderschnitten, Wurstwaren, Schmelzkäsezubereitungen, Tiefkühlgerichte, Kindersuppen, Kindermenüs, Konserven, Kinderketchup

Gekühlte Pausensnacks wie Kinderschnitten entsprechen in ihrer Zusammensetzung einer Süßigkeit, nicht einer geeigneten Pausenmahlzeit. Sie enthalten in der Regel weniger als einen Esslöffel Milch pro Portion, dafür aber viel Zucker und Fett. Wie eine gesunde Pausenmahlzeit aussehen kann, erfahren Sie hier.

Kinderwurst, Kinderkäse und Fertiggerichte aus dem Kühlregal oder der Gefriertruhe sind meist genauso zusammengesetzt wie Produkte für Erwachsene, nur kleiner portioniert und deshalb meist teurer. Oft sind sie sehr fett. Eine Kinderwurst „ohne künstliche Aromastoffe und Geschmacksverstärker“ ist anscheinend schon ein Fortschritt.

Fischkonserven und panierte Fischprodukte werden durchaus als geeignete Kinderlebensmittel bewertet, weil Kinder oft Fisch in anderer Form ablehnen. Sie enthalten wertvolle Fettsäuren und Jod. Fischstäbchen sind nicht ganz so fett, wenn man sie im Backrohr gart, anstatt sie in der Pfanne zu braten.

Bei Ketchup können Sie zu normalem Ketchup greifen, da er meist weniger stark gesüßt ist als Kinder-Ketchup.

Getreideprodukte

Beispiele: Frühstücks-Cerealien (Cornflakes, Smacks, Poppies, Müslimischungen) und Müsliriegel.

„Knusprige Getreidekost “ klingt wertvoll, die aufgeblähten Getreideprodukte enthalten aber oft kein oder nur wenig Vollkorngetreide, sondern Auszugsmehl und Stärke und daher wenig Ballaststoffe. Der Zuckergehalt ist mit bis über 40 % fast ebenso hoch wie der Getreideanteil. Je höher der Zuckeranteil, desto eher sind die Cerealien wie Süßigkeiten zu bewerten. Wenn Sie sie dennoch kaufen möchten, mischen Sie sie großzügig mit Vollkornhaferflocken. Einige Produkte kommen auch ohne Zucker- und Vitaminzusatz aus und bestehen aus Vollkorn. Wenn "ohne Kristallzuckerzusatz" oder ähnliches ausgelobt wird, liegt der Verdacht nahe, dass andere Zuckerarten enthalten sind. Ein Blick auf die Zutatenliste empfiehlt sich.

Achten Sie darauf, dass Fertigmüsli-Mischungen möglichst wenig oder gar keinen Zucker und möglichst viele "normale" Vollkorn-Geteideflocken enthalten. Wird auf eine besondere Zutat, wie Nüsse oder Trockenfrüchte hingewiesen, muss deren prozentualer Anteil angegeben sein.

Müsliriegel ("Cerealien für unterwegs") sind häufig ähnlich zusammengesetzt. In ihnen verstecken sich verschiedene Zuckerarten, die zusammen über 40 % ausmachen können, sowie (gehärtete) Fette und wenig Ballaststoffe.

2 Müsliriegel von je 25 g haben etwa 230 Kilokalorien, was in etwa dem Energiegehalt einer Zwischenmahlzeit für ein 7-9 jähriges Kind entspricht. Aber sie sättigen aufgrund ihres geringen Gewichts und Volumens lang nicht so gut wie z.B. ein Vollkornbrot mit Schinken oder fettarmem Käse und ein Apfel, die zusammen etwa auf den gleichen Energiegehalt kommen.

Milchprodukte

Beispiele: Fruchtjoghurt/-quark, Frischkäsezubereitungen, Milchdesserts, Milchmischgetränke

Die Mischungen enthalten meist viel Zucker (10 % und mehr), wenig Frucht (eine halbe Erdbeere pro Becher), und oft mehr Fett (10% und mehr) als ein herkömmlicher Joghurt. Manche Produkte enthalten Süßigkeiten wie z.B. Schokolinsen als Beigaben, so dass sie zu wahren Kalorienbomben werden.

Wählen Sie Naturjoghurt, Quark u.ä. und mischen Sie frisches Obst hinein. Wie süß Ihr "Kindermilchprodukt" schmecken soll, entscheiden Sie dann selbst. Bewährt hat es sich auch, käufliche Fruchtjoghurts mit Naturjoghurt zu verdünnen.

Getränke

Beispiele: ACE- Getränke, Multivitaminsäfte, Calcium-angereicherte Säfte, Fruchtnektare, Saftschorlen, Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, Getränkepulver.

Auf den Packungen sind häufig Früchte abgebildet. Fruchtsaftgetränke, Limonaden und Brausen enthalten jedoch wenig oder gar keinen Fruchtsaft, aber viel Zucker (bis zu 45 g pro Portion, also mehr als die empfohlene Tagesmenge), und müssen daher als Süßigkeiten eingestuft werden.
Wählen Sie reine Säfte ohne Anreicherung mit Vitaminen oder Calcium, verdünnen Sie sie mit Wasser oder nehmen Sie Schorlen ohne Zucker, Süßungsmittel und Aromen.

Fazit: Kinderlebensmittel

Kinderlebensmittel für Kinder ab einem Jahr sind zwar nicht notwendig, aber praktisch unvermeidlich. Sie leisten keinen Beitrag zu einer gesünderen Kinderernährung, sondern erschweren sie sogar teilweise. Sie werden deshalb im Rahmen einer sonst ausgewogenen Ernährung nach dem Vorsorgekonzept der "Optimierten Mischkost" des FKE geduldet. Ein gänzliches Verbot ist nicht sinnvoll, da diese Produkte dann umso erstrebenswerter erscheinen.
In allen Produktgruppen gibt es weniger günstige und günstigere Lebensmittel, die man gelegentlich verwenden kann. Bei der Auswahl können Testergebnisse helfen, aber auch das genaue und kritische Studium der Zutatenliste und der Nährwertinformationen.
Wenn man das Prinzip "Verdünnung" anwendet, die Mengen begrenzt und Kinder-Süßigkeiten nicht als Schul- und Kindergarten-Pausenmahlzeit mitgibt, können die angesagten Kinderlebensmittel Kindern nicht schaden. Vorausgesetzt, die sonstige Ernährung und auch die Bewegung stimmen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie sich zukünftig der Markt für Kinderlebensmittel entwickeln wird. Die Hersteller reagieren auf die Kritikpunkte von Ernährungswissenschaftlern und Verbraucherschützern mit neuen Produkten, die jetzt „ohne“ die kritisierten Inhaltsstoffe auskommen. Trotzdem sollte man sie kritisch hinterfragen: Was ist stattdessen drin?

Mehr Schutz vor irreführender Gesundheitswerbung bietet europaweit die sogenannte Health-Claim-Verordnung. Sie wurde Ende 2006 vom europäischen Ministerrat verabschiedet und trat im Jahr 2007 in Kraft.

Mit dieser Verordnung werden nährwertbezogene und gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel geregelt. Das heißt, welche Anforderungen muss ein Lebensmittel erfüllen, damit mit bestimmten Nährstoffen oder Wirkungen auf die Gesundheit geworben werden darf und wie dürfen diese Angaben aussehen? Es werden Nährwertprofile für solche Lebensmittel erstellt , so dass dann z.B. nicht mehr, wie jetzt möglich, zuckerreiche Lebensmittel aufgrund ihres hohen Vitamin-Zusatzes beworben werden dürfen.

Nach Einschätzung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) wird es frühestens 2010 soweit sein, dass die Health-Claim-Verordnung in allen Einzelvorschriften angewendet wird, da es einige Übergangs- und Abverkaufsfristen gibt.

Quellen:

Düren M, Kersting M: Das Angebot an Kinderlebensmitteln in Deutschland: Produktübersicht und ernährungsphysiologische Wertung. Ernährungs-Umschau 2003; 50: 16-21

Ernährungsumschau 2003, Heft 1: Beitrag des FKE: Das Angebot an Kinderlebensmitteln in Deutschland.
http://www.ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Kinder/Kinder-LM_Dueren_Kersting_l_EU_01_16_21.pdf

Tenberge-Weber U: Süß, bunt und überflüssig. UGB-Forum 15 (1998) 99 -102

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